Alles Wissenswerte zur Bilanz

Susanne Woda
Personen in Büro stellen Bilanz auf
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Die Bilanz zum Jahresabschluss | BuchhaltungsButler

Die Bilanz ist ein wichtiges Instrument, um Außenstehende über die Geschäftslage eines Unternehmens zu informieren. Der Einblick ist für Investoren, Geschäftspartner, Aufsichtsbehörden und das Finanzamt wichtig. Mit einer aussagekräftigen Bilanz kann ein Unternehmen aber auch leichter neue Kapitalgeber finden und intern ist sie wichtige Grundlage für viele unternehmerische Entscheidungen. Wer wann eine Bilanz aufstellen muss, wie Bilanzierung funktioniert und wie eine Bilanz aufgebaut ist, erklären wir in diesem Beitrag.

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Was ist eine Bilanz?

Die Handelsbilanz ist das Kernstück des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie stellt dessen Vermögen, Eigenkapital und Schulden in einer verbindlichen Form gegenüber.

Die Bilanz resultiert aus der doppelten Buchhaltung, welche alle Geschäftsvorgänge auf jeweils zwei Konten zuordnet und rechnerisch erfasst. Die Schlussbestände dieser Konten finden sich als Bilanzpositionen in der Bilanz wieder. Diese sind thematisch geordnet und erleichtern so den Überblick. Im Gegensatz dazu listet die EÜR im Rahmen der einfachen Buchführung nur Einnahmen und Ausgaben auf.

Die von Firmen veröffentlichten Bilanzen kann jeder online im elektronischen Bundesanzeiger einsehen.

Wozu dient eine Bilanz?

Eine Bilanz gibt einen detaillierteren Überblick über die Geschäftslage eines Unternehmens. Vor allem Außenstehende wie Gläubiger, Anteilseigner, Aufsichtsbehörden oder Arbeitnehmer können sich so einen schnellen Eindruck von dessen wirtschaftlicher Verfassung verschaffen. Für das Finanzamt ist die Bilanz mit der dazugehörigen GuV außerdem die Besteuerungsgrundlage.

Funktionen der Bilanz

  • Dokumentationsfunktion: Die Bilanz dokumentiert die Geschäftsvorgänge eines Unternehmens. Sie stellt den formellen Abschluss der Buchführung dar und dient dem handels- und steuerrechtlichen Nachweis der Geschäftstätigkeit.
  • Gewinnermittlungsfunktion: Anhand der Bilanz ermitteln Unternehmen ihren Gewinn. Das geschieht durch den Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres (bereinigt um Einlagen und Entnahmen).
  • Informationsfunktion: Die Bilanz gibt Dritten Aufschluss über den Erfolg der Geschäftsführung. Sie dient zudem der Selbstinformation, als Überblick und als Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsführer.

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Wer eine Bilanz aufstellen muss

Die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz ist mit der doppelten Buchführung verknüpft. Alle Kaufleute, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen einen regelmäßigen Abschluss aufstellen, der Aufschluss über Vermögen und Schulden ihres Unternehmens gibt (§242 HGB).

Zur Bilanzierung sind demnach alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen verpflichtet. Eine Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmen entsteht erst ab einem Jahresumsatz über 600.000€ oder einem Jahresgewinn über 60.000€.

Zwei Personen erstellen eine Bilanz

Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind grundsätzlich von der doppelten Buchhaltung befreit. Sie erstellen statt der Bilanz eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wann eine Bilanz aufzustellen ist

Unternehmen erstellen für jedes Geschäftsjahr eine Eröffnungs- und eine Schlussbilanz. Die Schlussbilanz ist an einem festen Stichtag zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses zu berechnen. Gewöhnlich ist das der 31.12. eines Jahres. Unternehmen können ihr Geschäftsjahr aber auch regelmäßig zu einem anderen Datum abschließen.

Arten der Bilanz

Neben den beiden regulären Bilanzen zum Jahresabschluss unterscheidet man noch zwischen weiteren Bilanzformen, die zu abweichenden Zeitpunkten erstellt werden.

