Angebot freibleibend: Bedeutung, Formulierung und Beispiele

Susanne Woda
Angebot freibleibend
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Freibleibendes Angebot: Definition & Formulierung | BuchhaltungsButler

In Branchen mit stark schwankenden Kosten und Erträgen sollte ein Angebot freibleibend formuliert werden. Ein freibleibendes Angebot schützt vor eventuellen Schadensansprüchen von Kunden, da es rechtlich nicht bindend ist. Ist ein Angebot unverbindlich, sind spätere Anpassungen bei Preis, Lieferzeitpunkt und Liefermenge möglich. In diesem Beitrag finden Sie rechtssichere Formulierungen für ein freibleibendes Angebot und Beispiele für unverbindliche Angebote.

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Was bedeutet Angebot freibleibend?

Was bedeutet Angebot freibleibend und worauf müssen Sie dabei achten? Diese Frage ist zum Beispiel für Unternehmer interessant, die von schwankenden Material- und Personalkosten ausgehen müssen und deswegen kein verbindliches Angebot abgeben können. Im Folgenden erfahren Sie die Bedeutung des Begriffs und wann ein Angebot freibleibend ist.

Was heißt freibleibend?

Das Wort freibleibend wird in der Kaufmannssprache verwendet und hat die Bedeutung „ohne Verbindlichkeit, ohne Verpflichtung“.

Banken bieten beispielsweise Konditionen von Darlehen mit dem Zusatz freibleibend an, da sich der Zinssatz täglich ändern kann. Dadurch legt sich die Bank auf keinen Zinssatz fest und kann die Konditionen des Darlehens zum Vertragsabschluss tagesaktuell festlegen.

Ein freibleibendes Angebot bezüglich des Preises begegnet Ihnen häufig im Bauwesen, weil zwischen Angebotserstellung und Ausführung in der Regel ein langer Zeitraum liegt. Das Gegenteil von einem freibleibenden Preis ist ein Festpreis.

Was ist ein freibleibendes Angebot?

Wird ein Angebot freibleibend formuliert, ist es rechtlich nicht bindend. Denn im Gegensatz zu einem verbindlichen Angebot handelt es sich dabei um keine Willenserklärung, auf die sich der Kunde später berufen kann.

Damit Ihr Angebot freibleibend wird, müssen Sie eine sogenannte Freizeichnungsklausel verwenden. Mit den juristisch relevanten Klauseln „unverbindliches Angebot“, „freibleibendes Angebot“ oder „Angebot freibleibend“ kennzeichnen Sie Ihr Angebot als ein solches. Dadurch ist Ihr Unternehmen nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet.

Ein freibleibendes Angebot ist eine Art Einladung an den Kunden, ein Angebot anzunehmen oder ein Gegenangebot zu machen. Die in einem unverbindlichen Angebot genannten Konditionen zu Preis, Zeitpunkt und Menge beruhen auf einer Kalkulation zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und können später noch in einem gewissen Rahmen angepasst werden.

Die Annahme des Angebots muss zeitnah geschehen, damit sie vor Gericht Gültigkeit besitzt. Dies ist in §146 BGB geregelt:

Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

Was ist ein unverbindliches Angebot?

Zwischen den Freizeichnungsklauseln „unverbindlich“ und „freibleibend“ besteht kein Unterschied. Die beiden Ausdrücke haben aus rechtlicher Sicht die gleiche Bedeutung und können synonym in freibleibenden Angeboten verwendet werden. Ein Angebot gilt als rechtlich nicht bindend, wenn es einen der beiden Begriffe enthält.

Es ist reine Geschmackssache, welche Freizeichnungsklausel Sie bevorzugen, um ein Angebot unverbindlich zu formulieren. Beide Begriffe geben eindeutig zu erkennen, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt, bei dem sich eine oder mehrere genannte Konditionen bis zur Auftragserfüllung noch ändern können.

