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Latente Steuern einfach erklärt | BuchhaltungsButler
Latente Steuern sind vor allem für mittelständische und große Unternehmen von besonderer wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Sie gleichen Wertdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz aus und geben Aufschluss über die daraus entstehenden zukünftigen Steuerlasten oder -vorteile. Was sich genau dahinter verbirgt, welche Steuersätze gelten und wie man aktive und passive latente Steuern berechnet und verbucht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Was sind latente Steuern
Latente Steuern sind künftige Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen in der Bilanz eines Unternehmens. Sie ergeben sich aus temporären Differenzen handels- und steuerrechtlicher Wertansätze. Über latente Steuern werden die Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz ausgeglichen.
Die Posten schlummern als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in der Bilanz, bis sich diese Wertdifferenzen wieder ausgleichen. Dadurch beeinflussen sie die künftige Ertragskraft des Unternehmens: Beim Auflösen latenter Steuern entsteht ein handelsrechtlicher Gewinn oder Verlust, der in der Steuerbilanz bereits vorher realisiert wurde.
Latente Steuern nach HGB § 274 Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§266 Abs. 3 E.) in der Bilanz anzusetzen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern (§266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden.
Wie entstehen latente Steuern?
Verschiedene Bilanzierungsregeln in HGB und Steuerrecht führen dazu, dass Gewinne und Verluste in der Steuerbilanz zu anderen Zeitpunkten realisiert werden als in der Handelsbilanz. Dadurch können die Gewinne in den beiden Unternehmensabschlüssen voneinander abweichen.
Maßgeblich für die Steuerbelastung eines Unternehmens ist der Gewinn aus der Steuerbilanz. Bei einem abweichenden Gewinn in der Handelsbilanz ist der effektive Steueraufwand laut Steuerbilanz höher oder niedriger als der Steueraufwand laut Handelsbilanz. Um diese Differenz auszugleichen, setzt man aktive und passive latente Steuern in der Handelsbilanz an.
Demnach sind aktive latente Steuern als Forderungen und passive latente Steuern als Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu verstehen. Als zukünftige Steuerbelastungen und -entlastungen, kommen sie erst ergebniswirksam zum Tragen, wenn sich die temporären Bewertungsunterschiede wieder ausgleichen.
Exkurs: Latente Steuern vs. Rechnungsabgrenzungsposten
Latente Steuern sind nicht mit Rechnungsabgrenzungsposten zu verwechseln. Sie gleichen Steuerunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz aus, wenn sich zeitlich begrenzte Wertdifferenzen ergeben.
Rechnungsabgrenzungsposten dienen dagegen dazu, ein periodengerechtes Ergebnis in der Handelsbilanz auszuweisen. Mit Ihnen ordnet man Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dem Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung zu. Durch die aktive Rechnungsabgrenzung verschiebt man Aufwendungen, die im alten Jahr bezahlt wurden, wirtschaftlich in das Folgejahr. Die passive Rechnungsabgrenzung transferiert im alten Jahr erhaltene Erträge, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören.
Rechnungsabgrenzungsposten findet man in der Handelsbilanz und auch der Steuerbilanz. Da für sie teilweise unterschiedliche Ansatzvorschriften gelten, können aus Rechnungsabgrenzungsposten latente Steuern entstehen.
Zeitliche Dimensionen latenter Steuern
Zu latenten Steuern führen nur Bewertungsdifferenzen, die sich im Zeitablauf wieder ausgleichen. Dauerhafte Differenzen führen dagegen nicht zum Ansatz latenter Steuern.
Von zeitlich begrenzten Differenzen spricht man, wenn sie sich in absehbarer Zukunft wieder ausgleichen (Beispiel: Abschreibungen bei handels- und steuerrechtlich abweichender Nutzungsdauer sind bei Beendigung wieder ausgeglichen). Auch quasi-permanente Differenzen gleichen sich in der Zukunft aus. Allerdings ist der Zeitpunkt unbekannt (Beispiel: Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Grundstücke gleichen sich erst bei Verkauf aus).
Permanente Differenzen führen dagegen nicht zum Ansatz latenter Steuern. Diese entstehen meist durch Kosten, die handels- und steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln sind. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben oder steuerfreie Einnahmen dürfen beispielsweise nicht zu latenten Steuern führen.
Wer latente Steuern ausweisen muss
Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und eine Handelsbilanz aufstellen, müssen latente Steuern bilden. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 274a HGB von der Bilanzierung latenter Steuern befreit, sofern diese nicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer Rückstellung erfüllen.
Latente Steuern sind in vielen Fällen mit der Bildung von Rückstellungen verbunden. Deswegen weisen trotz gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen fast alle Unternehmen latente Steuern aus. Bilanzierungspflichtige Unternehmer sollten die Regelungen deswegen in jedem Fall kennen.
Arten latenter Steuern
Je nachdem, auf welcher Seite der Bilanz die latenten Steuern ausgewiesen sind, unterscheidet man zwischen aktiv latenten Steuern und passiv latenten Steuern.
