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Anschaffungspreisminderungen | BuchhaltungsButler
Unternehmer, die auf ihre Einkäufe Nachlässe vereinbaren können, schaffen einen wirtschaftlichen Mehrwert für den Betrieb. Für Preisminderungen bei zu aktivierenden Vermögensgegenständen gelten im externen Rechnungswesen jedoch besondere Bilanzierungsvorschriften. Auch nachträglich gewährte Preisnachlässe müssen erfasst werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Rabatt und Skonto richtig buchen, was der Unterschied zu einem Bonus ist und unter welchen Voraussetzungen Sie diese überhaupt als Anschaffungspreisminderung buchen dürfen.
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Preisminderungen senken die Anschaffungskosten
Güter aus dem Anlagevermögen müssen mit ihren Anschaffungskosten bilanziert werden (§ 255 Abs. 1 HGB). Diese fallen meist höher als die reinen Erwerbskosten aus, denn neben dem Kaufpreis gehören beispielsweise auch Kosten dazu, die anfallen, um Geräte in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Auf der Gegenseite sind jedoch Anschaffungspreisminderungen abzuziehen, damit die Anschaffungskosten nicht zu hoch angesetzt werden (§ 255 Abs. 1 HGB). Denn die Anschaffungskosten bilden die Bewertungsgrundlage für die bilanzielle Abschreibung und diese mindert als Aufwand den Gewinn.
Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden daher auch immer vom Nettopreis berechnet und reduzieren die Umsatzsteuer.
Was sind Anschaffungspreisminderungen?
Anschaffungspreisminderungen sind alle Preisnachlässe, die ein Verkäufer dem Unternehmen auf seine Einkäufe gewährt.
Zu den Anschaffungspreisminderungen zählen
- Rabatte
- Skonti
- Boni
Wichtig bei der Berechnung von Anschaffungspreisminderungen ist, dass sie, wie die Anschaffungskosten, immer einem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden müssen. Kundenbezogene Preisnachlässe gehören also in der Regel nicht dazu.
Rabatt, Skonto oder Bonus – was ist der Unterschied?
Rabatte sind Preisnachlässe auf Waren oder Dienstleistungen, die bereits bei Vertragsabschluss feststehen. Sie können prozentual oder absolut auf den Einkaufspreis gewährt werden. Bei Rechnungsstellung steht der Rabattbetrag also bereits konkret fest.
Ein Skonto ist ein prozentualer Nachlass vom Kaufpreis, der dem Einkäufer gewährt wird, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Er ist in den Zahlungsbedingungen angegeben. Da beim Zeitpunkt des Einkaufs noch nicht feststeht, ob der Skonto in Anspruch genommen wird, kann er erst nachträglich erfasst werden.
Unter einem Bonus versteht man eine nachträgliche Preisminderung, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt wird. Er wird zum Beispiel wie ein Treuebonus gezahlt, wenn eine bestimmte Abnahmemenge erreicht wird. Bei Bezug der Ware steht die voraussichtliche Preisminderung noch nicht fest und kann auch erst nachträglich gebucht werden. Meist kommt ein Bonus sogar erst zu Beginn des neuen Geschäftsjahres zu tragen, nachdem die Abnahmemenge des Vorjahres berechnet wurde.
Gilt ein Bonus als Anschaffungspreisminderung?
Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ein Bonus darf die Anschaffungskosten laut § 255 HGB Abs. 1 Satz 4 nur mindern, wenn dieser einem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden kann. Das ist bei einem Bonus jedoch selten der Fall.
Ein Bonus wird in der Regel auf Basis der gesamten Kundenbeziehung gewährt und nicht für den Einkauf einzelner Produkte. So kann er nicht einer einzelnen Anschaffung zugeordnet werden. Mengen- und umsatzbezogene Boni erfüllen diesen gesetzlichen Anspruch also meist nicht.
Um zu beurteilen, ob ein Bonus als Anschaffungspreisminderung angesetzt werden kann, ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren.