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Reaktionspflicht bei angenommenen Angeboten

Mit einem freibleibenden Angebot geht noch keine Willenserklärung einher. Weder Ihre Kundschaft noch Sie als Unternehmer sind an die darin genannten Konditionen gebunden. Dennoch bleibt es nicht immer ohne rechtliche Folgen.

Geben Sie ein unverbindliches Angebot ab, erwarten Sie entweder die Annahme der genannten Konditionen oder ein Gegenangebot durch den Kunden. Bleibt dies aus, hat das freibleibende Angebot für beide Seiten keine rechtlichen Konsequenzen.

Nimmt der Kunde Ihr freibleibendes Angebot jedoch an und teilt Ihnen das zeitnah mit, so gibt er damit die erste Willenserklärung ab. Jetzt haben Sie eine Reaktionspflicht. Reagieren Sie nicht auf die Nachricht, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gewertet und der Vertrag kommt rechtlich zustande.

Reaktionspflicht bei freibleibendem Angebot

Behalten Sie Ihre Angebote immer im Blick und achten Sie auf Rückmeldungen von Kunden. Auch wenn Ihr Angebot freibleibend ist, so haben Sie eine Reaktionspflicht, wenn der Kunde Ihr unverbindliches Angebot annimmt. Können oder wollen Sie den Auftrag zu den genannten Bedingungen nicht mehr erfüllen, so müssen Sie Ihr Angebot umgehend schriftlich zurückziehen.

Angebot freibleibend Formulierung

Auch wenn die in einem freibleibenden Angebot genannten Konditionen rechtlich nicht bindend sind, muss das Schriftstück gewisse Pflichtangaben enthalten. Zudem müssen Sie rechtlich anerkannte Freizeichnungsklauseln bei der Formulierung verwenden.

Diese Pflichtangaben muss Ihr freibleibendes Angebot enthalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten Ihres Unternehmens
  • Datum der Angebotserstellung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer
  • Name und Anschrift des Angebotsempfängers
  • Beschreibung der angebotenen Leistung oder Ware
  • Angabe der Menge
  • Preis
  • Kosten für Verpackung und Fracht, falls vorhanden
  • Gültigkeit des Angebots
  • Lieferzeitpunkt
  • Zahlungsbedingungen

Mit einer Freizeichnungsklausel können Sie in einem unverbindlichen Angebot die Faktoren Preis, Zeitpunkt und Menge offenhalten. Sie müssen mindestens eine dieser Formulierungen deutlich sichtbar verwenden, um die gesetzliche Bindung an Ihr Angebot zu umgehen: 

  • Angebot freibleibend
  • freibleibendes Angebot
  • unverbindliches Angebot

Nicht immer macht es Sinn, alle drei Faktoren unverbindlich zu formulieren. Meist reicht es aus, wenn Sie sich auf ein oder zwei Faktoren beschränken.

Gründe für ein unverbindliches Angebot in Bezug auf Preis, Menge und Zeit:

Preis freibleibend Bedeutung: Eine unverbindliche Angabe des Preises ist sinnvoll, wenn zwischen Angebotserstellung und Ausführung ein längerer Zeitraum liegt, die Materialkosten stark schwanken und der Personalbedarf schwer einschätzbar ist.

Angaben zur Liefermenge formulieren Sie besser unverbindlich, wenn Sie unsicher sind, wieviel Sie tatsächlich liefern können.

Den Zeitpunkt sollten Sie offenhalten, wenn Sie den Aufwand Ihrer Leistung oder die Zuverlässigkeit Ihrer Zulieferer nicht konkret einschätzen können. Sie können auch festlegen, wie lange Ihr Angebot gültig ist.

