Degressive Abschreibung berechnen und buchen

Kerstin Stamer
Gebäude mit Arbeitsplätzen
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Degressive Abschreibung (AfA) | BuchhaltungsButler

Werden Wirtschaftsgüter angeschafft, sind Unternehmen dazu verpflichtet, diese ihrem Wert entsprechend in der Bilanz auszuweisen. Hierbei müssen auch Wertminderungen der Gegenstände bedacht werden. Eine Methode zur Berechnung der Minderungen bzw. der Abnutzung (AfA) ist die degressive Abschreibung. Wir erklären in diesem Artikel, was degressive Abschreibung bedeutet, welche Vor- und Nachteile sie hat und wann die Methode zum Einsatz kommt. Außerdem zeigen wir beispielhaft, wie die Abschreibung berechnet und gebucht wird.

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Was bedeutet degressive Abschreibung?

Bei der degressiven Abschreibung wird die Wertminderung von beweglichen Wirtschaftsgütern zunächst anhand eines festen Prozentsatzes vom Anschaffungswert ermittelt. In den Folgejahren erfolgt die Berechnung vom Restbuchwert, also dem verminderten Buchwert zu einem bestimmten Stichtag. Man spricht auch von einer Buchwertabschreibung. Der Abschreibungssatz richtet sich wie bei der linearen Abschreibung nach der zu erwartenden Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. 

Er wird wie folgt ermittelt:

Abschreibungsprozentsatz = 100% / Nutzungsdauer

Für eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren beträgt der Abschreibungsprozentsatz demnach zum Beispiel 12,5 %. 

Zu beachten ist hierbei, dass der Gesetzgeber Höchstsätze für den Abschreibungssatz bei der degressiven Abschreibung vorgibt. So darf gem. EStG das 2,5-Fache der linearen Methode, höchstens jedoch 25 % degressiv abgeschrieben werden. In unserem Beispiel wären dürften also 25% abgeschrieben werden (12,5% x 2,5 = 31,25%, Höchstsatz = 25%).

Diese Abschreibungsmethode ermöglicht es dem Unternehmen, hohe Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren anzusetzen. Hieraus ergeben sich wiederum Steuervorteile. Die degressive AfA eignet sich daher unter anderem für Wirtschaftsgüter, die in den Anfangsjahren einer stärkeren Wertminderung unterliegen. Hierzu gehören beispielsweise Güter, die aufgrund von schnellen Entwicklungen und technischen Erneuerungen zeitnah ihren Wert verlieren.

Geometrisch-degressiv vs. arithmetisch-degressiv

Die hier beschriebene, am häufigsten angewandte degressive Abschreibungsvariante, wird auch geometrisch-degressive Abschreibung genannt. Der prozentuale Satz bei der Abschreibung bleibt hier – wie bereits erwähnt – gleich, während der Abschreibungsbetrag jährlich sinkt. Auf diese Methodik wollen wir in unseren Erklärungen und Beispielen näher eingehen.

Deutlich seltener wird die arithmetisch-degressive Abschreibung angewandt, bei der ein gleichbleibender 

Personen berechnen Formel für degressive Abschreibungen

Degressionsbetrag ermittelt und angewandt wird. Da es sich hier um eine Sonderform der Abschreibung handelt, werden wir nicht näher auf diese Variante eingehen.

Vor- und Nachteile der degressiven Abschreibung

Ob eine degressive Abschreibung der linearen AfA vorzuziehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Rechnet das Unternehmen mit hohen Gewinnen und einer hohen Steuerlast? Möchte es eine zügige Wertminderung des Wirtschaftsgutes abbilden? Manchmal lassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch gar kein Wahlrecht.

Vorteile degressive AfA Nachteile degressive AfA
höherer Abschreibungsbetrag in Anfangsjahren
→ Steuerentlastung
steuerlich nur für bewegliche Wirtschaftsgüter einsetzbar (keine Gebäude)
realistische Abbildung von stärkerer Abnutzung in Anfangsjahren und zügiger Wertminderung durch technologischen Fortschritt steuerlich nur zeitlich befristet möglich (Anschaffung zwischen 01.01.2020-31.12.2021), s.u.
aufwendiger Berechnungsprozess: unendlich, wenn kein Übergang zur linearen Abschreibung erfolgt, da Restbuchwert niemals 0 wird.

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Degressive Abschreibung nach Steuerrecht (EStG § 7)

Im Einkommensteuergesetz hingegen wird die Möglichkeit, von der degressiven AfA Gebrauch zu machen, klar eingeschränkt. Laut § 7 (2) des EStG dürfen bewegliche Wirtschaftsgüter in fallenden Jahresbeträgen -also degressiv- abgeschrieben werden, die vom Unternehmen in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder in diesem Zeitraum selbst vom Unternehmen hergestellt wurden. 