Kaufpreisreduzierung aufgrund von Schlechtleistung
Reduziert sich der Kaufpreis aufgrund einer mangelhaften Leistung (§ 441 BGB), ist auch dies als Anschaffungspreisminderung anzusetzen, sofern sich der Nachlass auf ein einzelnes Wirtschaftsgut bezieht. Dies gilt auch, wenn die Herabsetzung durch einen gerichtlichen Prozess, einen Vergleich oder auf einem anderen Verhandlungsweg erreicht wird. Als Zeitpunkt gilt dann der Eintritt der Minderung und nicht der Kaufzeitpunkt wie bei anderen Preisminderungen.
Markus Schmetz
Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung
Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.
Anschaffungspreisminderungen buchen
Anschaffungspreisminderungen werden auf den Nettopreis der Anschaffungen berechnet und mindern damit die Umsatzsteuer.
Steht die Preisminderung bereits bei Rechnungsstellung fest, können die Anschaffungskosten direkt mit reduziertem Preis und Umsatzsteuer angesetzt werden.
Bei nachträglichen Anschaffungspreisminderungen sind Anschaffungskosten und Umsatzsteuer nachträglich zu korrigieren. Zudem gilt eine weitere Besonderheit: Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses ist unbezahlte Ware immer mit den ungeminderten Anschaffungskosten zu bewerten. Zur besseren Übersicht verbucht man diese als separaten Aufwand deswegen auf einem Spezialkonto.
Rabatte berechnen und buchen
Rabatte reduzieren den Rechnungsbetrag normalerweise bereits beim Einkauf. Deswegen können sie auch direkt mit dem reduzierten Anschaffungspreis gebucht werden. Sollten Rabatte in Form zusätzlicher gleicher Produkte (Achtung Einzelzuordnung!) gewährt werden, wird einfach die höhere Produktanzahl auf den Gesamtpreis umgelegt. Der reduzierte Einzelpreis dient dann als Grundlage für die Buchung.
Beispiel: Ein Unternehmen tätigt einen Wareneinkauf über 10.000€ netto. Der Verkäufer räumt 10% Rabatt ein. Der reduzierte Rechnungsbetrag beträgt 9.000€ zzgl. 1.710€ Umsatzsteuer. Wir buchen im SKR03.
s | 3400; Wareneinkauf 19% Ust | 19% USt. | 10.710€ |
h | 1600; Verbindlichkeiten aus LuL | 10.710€ |
Skonto berechnen und buchen
Anders als beim Bonus steht beim Skonto zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht fest, ob dieser tatsächlich in Anspruch genommen wird. Deswegen erfasst man bei Rechnungseingang erst einmal den vollen Rechnungsbetrag auf dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. Wenn dieser dann innerhalb der Skontofrist beglichen wird, muss er um den Nachlass korrigiert werden. Dabei ist zu beachten, dass durch den reduzierten Rechnungsbetrag auch die Umsatzsteuer niedriger ausfällt und korrigiert werden muss. Einen Skonto kann man im Brutto- und Nettoverfahren buchen.
Das Konto “Erhaltene Skonti“ ist übrigens ein Unterkonto des Erfolgskontos “Wareneinkauf” und wird am Jahresende auch über dieses abgeschlossen. Auf diese Weise reduziert der Skonto die Anschaffungskosten.
Skonto buchen: Bruttoverfahren
Beim Bruttoverfahren wird der Skontobetrag zunächst vom Bruttowarenwert berechnet. Dieser fällt dadurch jedoch zu hoch aus, denn er enthält noch die Umsatzsteuer, die sich durch die Preisminderung ebenfalls reduziert hat. Die Korrektur des Skontobetrags und der Umsatzsteuer erfolgt bei dieser Methode in einer zusätzlichen Buchung.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft Handelswaren im Wert von 5.000€ zzgl. USt. Die Zahlung erfolgt nach 14 Tagen und der Verkäufer gewährt einen Skonto in Höhe von 3%.