Aktive latente Steuern entstehen, wenn
- auf der Aktivseite der Handelsbilanz Werte niedriger angesetzt werden als in der Steuerbilanz und
- auf der Passivseite der Handelsbilanz Werte höher angesetzt werden als in der Steuerbilanz.
Passive latente Steuern entstehen, wenn
- auf der Aktivseite der Handelsbilanz Werte höher angesetzt werden als in der Steuerbilanz und
- auf der Passivseite der Handelsbilanz Werte niedriger angesetzt werden als in der Steuerbilanz.
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern stehen auf der Aktivseite der Bilanz und stellen zukünftige Forderungen gegenüber dem Finanzamt dar. Sie sind zu bilden, wenn der Gewinn aus der Handelsbilanz niedriger ausfällt als in der Steuerbilanz. Der in die Handelsbilanz übernommene Steueraufwand fällt dann zu hoch aus und muss mit aktiven latenten Steuern ausgeglichen werden.
Für aktive latente Steuern besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, für den Betrag, der die passiven latenten Steuern übersteigt. Das heißt, Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn sie die Höhe der latenten Steuern überschreiten.
Beispiele, bei denen unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu aktiven latenten Steuern führen können:
- Drohverlustrückstellungen
- Pensionsrückstellungen
Passive latente Steuern
Passive latente Steuern sind auf der Passivseite der Bilanz zu finden. Sie stehen für zukünftige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Sie entstehen, wenn der Gewinn in der Handelsbilanz höher ausfällt als in der Steuerbilanz. Die aus der Steuerbilanz übernommenen Steuern sind dann zu niedrig und müssen mit passiven latenten Steuern ausgeglichen werden.
Beispiele, bei denen unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu passiven latenten Steuern führen können:
- Reinvestitionsrücklagen, Zuschuss-Rücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
- Steuerrechtliche Sonderabschreibungen
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
- Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
Markus Schmetz
Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung
Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.
Latente Steuern richtig bilanzieren
Seit im Jahr 2009 das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten ist, erfolgt die Bilanzierung latenter Steuern für alle Unternehmen nach dem “Temporary Ansatz”. Dieser war vorher nur für die Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS verbindlich. Dabei berechnet man latente Steuern zuerst für alle Bilanzpositionen einzeln auf Basis der zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede. Anschließend rechnet man alle passiven und alle aktiven latenten Steuern zu jeweils einer Gesamtposition zusammen.
Ergibt sich in Summe ein Überschuss der steuerrechtlichen über die handelsrechtlichen Gewinne, sind aktive latente Steuern auszuweisen. Andersherum sind passive latente Steuern zu verbuchen. Ein Saldo passiver latenter Steuern ist in der Handelsbilanz auszuweisen (Bilanzierungsgebot nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aktive latente Steuern können ausgewiesen werden (Bilanzierungswahlrecht nach § 275 Abs. 1 Satz 2).
Entscheidet sich ein Unternehmen gegen die Saldierung und weist aktive und passive latente Steuern getrennt aus, besteht dieses Wahlrecht nicht. Es muss beide Posten bilanzieren und darf sich nicht auf die passiven latenten Steuern beschränken.
Latente Steuern berechnen
Für die Berechnung latenter Steuern erfasst man in einem Differenzspiegel die Abweichung zwischen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen für jeden Bilanzposten. Daraus errechnet man unter Zugrundelegung des individuellen Steuersatzes den daraus entstehenden Steuerunterschied. Die insgesamt zu bilanzierende Steuerlast ergibt sich aus der Saldierung aller Posten. Das sieht zum Beispiel so aus:
Bilanzposten | Wertansatz Handelsbilanz |
Wertansatz Steuerbilanz |
Differenz | aktive latente Steuer (Steuersatz 30 %) |
passive latente Steuer (Steuersatz 30 %) |
Geschäfts- und Firmenwert | 90.000€ | 100.000€ | 10.000€ | 3.000€ | |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | 20.000€ | 0€ | 20.000€ | 6.000€ | |
Pensions- rückstellungen |
15.000€ | 10.000€ | 5.000€ | 1.500€ | |
Sonder- abschreibung auf Vermögens- gegenstände |
|||||
usw. | …. | …. | …. | …. | …. |
Summe | 4.500€ | 6.000€ |
Das Unternehmen könnte in diesem Fall entweder aktive latente Steuern in Höhe von 4.500€ sowie passive latente Steuern in Höhe von 6.000€, oder lediglich den Saldo von 1.500€ als passive latente Steuern ausweisen.
Die handels- und steuerrechtlichen Differenzen bauen sich in den Folgejahren ab. Für eine bessere Übersicht und rückwirkende Nachvollziehbarkeit empfiehlt es sich, die jährliche Aufstellung möglichst detailliert anzusetzen und diese in die Abschlussunterlagen aufzunehmen.
Der richtige Steuersatz
Für die Bilanzierung latenter Steuern gilt der individuelle Steuersatz eines Unternehmens. Bei Personengesellschaften ist das der Gewerbesteuersatz. Bei Kapitalgesellschaften gilt der Körperschaftsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuersatz (Messzahl x Hebesatz).
