Investitionsabzugsbetrag buchen – das müssen Sie wissen

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Investitionsabzugsbetrag buchen | BuchhaltungsButler

Wenn Sie vorhaben, in den nächsten Jahren Investitionen zu tätigen, sollten Sie sich mit der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags auseinandersetzen. Dieser kann Ihnen einige Vorteile einbringen und Ihren steuerlichen Gewinn mindern. Was Sie hierbei beachten müssen und wie Sie einen Investitionsabzugsbetrag richtig buchen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

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Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Unternehmen und Selbstständige ihren Steuerbilanzgewinn im Abzugsjahr verringern. Verringert sich der Gewinn, wird auch die entsprechende Steuerlast in diesem Jahr gesenkt. Der IAB beschreibt eine Art Sonderabschreibung einer Investitionsrückstellung. 

Den Investitionsabzugsbetrag können grundsätzlich alle kleinen und mittelständischen Steuerpflichtige in Anspruch nehmen, die innerhalb von 3 Jahren Investitionen planen. Das bedeutet, bis zu 50% der voraussichtlichen Herstellungs– oder Anschaffungskosten einer Investition können bereits im aktuellen Jahr abgerechnet werden. Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung bildet der §7g des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen

Der Gesetzgeber erlaubt die Anwendung des Investitionsabzugsbetrags nur unter Einhaltung gewisser Kriterien. Für das Finanzamt ist in erster Linie entscheidend, wie hoch der Steuerbilanzgewinn des Selbstständigen ist. Seit 2020 gilt die Regelung, dass der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags 200.000€ nicht überschreiten darf. Das gilt für alle Einkunftsarten. 

Kollegen besprechen wie sie IAB buchen können

Weitere Voraussetzungen sind folgende:

  • Die zukünftige Investition ist in einem Zeitraum von 3 Jahren ab Abzug geplant
  • Sie wollen sich einen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens anschaffen
    → Ein beweglicher Gegenstand oder ein geringwertiges Wirtschaftsgut, auch gebrauchte Güter werden begünstigt
    → Betriebsvorrichtungen gelten immer als beweglich (z. B. montierte Klimaanlage)
  • Der Gegenstand wird zu mindestens 90% betrieblich genutzt oder vermietet
    → sollten Sie Ihren Eigenverbrauch für den PKW mit der 1%-Methode versteuern, sind Bildungen bezüglich eines PKW nicht möglich, da hier in der Rechtsprechung von weniger als 90% betrieblicher Nutzung ausgegangen wird
    → Ausnahme: es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, denn hier gibt es keine Privatsphäre
  • Der Höchstbetrag des IABs liegt bei 200.000€ innerhalb von 3 Jahren– bis zu 50% der voraussichtlichen Aufwendungen eines Vermögensgegenstandes können gewinnmindernd abgezogen werden
    → Sie können mehrere Anschaffungen gewinnmindernd ansetzen, der IAB darf jedoch kumuliert den Wert von 200.000€ nicht überschreiten
  • Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss mindestens im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr im Unternehmen bleiben (Ausnahme: unvorhersehbare Tatsachen wie Diebstahl, Brand oder anderen Totalschaden)

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Investitionsabzugsbetrag: Beispiele für begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigte Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen sind:

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter – zu den beweglichen Wirtschaftsgütern zählen Maschinen, Fahrzeuge, Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter – diese werden gemäß der AfA-Tabelle linear abgeschrieben, z.B.: Maschinen, Autos
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter, z.B.: eine gebrauchte Produktionsmaschine
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, z.B.: Kaffeemaschine, Papierkörbe, Telefone, etc.

Berechnung des IABs

Den Investitionsabzugsbetrag einer Investition berechnet man wie folgt:
Sie planen im aktuellen Jahr (2022) die Anschaffung einer neuen Maschine in 2023. Der Wert der Anschaffung beträgt 30.000€ zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Da Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird der Nettobetrag als Anschaffungswert herangezogen. Es dürfen maximal 50% des Wertes als Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2022 angesetzt werden:

  • IAB: 30.000€ x 0,5 = 15.000€

Selbstständige, die die Kleinunternehmerregelung (Befreiung von Zahlung der Umsatzsteuer) in Anspruch nehmen, sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demnach müssen sie den Bruttobetrag als Anschaffungskosten verwenden.