  • Eröffnungsbilanz vs. Schlussbilanz: Sie sind in jedem Wirtschaftsjahr aufzustellen. Die Werte aus der Schlussbilanz eines Jahres werden in die Eröffnungsbilanz des darauffolgenden Jahres übernommen.
  • Handelsbilanz vs. Steuerbilanz: Unternehmen erstellen zum Geschäftsjahresende sowohl eine Handelsbilanz nach HGB als auch eine Steuerbilanz nach EStG bzw. KStG. Die Handelsbilanz dient der Information von Außenstehenden, die Steuerbilanz ist die Grundlage für die Unternehmensbesteuerung.
  • Sonderbilanz: Zu bestimmten Anlässen wie Gründung, Fusion, Übernahme, Unternehmensveräußerung, Sanierung oder Liquidation müssen Unternehmen zusätzlich zu den regulären Bilanzen Sonderbilanzen erstellen. Bei Betriebsaufgabe ist eine Aufgabebilanz zu erstellen.
  • Zwischenbilanz: Zu Informationszwecken erstellen viele größere Unternehmen unterjährige Bilanzen. Bekannt sind zum Beispiel die Quartalsbilanzen börsennotierter Unternehmen.
  • Einzelbilanz vs. Konzernbilanz: Ein Konzern erstellt für jedes zugehörige Unternehmen eine Einzelbilanz. Diese werden in der Konzernbilanz zusammengefasst.

Statt eine gesonderte Handels- und Steuerbilanz auszuweisen, können sich kleinere Unternehmen meist mit einer Einheitsbilanz behelfen, welche handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Genüge tut.

Anforderungen an eine Bilanz

Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung unterliegt auch die Bilanzierung bestimmten Prinzipien. Eine Bilanz muss klar gegliedert sein und alle Werte vollständig und korrekt abbilden.

Die vier Bilanzierungsregeln:

  • Bilanzwahrheit: Alle Bilanzpositionen sind inhaltlich und rechnerisch richtig auszuweisen.
  • Bilanzklarheit: Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich nach einem vorgegebenen Schema zu erstellen.
  • Bilanzidentität: Die Bestände der Eröffnungsbilanz dürfen nicht von den Beständen der vorhergehenden Schlussbilanz abweichen.
  • Bilanzkontinuität: Einmal gewählte Bilanzierungsgrundsätze sind Jahr für Jahr beizubehalten. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Bei Missachtung drohen steuerrechtliche, aber auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Sie können zu erheblichen finanziellen Belastungen oder sogar Freiheitsentzug für die Verantwortlichen führen. Gerade für Einzelunternehmen, die keine Abteilung fürs Rechnungswesen haben, ist es daher sinnvoll, für Buchhaltung und Jahresabschluss die Hilfe von Experten einzuholen.

Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass langfristige Schulden mit langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter gedeckt sein sollen. Ihre Einhaltung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist für Fremdkapitalgeber wichtig, da die Kapitalbindung im Unternehmen wichtige Schlüsse auf die Managementqualität im Unternehmen zulässt.

Marcus Kemper

Marcus Kemper

Steuerberater bei Steuerkemper

Marcus Kemper arbeitete bereits in verschiedenen renommierten Steuerberaterkanzleien. Nachdem er 2006 erfolgreich sein Steuerberaterexamen absolvierte, folgte 2007 dann die eigene Existenzgründung. Seine Kanzlei bietet unter anderem Bescheidprüfung, Betriebsprüfung sowie betriebswirtschaftliche und gestalterische Beratung an. Zu einer der jüngsten Auszeichnungen von Steuerkemper zählt das Datev-Label “Digitale Kanzlei”, welches der Kanzlei im Jahr 2019 verliehen wurde.

Aufbau einer Bilanz

Eine Bilanz besteht aus zwei Seiten: Der Aktivseite und Passivseite. Die tabellarische Gegenüberstellung erleichtert den Überblick und die Bilanz bekommt ihre berühmte T-Form. Die Summe der Posten ergibt auf beiden Seiten die Bilanzsumme. Die Summe aller Aktiva muss immer mit der Summe aller Passiva übereinstimmen.

Kapitalverwendung: Die Aktivseite der Bilanz

Auf der Aktivseite links in der Bilanz stehen die Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Sie sind in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Das Anlagevermögen dient dem Betrieb dauerhaft. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, der Fuhrpark, Maschinen und Büroausstattung. Das Umlaufvermögen verbleibt nur zeitweise im Betrieb. Die Vermögensgegenstände werden nach Dauer der Betriebszugehörigkeit geordnet. Das Anlagevermögen steht oben und das Umlaufvermögen darunter. 

