Das Wichtigste über Gesellschafterdarlehen

Susanne Woda
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Gesellschafterdarlehen | BuchhaltungsButler

Die Gesellschafter eines Unternehmens bringen mit ihren Einlagen normalerweise das Eigenkapital ein, das der Firma dann langfristig zur Verfügung steht. Darüber hinaus können sich Unternehmen in Form von Bankkrediten mit Fremdkapital versorgen. Oft ist dies aber mit vielen Formalitäten und langwierigen Prüfungen verbunden. Unkomplizierter ist ein Gesellschafterdarlehen, bei dem der Gesellschafter dem Unternehmen einen Kredit zur Verfügung stellt. Welche Haftungsrisiken entstehen, was bei der Ausgestaltung zu beachten ist und wie Gesellschafterdarlehen bilanziert werden, erklären wir in diesem Beitrag.

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Was ist ein Gesellschafterdarlehen?

Mit einem Gesellschafterdarlehen stellt ein Gesellschafter seinem Unternehmen einen Kredit zur Verfügung. Er erwirbt damit das Recht auf Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals zu einem vereinbarten Zeitpunkt.

Für die Vergabe eines Gesellschafterdarlehens und dessen vertragliche Ausgestaltung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Darlehen. Dieses regelt in §488 ff. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie Kündigungsmodalitäten. Das Besondere: Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens greift zusätzlich das Insolvenzrecht. Durch dessen spezielle Vorschriften werden Gesellschafter gegenüber anderen Gläubigern des Unternehmens schlechter gestellt.

Besondere Haftungsrisiken für Gesellschafter

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat eine einheitliche insolvenzrechtliche Behandlung für Gesellschafterdarlehen geschaffen.

Forderungen von Gesellschaftern werden seit 2008 als nachrangige Insolvenzforderungen eingestuft. Konkret bestimmt die Insolvenzordnung in §39 Abs. 1 Nr. 5, dass die Forderungen der Gesellschafter nachrangig gegenüber allen anderen Forderungen zu behandeln sind. Das bedeutet, diese bekommen ihr Kapital erst zurück, wenn alle anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens bedient wurden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Minderheitsgesellschafter, die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind. Sie dürfen unabhängig von dem damit verbundenen Stimmanteil mit maximal 10% am haftenden Eigenkapital beteiligt sein, damit ihr Darlehen nicht nachrangig behandelt wird.

so wird ein Gesellschaftsdarlehen gebucht

Auch nach der Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kredits haften die Gesellschafter noch mit dem Darlehensbetrag: Der Insolvenzverwalter kann das Kapital zurückfordern, wenn die Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor der Insolvenzeröffnung erfolgt ist.

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Vorteile für Unternehmen

Das Gesellschafterdarlehen ist viel mehr als eine Finanzierungsoption für Investitionen, die Banken oder andere Kreditgeber nicht mittragen, oder das letzte Mittel zur Abwendung einer Insolvenz.

Gerade, wenn es Unternehmen gut geht, kann diese Finanzierungsvariante sinnvoll sein. Viele mittelständische Unternehmen finanzieren neue Investitionen oder kurzfristige Liquiditätsengpässe über Gesellschafterdarlehen. Sie umgehen damit den Weg zur Bank, wo die Kreditvergabe häufig mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Über ein Gesellschafterdarlehen können Gesellschafter ihrem Unternehmen unkompliziert Kapital zur Verfügung stellen und sichern sich zudem selbst eine zusätzliche verlässliche Einnahmequelle mit planbarer Kapitalrückzahlung.

Gesellschafterdarlehen – Eigen- oder Fremdkapital?

Gesellschafterdarlehen sind eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital. Formal schließt der Gesellschafter einen Darlehensvertrag mit dem Unternehmen ab. Durch seine Position als Gesellschafter hat er jedoch tiefere Einsicht in das Unternehmen als herkömmliche Kreditgeber und auch Einfluss auf die Mittelverwendung, so wie dies normalerweise nur bei Eigenkapitalbeteiligungen der Fall ist.

Bilanziell gelten Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital. Zumindest so lange das Unternehmen gesund ist. Da die Gesellschafter im Insolvenzfall jedoch als nachrangige Gläubiger eingestuft und erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden, sind ihre Darlehen an das Unternehmen wirtschaftlich gesehen Eigenkapital.

Wer ein Gesellschafterdarlehen vergeben darf

Gesellschafterdarlehen sind nur beschränkt haftenden Gesellschaftern vorbehalten. Klassischerweise sind das Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs.

Zwischen den Gesellschaftern einer Personengesellschaft und dem Unternehmen an sich können keine Forderungen und Schulden entstehen. Da die Gesellschafter mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für das Unternehmen haften, kommt jeder Kredit einer voll haftenden Einlage gleich. Nur deren beschränkt haftende Gesellschafter wie Kommanditisten könnten ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen, sofern sie ihre Einlage voll eingezahlt haben.

Personen sprechen über Gesellschaftsdarlehen

Verdeckte Gewinnausschüttung oder Gesellschafterdarlehen?