Investitionsabzugsbetrag buchen und auflösen

Die rechtliche Grundlage des Investitionsabzugsabzugsbetrags bildet der §7g EStG und betrifft ausschließlich die Steuerbilanz. Die Handelsbilanz bleibt von der Wirkung des IABs unbetroffen – bitte prüfen Sie, ob in der Handelsbilanz der Posten “latente Steuern” zu bilden ist. Das Resultat ist, dass bei der Inanspruchnahme des IABs das Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust) in der Handelsbilanz deutlich höher ausfällt als in der Steuerbilanz.

Die Investition, die im Jahr 01 zum Abzug gebracht wird, muss spätestens zum Ende des Jahres 04 getätigt werden. Wird die Investition getätigt, hat der Steuerpflichtige einige Möglichkeiten:

  1. Er kann den IAB im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung auflösen
    → es können bis zu 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dem Gewinn gem. §7g Abs. 2 S. 1 EStG hinzugerechnet werden
  2. Er kann im Jahr der Investition bis zu 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd absetzen (§7g Abs. 2 S. 3 EStG)
    → die Minderung wirkt sich auf die jährliche Abschreibung aus, da die Anschaffungs-/ Herstellungskosten die Basis der Abschreibung sind
  3. Er kann zusätzlich zum IAB die Sonderabschreibung von 20% im Jahr der Anschaffung in Anspruch nehmen 
    → die Sonderabschreibung kann auch unabhängig des IABs erfolgen und auf bis zu 5 Jahr á 4% verteilt werden

Wirkung des IABs

Beispielermittlung des zu versteuernden Gewinns (Fortführung von oben): 

Ihr Steuerbilanzgewinn im Jahr 01 beträgt 40.000€. Die geplante Investition im Jahr 02 liegt bei 30.000€. Es werden 50% des voraussichtlichen Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen. Die Auswirkungen des IABs ergeben sich im Jahr 01:

Jahr 01 Steuerbelastung ohne IAB Steuerbelastung mit IAB
Gewinn 40.000€ 40.000€
Abzüglich IAB 0€ 15.000€
Neuer Gewinn 40.000€ 25.000€
zu zahlende Steuer (Annahme: 35%) 14.000€ 8.750€
Gesparte Steuern 5.250€

Thomas Sandmann

Büro- und Diplomkaufmann und Geschäftsführer von B.L.U.E. Sandmann GmbH

Thomas Sandmann ist gelernter Bürokaufmann und Diplomkaufmann für Steuer- und Rechnungswesen. Sein eigenständig geführtes Buchhaltungsbüro B.L.U.E Sandmann GmbH, welches seit 2006 besteht, betreut kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer:innen und ist spezialisiert auf digitale Buchhaltung und Lohnabrechnung. Zuletzt wurde das Buchhaltungsbüro von Wolters Kluwer für seinen digitalen Buchungs- und Lohnservice ausgezeichnet.

Im Jahr der Anschaffung (02) wird der Gewinn in der Steuererklärung um den Investitionsabzugsbetrag (15.000€) erhöht. Die tatsächlichen Anschaffungskosten, die Basis der Abschreibungen sind, werden um 15.000€ gemindert. Somit liegt der neue Anschaffungswert der Maschine bei 15.000€. Die Bemessungsgrundlage für laufende Abschreibungen bildet der neue Anschaffungswert. Die Nutzungsdauer der Maschine liegt bei 3 Jahren.

  • Abschreibungen auf Maschine: 15.000€ / 3 Jahre = 5.000€ statt
    30.000€ / 3 Jahre = 10.000€ jährlich
    → Die Abschreibung wirkt gewinnmindernd erst ab dem Jahr 02
Raum in dem IAB gebucht wird
Jahr 02 Auswirkungen auf den Gewinn
Hinzurechnung bzw. Auflösung des IABs: 50% von 30.000€ + 15.000€
Minderung Anschaffungskosten für Steuerzwecke um 50% – 15.000€
Jährliche Abschreibung + 5.000€
Auswirkungen auf den Gewinn – 5.000€

Ergebnis: Der Steuerpflichtige hat im Jahr der Anschaffung (02) nicht nur den IAB aufgelöst, sondern die Anschaffungskosten auch gemindert. Die Minderung der Anschaffungskosten hat zur Folge, dass sich die jährliche Abschreibung verringert. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Auswirkungen auf den Gewinn positiv sind: es können 5.000€ vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden. Wären die Anschaffungskosten nicht gemindert worden, hätte sich das negativ ausgewirkt: dem Gewinn müssten 5.000€ hinzugerechnet werden (+15.000€ – 10.000€ reguläre Jahresabschreibung).