Zu berücksichtigen ist der zukünftig zu erwartende Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung der Be- oder Entlastung.
Latente Steuern buchen
Latente Steuern sind ergebniswirksam und beeinflussen den handelsrechtlichen Gewinn- und Verlust eines Unternehmens. Man bildet sie auf den Konten “aktive” und “passive latente Steuern”, die Gegenbuchung erfolgt auf den Erfolgskonten “Erträge” und “Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern”.
Aktive und passive latente Steuern verbleiben nur so lange in der Bilanz, bis die Steuerbelastung ausgeglichen ist oder nicht mehr mit ihr zu rechnen ist. Sie sind dann über die jeweiligen Erfolgskonten wieder aufzulösen.
Aktive latente Steuern buchen
Aus der Saldierung der Wertdifferenzen sind am Jahresende aktive latente Steuern in Höhe von 5.000€ zu bilden. Der Buchungssatz für die Bildung und Auflösung aktiver latenter Steuern lautet:
s | 0983; Aktive latente Steuern | 5.000€ |
h | 2255; Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 5.000€ |
Die Auflösung der latenten Steuern erfolgt immer anteilig bis sich die unterschiedlichen Ansätze in Handels- und Steuerbilanz wieder ausgeglichen haben:
s | 2250; Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 5.000€ |
h | 0983; Aktive latente Steuern | 5.000€ |
Passive latente Steuern buchen
Die Saldierung der Wertdifferenzen am Jahresende führt zu passiven latenten Steuern in Höhe von 5.000€. Der Buchungssatz fürs Bilden und Auflösen passiver latenter Steuern lautet:
s | 2250; Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 5.000€ |
h | 0968; Passive latente Steuern | 5.000€ |
Die passiven latenten Steuern aus dem Vorjahr in Höhe von 5.000€ werden wieder aufgelöst:
h | 0968; Passive latente Steuern | 5.000€ |
s | 2255; Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 5.000€ |
Fazit: Latente Steuern beeinflussen die künftige Ertragskraft von Unternehmen
Latente Steuern sind ein komplexes Bilanzierungsthema, das sich aus den Unterschieden im Handels- und Steuerrecht ergibt. Sie sind grundsätzlich für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen relevant, da sie die Gewinnermittlung und Besteuerung eines Unternehmens unmittelbar betreffen. Unternehmer sollten die Entstehung und Bilanzierung latenter Steuern deswegen zumindest in ihren Grundzügen verstehen.
FAQs
Was sind aktive latente Steuern?
Aktive latente Steuern sind zukünftige Steuerentlastungen und können wie Forderungen gegenüber dem Finanzamt betrachtet werden. Sie entstehen durch temporäre handels- und steuerrechtliche Wertansätze, die dazu führen, dass der handelsrechtliche Gewinn höher ausgewiesen wird als der steuerbilanzielle Gewinn. Durch die Bilanzierung aktiver latenter Steuern werden die Differenzen zur Steuerbilanz ausgeglichen.
Was sind passive latente Steuern?
Passive latente Steuern sind zukünftige Steuerbelastungen und können wie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt betrachtet werden. Sie entstehen durch temporäre unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Wertansätze, die dazu führen, dass der handelsrechtliche Gewinn niedriger ausgewiesen wird als der steuerbilanzielle Gewinn. Durch die Bilanzierung passiver latenter Steuern und die Differenzen zur Steuerbilanz ausgeglichen.
Wo stehen passive latente Steuern in der Bilanz?
Passive latente Steuern stellen neben Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten eine eigene Bilanzposition auf der Passivseite der Bilanz dar (§266 Abs. 3 HGB).
Was bringen latente Steuern?
Latente Steuern dienen dazu, die Differenz der Steuerschuld aus Steuer- und Handelsbilanz auszugleichen. Zu einer solchen Differenz kann es kommen, wenn durch verschiedene Wertansätze in der Handelsbilanz ein anderer Gewinn entsteht als in der Steuerbilanz.
Wie werden aktive latente Steuern gebucht?
Die Bildung aktiver latenter Steuern erfasst man im Soll auf dem Bestandskonto “aktive latente Steuern” (0983, SKR03) und im Haben auf dem Erfolgskonto “Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern” (2255, SKR03). Die Auflösung erfolgt andersherum über das Aufwandskonto “Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern” (2250, SKR03).
Sind latente Steuern Rechnungsabgrenzungsposten?
Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht mit latenten Steuern zu verwechseln. Sie dienen dem periodengerechten Erfassen von Aufwendungen und Erträgen. Latente Steuern dagegen gleichen Steuerunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz aus.
Wie bucht man passive latente Steuern?
Die Bildung passiver latenter Steuern erfasst man im Soll auf dem Erfolgskonto “Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern” (2250, SKR03) und im Haben auf dem Bestandskonto “passive latente Steuern” (0968, SKR03). Die Auflösung erfolgt andersherum über das Erlöskonto “Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern” (2255, SKR03).
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