Darlehensvereinbarungen zwischen Gesellschaftern und Unternehmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung besonders kritisch auf verdeckte Gewinnausschüttungen geprüft. Grundsätzlich könnten Gesellschafter Steuern hinterziehen, indem sie sich ihre Gewinne in Form von Zinseinnahmen auszahlen lassen. Deswegen sollten die Verträge so ausgestaltet werden, wie es auch zwischen fremden Dritten der Fall wäre. Sonst besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Zinszahlungen nicht als Betriebsausgaben anerkennt. Die Folge: Die Zinsen werden auf den Gewinn aufgeschlagen und das Unternehmen muss diese nachträglich versteuern. Damit das nicht passiert, sollten Gesellschafterdarlehen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Marktübliche Konditionen: Der Darlehensvertrag muss “fremdübliche Konditionen” vorsehen. Diese umfassen vereinbarte Zinsen, Tilgungen, Laufzeit, Kündigung und die Sicherheiten des Kredits. Sind die Konditionen im Fremdvergleich zu gut und begünstigen den Gesellschafter, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung darin sehen. 

Schriftform: Auch wenn Darlehensverträge auch mündlich getroffen werden oder Sie alleiniger Gesellschafter sind: Aus Beweisgründen sollten Sie nicht darauf verzichten, den Abschluss des Gesellschafterdarlehens schriftlich zu fixieren. Sonst kann das Finanzamt auch darin eine verdeckte Gewinnausschüttung vermuten. Auch rückwirkende Vereinbarungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Vertragserfüllung: Vorsicht ist auch geboten, wenn das Unternehmen seine Vertragspflichten nicht regelmäßig erfüllt, also Zinsen oder Tilgungen nicht wie vereinbart zahlt. Durch den direkten Draht zum Gesellschafter sind solche Verzögerungen schnell und unkompliziert abgesprochen. Doch dies kann das Misstrauen des Finanzamts wecken.

Es ist ratsam, Konditionen und Vertragsbedingungen für Gesellschafterdarlehen vorher mit Anwalt und Steuerberater abzustimmen und den Vorgang ausführlich zu dokumentieren. Das gilt auch, wenn sich zwischenzeitliche Änderungen z. B. bei Zins- oder Rückzahlungsterminen ergeben.

Bilanzierung von Gesellschafterdarlehen (SKR03)

Gesellschafterdarlehen werden in einem gesunden Unternehmen wie Fremdkapital behandelt und als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie sind jedoch gesondert zu kennzeichnen. Gesellschafterdarlehen stehen gemäß §42 Abs. 3 GmbHG unter den Verbindlichkeiten und müssen im Anhang der Bilanz angegeben werden.

Die gezahlten Zinsen werden als Betriebsausgabe gebucht und mindern als Aufwand den Gewinn des Unternehmens.

Geldeingang buchen (SKR03)

Beispiel: Ein Gesellschafter gewährt seinem Unternehmen einen Kredit über 50.000€ zu einem Zinssatz von 3% p. a., der nach 5 Jahren zurückgezahlt wird.

Geldeingang für Gesellschafterdarlehen buchen

s 1200; Bank 50.000€
h 1705; Darlehen 50.000€

Zinszahlung buchen (SKR03)

Beispiel: Die quartalsweise fälligen Zinsen in Höhe von 375€ wurden an den Gesellschafter überwiesen.

Zinszahlung Gesellschafterdarlehen

s 2114; Zinsen für Gesellschafterdarlehen 375€
h 1200; Bank 375€

Rückzahlung buchen (SKR03)

Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehen buchen

s 1705; Darlehen 50.000€
h 1200; Bank 50.000€

Fazit: Gesellschafterdarlehen haben Vorteile, aber bergen Haftungsrisiken

Mit einem Gesellschafterdarlehen können Unternehmen unkompliziert Kapital für Projekte beschaffen, die Banken oder andere Kapitalgeber nicht finanzieren würden. Gesellschafter haften jedoch wie mit Eigenkapital. Bei gesunden Unternehmen werden Gesellschafterdarlehen bilanztechnisch wie Fremdkapital behandelt. Im Insolvenzfall wird deren Erfüllung jedoch nachrangig zu allen anderen Verbindlichkeiten behandelt. Da Finanzämter Darlehen von Gesellschaftern besonders streng auf verdeckte Gewinnausschüttungen prüfen, sollten Unternehmer für die vertragliche Ausgestaltung immer einen Steuerberater oder auch einen Anwalt konsultieren.

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FAQs

Ist ein Gesellschafterdarlehen Eigenkapital?

Gesellschafterdarlehen sind eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. In einem gesunden Unternehmen werden sie wie Fremdkapital behandelt und bilanziert. Im Insolvenzfall haben Gesellschafterdarlehen jedoch Eigenkapitalcharakter, da der Gesellschafter im Rang hinter allen anderen Gläubigern steht.

Sind Gesellschafterdarlehen Fremdkapital?

Grundsätzlich werden Gesellschafterdarlehen wie Fremdkapital behandelt. Tritt der Insolvenzfall ein, wandelt sich das Darlehen zu Eigenkapital um. Grund dafür ist, dass der Gesellschafter nachrangig zu allen anderen Gläubigern behandelt wird.  

Wer darf Gesellschafterdarlehen geben?

Nur beschränkt haftende Gesellschafter können Gesellschafterdarlehen vergeben. Das sind die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oder Kommanditisten einer Personengesellschaft. Voll haftende Gesellschafter von Personengesellschaften können keine Darlehen an ihr Unternehmen vergeben.

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