So wird der IAB gebucht: SKR03

Im Jahr 01, in dem die Bildung des Investitionsabzugsbetrags stattfindet, wird der IAB wie folgt gebucht:

Bildung Investitionsabzugsbetrag Jahr 01

s 9970; Investitionsabzugsbetrag §7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell 15.000€
h 9971; Investitionsabzugsbetrag §7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell 15.000€

Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung (02) wird der IAB wieder aufgelöst. Daraus ergibt sich folgender Buchungssatz:

Auflösung Investitionsabzugsbetrag Jahr 02

s 9973; Auflösung Investitionsabzugsbetrag §7g II EStG aus vorangeg. WJ, außerbilanziell 15.000€
h 9972; Auflösung Investitionsabzugsbetrag §7g II EStG aus vorangeg. WJ, außerbilanziell 15.000€

Vor- und Nachteile des Investitionsabzugsbetrags

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht Unternehmen, zukünftige Investitionen beweglicher Wirtschaftsgüter aus ersparten Steuern zu tätigen. Die Inanspruchnahme des IABs führt somit zu einem Liquiditätsvorteil, welcher die Finanzierung von Investitionen erleichtert. Allerdings entsteht in diesem Fall keine echte Steuereinsparung, die Abschreibung des beweglichen Wirtschaftsguts wird lediglich um ein paar Jahre vorgezogen. Der Steuereffekt beruht auf der Vorziehung des Abschreibungseffektes.

Es ergeben sich folgende Vor- bzw. Nachteile:

Vorteile

  • Erhöhung Liquidität und damit Reduzierung der Steuerbelastung im Jahr der Bildung
  • Gezieltes Verschieben der Steuerbelastung in Jahre mit niedrigen Steuersätzen
  • Gewinnmindernde Absetzung eines Betrages in Höhe von bis zu 200.000€ auf einmal
  • Die Regelung bezieht sich nicht nur auf neue, sondern auch auf gebrauchte abnutzbare Wirtschaftsgüter
  • Herstellungs- und Anschaffungskosten werden berücksichtigt
  • Die Investitionsabsicht muss nicht nachgewiesen werden

Nachteile

  • Erfolgt die Investition nicht, kommt es zu Steuernachforderungen und zu einer Verzinsung der nachzuzahlenden Steuern
    → der IAB wird rückwirkend im Jahr der Bildung wieder aufgelöst
  • Kann unter Umständen zu einer Mehrbelastung führen, da das fehlende Abschreibungspotential bei steigenden Gewinnen zu einer höheren Steuerbelastung führt

Fazit: IAB in Anspruch nehmen oder nicht?

Wenn ein kleines oder mittelständisches Unternehmen Investitionen innerhalb der nächsten 3 Jahre plant, sollte die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrag in Erwägung gezogen werden.

Unternehmen, die den IAB anwenden, haben den Vorteil, dass sich im Jahr 01 die Steuern verringern und die Liquidität geschont wird. Darüber hinaus können bei der richtigen Kombination der Hinzurechnungen und Minderungen auch in Folgejahren Steuern reduziert werden. Erfolgt die Investition allerdings nicht wie geplant, müssen mit Steuernachzahlungen inkl. Zinsen gerechnet werden. Die Rücksprache mit einem Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.

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FAQs

Wie wird der Investitionsabzugsbetrag gebucht?

Der Investitionsabzugsbetrag wird auf den Konten 9970 und 9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG (außerbilanziell). Eine Minderung findet allerdings nicht in der Bilanz statt, sondern im Rahmen der Steuererklärung.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag wird maximal 3 Jahre vor der Anschaffung bzw. Investition angesetzt. In diesem Jahr mindert der IAB den Gewinn des Steuerpflichtigen und verringert somit die Steuerlast. Im Jahr der Investition wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet. 

Was fällt unter den Investitionsabzugsbetrag?

Unter den Investitionsabzugsbetrag fallen bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Firmenfahrzeuge, Büroeinrichtungen und EDV-Hardware. Darüber hinaus sind nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Gegenstände und geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig.

Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?

Der Investitionsabzugsbetrag eines Wirtschaftsguts darf maximal 50% des Anschaffungs- bzw. Herstellungswertes betragen. Zusammengefasst dürfen die IABs einen Wert von 200.000€ nicht überschreiten.

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