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Erholungsbeihilfe: Vorteile einfach erklärt | BuchhaltungsButler
Die Erholungsbeihilfe wird auch als Erholungspauschale oder Erholungsgeld bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zukommen lassen können. Wir erklären Ihnen, was genau man unter einer Erholungsbeihilfe versteht, welche Unterschiede es zum Urlaubsgeld gibt und welche Vorteile sich aus der Erholungsbeihilfe ergeben. Außerdem erfahren Sie, wie die Erholungsbeihilfe versteuert und gebucht wird.
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Was sind Erholungsbeihilfen?
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt besondere Leistungen zukommen lassen, ist es möglich, ihnen eine Erholungsbeihilfe zu zahlen.
Erholungsbeihilfen können einem Mitarbeiter selbst, aber auch seiner Familie zugesprochen werden. Ehepartner und Kinder kann der Arbeitgeber ebenfalls unterstützen. Die Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden und kann sowohl in Barmitteln als auch in Sachbezügen geleistet werden.
Erholungsbeihilfen können Mitarbeitern in verschiedenen Angestelltenverhältnissen zugesprochen werden. Festangestellte Vollzeitkräfte können hier ebenso profitieren wie Werkstudenten oder Minijobber.
Beispiele für Erholungsbeihilfe
Wie bereits erwähnt, ist die Hilfe zweckgebunden. Sie muss stets für Erholungszwecke des Mitarbeiters bzw. dessen Familie eingesetzt werden. Vom Finanzamt werden entsprechende Belege eingefordert, um dies zu überprüfen.
Sie können zum Beispiel für
- Reisen (Anfahrtskosten)
- Hotelaufenthalte
- Massagen und Wellnessanwendungen
- Eintrittskarten für Tier- oder Freizeitparks, Schwimmbäder und Thermen
genutzt werden.
Voraussetzungen für die Erholungsbeihilfe
Damit eine Beihilfe vom Finanzamt als solche anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen zutreffen.
- Die Leistung des Arbeitgebers muss der Erholung des Mitarbeiters und ggf. seiner Familie dienen. Finanzielle Zuwendungen dürfen nur für diesen Zweck eingesetzt werden.
- Der Erhalt der Mittel und die Verwendung müssen in zeitlichem Bezug zueinander stehen. Vergehen mehr als 3 Monate zwischen der Bereitstellung und Nutzung muss dies vor dem Finanzamt entsprechend begründet werden.
Höhe der Erholungsbeihilfe und Versteuerung
Prinzipiell können Sie Ihren Angestellten Erholungsbeihilfen in beliebiger Höhe zukommen lassen. Allerdings gelten steuerliche Vergünstigungen nur bis zu bestimmten Beträgen.
Während das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zum steuerpflichtigen Einkommen zählen und demnach hohen Abzügen unterliegen, sind Arbeitnehmer bei der Zahlung einer Erholungsbeihilfe befreit von Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitgeber können Erholungsbeihilfen unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25% versteuern, ohne dass weitere Sozialabgaben anfallen. In manchen Fällen sind die Zuwendungen auch für den Arbeitgeber steuerfrei.
Die folgenden Beträge können Mitarbeitern jährlich zugesprochen werden:
Zuwendung an | Besonderheiten | Betrag | Steuern / Sozialabgaben |
Mitarbeiter | ohne | 156€ / Jahr | pauschal 25% / keine |
Ehepartner | ohne | 104€ / Jahr | pauschal 25 % / keine |
Kind | ohne | 52€ / Jahr | pauschal 25 % / keine |
Mitarbeiter | nach Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung für Maßnahmen, die die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen | 600€ / Jahr | keine / keine |
Kind | für Erholungsmaßnahmen bei Erkrankungen, die elterliche Begleitung erfordern (Kur) | 600€ / Jahr | keine / keine |
Mitarbeiter | Maßnahmen (auch präventive), die den Gesundheitszustand des Mitarbeiters verbessern | 500€ / Jahr | keine / keine |
Wie erhalten Arbeitnehmer eine Erholungsbeihilfe?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Erholungsbeihilfe. Sie müssen also individuell beim Arbeitgeber beantragt werden.
In der Regel ist hierfür ein formloses Schreiben ausreichend. Möchten Sie Ihren Mitarbeitern regelmäßig Erholungsbeihilfen zukommen lassen, kann ein vorgefertigtes Formular die Hemmschwelle für eine Beantragung senken.
Erholungsbeihilfen vs. Urlaubsgeld: Das sind die Unterschiede
Sowohl bei der Erholungsbeihilfe als auch beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zum vereinbarten Lohn & Gehalt.
Der wichtigste Unterschied zwischen der Erholungsbeihilfe und dem Urlaubsgeld ist die Zweckgebundenheit der Erholungsbeihilfe. Während Arbeitnehmende über das Urlaubsgeld frei verfügen können (z.B. sparen oder auch renovieren), muss die Erholungsbeihilfe zwingend zeitnah und für die Erholungszwecke des Arbeitnehmers und ggf. seiner Familie eingesetzt werden.
Vorteile der Erholungsbeihilfe für Arbeitgeber
Die Hilfe ist bei richtiger Anwendung eine echte Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Unternehmer ergeben sich folgende Vorteile aus der freiwilligen Leistung:
- Arbeitgeber tragen durch die Zweckgebundenheit aktiv zur Erholung ihrer Mitarbeiter bei.
- Die Pauschalbesteuerung senkt Lohnnebenkosten im Vergleich zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- Die Erholungsbeihilfe fördert die Mitarbeiterbindung, die Motivation der Belegschaft und trägt dadurch zu einem positiven Betriebsklima bei.
Fazit
Möchten Sie als Arbeitgeber zeigen, dass Ihnen das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt, sind Erholungsbeihilfen ein geeignetes Mittel, um Ihre Wertschätzung auszudrücken. Während Urlaubs- und Weihnachtsgeld hohen Abzügen unterliegen, sind sie für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Sie als Arbeitgeber profitieren zum einen steuerlich von dieser freiwilligen Zuwendung. Des Weiteren können Sie Mitarbeiter aufgrund der Zweckgebundenheit einer Erholungsbeihilfe dabei unterstützen, ihre Freizeit wirklich zu Erholungszwecken zu nutzen. So können Erholungsbeihilfen dazu beitragen, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, die Motivation der Belegschaft zu fördern und das Betriebsklima zu stärken.
FAQs
Wer bekommt die Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe kann Mitarbeitern sowie den Ehepartnern und Kindern von Angestellten zugesprochen werden.
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
Damit steuerliche Vorteile von Arbeitnehmer und Arbeitgeber genutzt werden können, dürfen an Mitarbeiter jährlich 156€, an Ehepartner 104€ und an Kinder jeweils 56€ gezahlt werden.
Wann muss Erholungsbeihilfe gezahlt werden?
Damit die Erholungsbeihilfe vom Finanzamt anerkannt wird, müssen Auszahlung und Maßnahme in zeitlichem Bezug stehen. Verstreichen mehr als drei Monate dazwischen, fordert das Finanzamt eine Erklärung hierfür.
Was fällt unter Erholungsbeihilfe?
Erholungsbeihilfen können in Barmitteln oder in Form von Sachbezügen geleistet werden. Wichtig ist, dass sie zur Erholung verwendet werden. Das können Ausgaben für Hotelaufenthalte, Eintrittsgelder in Schwimmbäder oder Zoos sein, aber auch Bahnfahrten oder Flugtickets.
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