Im ersten Schritt wird der Skonto vom Bruttobetrag 5.950€ berechnet und gebucht. Da dieser aber wegen der enthaltenen Umsatzsteuer zu hoch ist (korrekt wären 3% vom Nettopreis 5.000€ also 150€), erfolgt im zweiten Schritt die Korrektur über den Betrag von 28,50€ beim erhaltenen Skonto als auch der Umsatzsteuer.
s | 1600; Verbindlichkeiten aus LuL | 19% USt. | 5.950€ |
h | 1200; Bank | 5.771,50€ | |
h | 3730, Erhaltene Skonti | 178,50€ |
s | 3730; Erhaltene Skonti | 28,50€ |
h | 1770; USt | 28,50€ |
Skonto buchen: Nettoverfahren
Das Nettoverfahren wird in der Praxis häufiger verwendet. Hier erfasst man Skonto und Korrektur der Vorsteuer gleichzeitig in nur einem Buchungssatz.
Bleiben wir beim obigen Beispiel. Beim Nettoverfahren berechnet man den Skontobetrag jedoch gleich vom Nettowarenwert über 5.000€. Daher muss man ihn nicht mehr nachträglich korrigieren. Die bei Rechnungsstellung zu hoch erfasste Umsatzsteuer wird noch im selben Buchungssatz vermindert.
s | 1600; Verbindlichkeiten aus LuL | 19% USt. | 5.950€ |
h | 1200; Bank | 5.771,50€ | |
h | 3730; Erhaltene Skonti | 150€ | |
h | 1770; USt | 28,50€ |
Bonus berechnen und buchen
Wenn ein Bonus den Anforderungen aus § 255 HGB entspricht, wird er wie der Skonto über ein separates Konto erfasst. Anstelle des Kontos “erhaltene Skonti” nutzt man das Konto “erhaltene Boni” (3760, SKR03), welches später ebenfalls über das Aufwandskonto Wareneingang abgeschlossen wird. Auch bei Boni ist eine Brutto- oder Nettobuchung möglich.
Fazit: Rabatt, Skonto und Boni können Anschaffungskosten mindern
In der doppelten Buchführung müssen erworbene Waren und Dienstleistungen zu Anschaffungskosten bewertet werden. Dabei sind Preisminderungen zu berücksichtigen, damit das Unternehmen sein Vermögen nicht zu hoch ausweist. Zu den Anschaffungspreisminderungen zählen Rabatte, Skonto und unter Umständen auch Boni. Auch Schlechtleistungen können zu einer Reduzierung der Anschaffungspreise führen. Aber Vorsicht: Preisminderungen müssen immer einem konkreten Wirtschaftsgut zugeordnet werden können, sonst ist der Abzug unzulässig.
FAQs
Was sind Anschaffungspreisminderungen?
Alle Preisnachlässe, die ein Verkäufer einem Unternehmen gewährt, sind Anschaffungspreisminderungen. Sie müssen vom tatsächlichen Anschaffungspreis abgesetzt werden, auch wenn sie nachträglich gewährt wurden. Zu den Anschaffungspreisminderungen zählen Rabatte, Skonti und u. U. Boni, wenn sie dem Anschaffungsobjekt direkt zugeordnet werden können.
Wie verbuche ich Rabatt und Skonto?
Rabatte werden direkt in Form eines geminderten Anschaffungspreises erfasst. Skonti verbucht man erst bei Bezahlung und über ein separates Konto, welches über das Wareneinkaufskonto abgeschlossen wird. Dadurch reduziert sich beim Jahresabschluss der Anschaffungspreis um die gewährten Skonti.
Was fällt alles unter Anschaffungskosten?
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen für den Erwerb eines Vermögensgegenstands. Dazu zählen auch alle Kosten, um diesen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Sie alle müssen dem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden können.
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