Auch die Höhe der Abschreibung und die Option eines Wechsels zur linearen Abschreibung werden im EStG geregelt. So darf der Abschreibungssatz maximal das 2,5-Fache der linearen Methode, höchstens jedoch 25 %, betragen. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist dabei einmalig möglich. Danach muss dauerhaft linear abgeschrieben werden. Umgekehrt darf hingegen kein Wechsel von linearer zu degressiver Abschreibung vorgenommen werden.

Die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv abzuschreiben, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgehoben und im Zuge von Konjunkturpaketen für begrenzte Zeiträume wieder eingeführt. Mit der letzten Wiedereinführung der degressiven AfA im Steuerrecht sollte für Unternehmen ein Anreiz geschaffen werden, auch in der Pandemie (größere) Investitionen zu tätigen. Gesetzlich wurde dies durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz festgehalten. 

Ob Unternehmen sich für die lineare oder die degressive Abschreibungsmethode entscheiden, bleibt ihnen selbst überlassen.

Degressive Abschreibung nach Handelsrecht (HGB § 253 (3))

Bei sämtlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sieht das HGB § 253 (3) eine planmäßige Abschreibung vor. Die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten werden dabei auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands verteilt. Des Weiteren sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, sofern eine dauerhafte Wertminderung für einen Gegenstand vorliegt. Welche Abschreibungsmethode zur Berechnung der Wertminderung herangezogen wird, schreibt das HGB nicht vor.

Gruppe bespricht degressive Abschreibung aufgrund Corona

In der Handelsbilanz darf vom besagten Recht, vorübergehend wieder degressiv abzuschreiben, nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Unternehmen müssen hierfür nachweisen, dass die degressive Abschreibung dem tatsächlichen Werteverzehr eines Wirtschaftsguts entspricht. Nach erfolgter Umstellung muss die degressive Abschreibung dann aufgrund des Stetigkeitsgebots bis zur vollständigen Abschreibung fortgeführt werden. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass Unternehmen in der Handelsbilanz linear abschreiben und in der Steuerbilanz degressiv. Für den daraus resultierenden Bewertungsunterschied werden latente Steuern berechnet.

Degressive Abschreibung von Immobilien

Umfassende Vorschriften sieht das Steuerrecht auch für die Abschreibung von Gebäuden vor. Während im EStG § 7 (2 und 3) ausschließlich von beweglichen Wirtschaftsgütern die Rede ist, befassen sich EStG § 7 (4 und 5) einzig mit Immobilien. Demnach ist eine degressive Abschreibung für Gebäude nur dann noch möglich, wenn ihre Anschaffung vor dem 01.01.2006 stattgefunden hat oder ein Bauantrag für das Gebäude zu diesem Zeitpunkt bereits gestellt war. Die anzusetzenden Abschreibungssätze richten sich nach dem Herstellungs- bzw. Anschaffungsdatum. Eine degressive Abschreibung für später hergestellte oder angeschaffte Gebäude ist nicht mehr möglich. Wichtig zu wissen ist, dass nur Gebäude, nicht aber Grundstückswerte, abgeschrieben werden können.

Berechnung des degressiven Abschreibungsbetrags

Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag mithilfe eines gleichbleibenden Prozentsatzes vom Anschaffungswert und in den Folgejahren vom Restbuchwert ermittelt. Doch was bedeutet das genau? Wir erklären die Berechnung anhand eines Beispiels.

Beispielrechnung:
Anschaffungskosten einer Maschine zum 01.01.2021 50.000,00 EUR
gewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre
linearer AfA-Satz 12,5 %
degressiver AfA-Satz (linearer AfA-Satz x 2,5) 31,25 %
maximaler degressiver AfA-Satz 25 %

Nun ermittelt man die jährlichen Abschreibungsbeträge mithilfe der nachstehenden Formel für degressive Abschreibungen:

Abschreibungsbetrag = Restbuchwert Vorjahr x Abschreibungssatz

Jahr Anschaffungskosten
/Buchwert zum 01.01.
Abschreibungsbetrag Restbuchwert zum 31.12.
1 50.000,00€ 12.500,00€ 37.500,00€
2 37.500,00€ 9.375,00€ 28.125,00€
3 28.125,00€ 7.031,25€ 21.093,75€
4 21.093,75€ 5.273,44€ 15.820,31€
5 15.820,31€ 3.955,08€ 11.865,23€
6 11.865,23€ 2.966,31€ 8.898,92€
7 8.898,92€ 2.224,73€ 6.674,19€
8 6.674,19€ 1.668,55€ 5.005,64€

Bei der unterjährigen Anschaffung eines Wirtschaftsguts müssen Sie im Jahr der Anschaffung eine zeitanteilige Berechnung vornehmen, ebenso im letzten Jahr der Nutzung. Wird ein Gegenstand im Mai eines Jahres angeschafft, werden im ersten Wirtschaftsjahr demnach sieben Monate abgeschrieben und im letzten Jahr fünf Monate.