Bestandteile der Aktiva:

  • Anlagevermögen: Immaterielle Wirtschaftsgüter, Sachanlagen und Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Kapitalherkunft: Die Passivseite der Bilanz

Die Passivseite rechts in der Bilanz listet das Kapital eines Unternehmens auf. Es ist unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital. Das Eigenkapital mit Stammkapital, Kapitalrücklagen oder der Gewinnvortrag gehört dem Unternehmen selbst. Das Fremdkapital stammt aus unternehmensfremden Quellen, also von Investoren oder Banken. Auf der Passivseite steht das Eigenkapital oben, da es dem Unternehmen praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht. Danach werden Verbindlichkeiten mit abnehmender Laufzeit aufgelistet.

Was ist eine Bilanz am Computer nachschlagen

Bestandteile der Passiva im Überblick

  • Eigenkapital
    Gezeichnetes Kapital
    Kapitalrücklagen
    Gewinnrücklagen
    Gewinnvortrag / Verlustvortrag
    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passive latente Steuern

Der Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch fest vorgeschrieben. Wer die Gliederung der Bilanz gerade nicht im Kopf hat, schaut einfach in §266 nach – hier sind alle Bilanzpositionen mit ihren Unterteilungen in ihrer verbindlichen Reihenfolge aufgelistet.

Die Bilanz erstellen

Die Bilanz basiert auf dem Inventar eines Unternehmens, das bei der jährlichen Inventur festgestellt wird. Nachdem die Konten aus der doppelten Buchführung abgeschlossen wurden, können diese mit den Inventarbeständen abgeglichen werden. Etwaige Abweichungen sind als Gewinn oder Verlust zu verbuchen. Für eine vollständige Bilanz gilt es außerdem, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten zu ermitteln und Rückstellungen zu bilden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen der Bilanz:

  1. Inventur durchführen
  2. Konten der doppelten Buchführung abschließen
  3. Aktiva mit Inventar abgleichen
  4. Passiva kontrollieren und abstimmen
  5. Aktive und passive RAP ermitteln
  6. Rückstellungen bilden
  7. Bilanzsumme berechnen, Bilanz erstellen und prüfen

Fazit: Bilanz informiert über Unternehmenserfolg

Die Bilanz ist wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses mit doppelter Buchführung. Sie dokumentiert die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und stellt Vermögen und Kapitalquellen übersichtlich nebeneinander auf. Für Außenstehende wie Kapitalgeber, Anteilseigner oder Mitarbeiter gibt sie Aufschluss über den Unternehmenserfolg. Auch für den Unternehmer selbst ist die Bilanz eine wertvolle Grundlage zur Entscheidungsfindung.

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FAQs

Was versteht man unter der Bilanz?

Die Bilanz ist die Aufstellung von Vermögen und Schulden eines Unternehmens und ist das Kernstück des Jahresabschlusses von doppelt buchführungspflichtigen Firmen. Die Handelsbilanz dient Außenstehenden dazu, sich einen Überblick über die Geschäftslage eines Unternehmens zu machen.

Wie funktioniert Bilanzierung?

Basis für die Bilanzierung ist die doppelte Buchführung nach HGB. Ein Unternehmen erfasst im Laufe eines Geschäftsjahres alle Geschäftsvorgänge auf Konten und führt diese zum Jahresende zu einer übersichtlichen Aufstellung von Vermögen, Eigenkapital und Schulden zusammen.

Was steht in einer Bilanz?

Die Bilanz ist eine Übersicht von Vermögen, Eigenkapital und Schulden eines Unternehmens. Auf der Aktivseite der Bilanz steht die Mittelverwendung. Die Vermögenswerte sind in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Auf der Passivseite steht die Mittelherkunft. Man unterscheidet zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Was sind Bilanzposten?

Aktiva und Passiva einer Bilanz unterteilen sich in verschiedene Bilanzposten. Sie entsprechen den verschiedenen Konten der Buchführung, die am Jahresende abgeschlossen werden und deren Saldo in der Bilanz erscheint. Für die Bilanzposten gilt eine festgelegte Ordnung nach §266 HGB.

Was wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen?

Die Aktivseite der Bilanz beschreibt die Mittelverwendung eines Unternehmens. Sie ist in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Darüber hinaus sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Was wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen?

Die Passivseite der Bilanz steht für die Mittelherkunft in einem Unternehmen. Man unterscheidet zwischen Eigen- und Fremdkapital. Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen und passive latente Steuern erscheinen ebenfalls auf der Passiva.

Wann erstelle ich eine Bilanz?

Alle zur doppelten Buchführung verpflichteten Kaufleute müssen zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres eine Übersicht über Vermögen und Schulden aufstellen. Bilanzstichtag ist der letzte Geschäftstag eines Wirtschaftsjahres.

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