Denis Janssen

Denis Janssen

Steuerberater bei Trimborn Partner

Denis Janssen unterstützt das Team der Trimborn Partner bereits seit 2016 und hat zudem im April 2021 sein Steuerberaterexamen erfolgreich abgeschlossen. Trimborn Partner legt einen klaren Fokus auf langfristige und strukturelle Ergebnisse. In der Kanzlei betreute Herr Janssen bisher vor allem die Bereiche Steuergestaltung und -recht, wird nun aber auch verstärkt als leitendes Teammitglied eingesetzt.

Wechsel von degressiver Abschreibung zur linearen Abschreibung

Ein angeschafftes Wirtschaftsgut kann degressiv nie voll abgeschrieben werden. Die jährliche Minderung des Abschreibungsbetrags hat außerdem zur Folge, dass eine lineare Abschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt günstiger für das Unternehmen wird. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist demnach sinnvoll.

Der Wechsel sollte in dem Wirtschaftsjahr erfolgen, in dem der berechnete AfA-Betrag der linearen Abschreibung höher ist als bei der degressiven. Vom Zeitpunkt des Übergangs an bemisst sich die AfA nach dem vorhandenen Restwert sowie der Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 

Wendet man dies nun an unserem Beispiel an, ist die lineare Abschreibung im sechsten Jahr mit 3.955,08 EUR (Restbuchwert / Restnutzungsdauer = 11.865,23 EUR / 3 Jahre) günstiger als die degressive Abschreibung. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung empfiehlt sich somit zu diesem Zeitpunkt.

Die nachstehende Tabelle veranschaulicht unser Beispiel noch einmal:

Jahr Restbuchwert
degressive Abschreibung
Afa-Betrag Restnutzung in Jahren Afa-Betrag beim Wechsel
auf lineare AfA
1 50.000,00€ 12.500,00€ 8 6.250,00€
2 37.500,00€ 9.375,00€ 7 5.357,14€
3 28.125,00€ 7.031,25€ 6 4.687,50€
4 21.093,75€ 5.273,44€ 5 4.218,75€
5 15.820,31€ 3.955,08€ 4 3.955,08€
6 11.865,23€ 2.966,31€ 3 3.955,08€
7 8.898,92€ 2.224,73€ 2 3.955,08€
8 6.674,19€ 1.668,55€ 1 3.955,08€

Degressive Abschreibung zum Jahresende buchen (SKR03)

Die Anschaffung der Maschine hat das Unternehmen als Geschäftsvorfall in der Buchhaltung erfasst. Dabei wurde folgende Buchung vorgenommen:

Abschreibung Maschine

s 240; Maschinen 19% VSt. 50.000€*
h 1200; Bank 50.000€

Zum Jahresende erfolgt nun die Abschreibung:

Abschreibung Maschine

s 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen 12.500€
h 240; Maschinen 12.500€

Fazit

Durch degressive Abschreibungen können in den ersten Jahren hohe Aufwendungen gebucht werden. Sofern das Unternehmen ebenfalls hohe Erträge erwirtschaftet, vermindern die Abschreibungsbeträge das Betriebsergebnis und damit auch die Steuerlast des Unternehmens. In den ersten Nutzungsjahren ist die degressive Abschreibung daher der linearen vorzuziehen, sofern mit hohen Erträgen gerechnet wird.

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FAQs

Wie funktioniert degressive Abschreibung?

Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird die planmäßige Wertminderung eines Wirtschaftsguts berechnet und gebucht. Der Abschreibungssatz bleibt bei dieser Methode gleich, während der Abschreibungsbetrag jährlich sinkt.

Wann kann ich degressiv abschreiben?

Eine degressive Abschreibung nach Handelsrecht ist für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens stets zulässig. Im Steuerrecht dürfen nur bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.01.2020 – 31.12.2021 angeschafft oder hergestellt wurden, degressiv abgeschrieben werden.

Welche Vorteile hat die degressive Abschreibung?

Investitionen werden in den Anfangsjahren mit einem höheren Abschreibungsbetrag und damit einer Steuerentlastung “belohnt”. Eine stärkere Abnutzung in den Anfangsjahren sowie eine zügige Wertminderung durch schnelle, technologische Fortschritte bilden den Wert eines Wirtschaftsguts außerdem realistischer ab als die lineare Abschreibung.

Welche Nachteile hat die degressive Abschreibung?

Sie ist steuerlich nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2021 angeschafft wurden, ansetzbar. Es erfolgte somit keine Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Gebäude. Zudem sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.

Wann nimmt man welche Abschreibungsmethode?

Gehen Sie von einer hohen Wertminderung eines Wirtschaftsguts in den ersten Jahren aus, dann ist die degressive Abschreibung sinnvoll. Für Wirtschaftsgüter mit gleichbleibendem Wertverlust eignet sich die lineare Abschreibungsmethode.

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