Vom Gesetz anerkannte Freizeichnungsklauseln für Preis, Menge und Zeit

Preislich Preis freibleibend; freibleibender Preis; Preisänderungen vorbehalten
Mengenmäßig Nur solange der Vorrat reicht; Liefermenge vorbehalten
Zeitlich Lieferdatum vorbehalten; voraussichtliches Lieferdatum; Angebot gültig bis …

Gestalten Sie Ihr Angebot nicht zu unverbindlich, denn damit schrecken Sie potentielle Kunden ab. Legen Sie weder Preis, Liefermenge noch Lieferzeitpunkt fest, kann Ihr Unternehmen auf andere unverlässlich wirken. Sie sollten Faktoren nur dann als freibleibend angeben, wenn der Kunde die Entscheidung nachvollziehen kann.

Alternative zum unverbindlichen Angebot

Eine sinnvolle Alternative zum freibleibenden Angebot ist die zeitliche Begrenzung eines Angebots. Durch die Angabe einer klar definierten Gültigkeitsdauer wird nicht nur die Verbindlichkeit des Angebots auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt, sondern es entsteht auch ein gewisser Druck zur schnellen Entscheidung. Die Strategie wird häufig angewendet, um potenzielle Kunden zu einem raschen Abschluss zu motivieren. Gleichzeitig lassen sich damit mögliche Kostensteigerungen bei längerer Verzögerung umgehen. Besonders in Branchen mit schwankenden Preisen, Lieferzeiten oder Mengen kann die zeitliche Begrenzung des Angebots eine praktikable und kundenfreundliche Lösung darstellen.

Beispiele für freibleibende Angebote

In der Baubranche ist es üblich, ein Angebot unverbindlich zu gestalten. Da Ihre Kapazitäten in Sachen Personal und Maschinen beschränkt sind und Aufträge oft länger als geplant dauern, sollten Sie den Zeitpunkt der Leistungserfüllung freibleibend angeben. Garantieren Sie zudem in Ihrem Angebot keinen Festpreis, weil Material- und Personalkosten bis zur Ausführung ansteigen können.

Arbeiten Sie in der IT-Branche, ist das Personal meist der größte Risikofaktor. Zum einen ist gut ausgebildetes Personal schwer zu finden, außerdem müssen Sie stets mit steigenden Personalkosten rechnen. Bis zur Auftragserfüllung können die mit einem Projekt verbundenen Kosten stark ansteigen. Auch den Zeitpunkt der Leistungserbringung sollten Sie freibleibend gestalten.

Im E-Commerce können Sie die Nachfrage an einem Produkt nicht immer verlässlich einschätzen. Prüfen Sie deswegen immer, ob Sie Garantien bezüglich des Lieferzeitpunkts und der Menge geben können oder ob Sie diese Angaben besser vorbehaltlich formulieren sollten.

Als Handwerker oder Spediteur können Sie die Personalkosten relativ gut abschätzen. Da Sie zur Erbringung Ihrer Leistung aber von Rohstoffen abhängig sind und diese starken preislichen Schwankungen unterliegen, sollten Sie keinen verbindlichen Preis nennen.

Arbeiten Sie als Kleinunternehmer und können auf kein Netzwerk von Partnern zurückgreifen, sind Ihre Kapazitäten beschränkt. Hier macht es Sinn, die Liefermenge und den Lieferzeitpunkt offen zu halten.

Beispiel freibleibende Angebote

Fazit zum freibleibenden Angebot

In zahlreichen Branchen macht es Sinn, ein Angebot freibleibend zu formulieren. Indem Sie keine verbindlichen Aussagen zu Preis, Menge und Zeit machen, schützen Sie sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen Ihrer Kundschaft bei Nichterfüllung des Angebots.

Je nach Bedarf können Sie Ihr komplettes Angebot unverbindlich formulieren, Sie können sich aber mit entsprechenden Freizeichnungsklauseln auch nur auf einen oder zwei Faktoren beschränken. Da Kunden verlässliche Angebote schätzen, sollten Sie nur die Punkte offenhalten, die Sie tatsächlich nicht verbindlich garantieren können.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQs

Was bedeutet das Angebot ist freibleibend?

Ist ein Angebot freibleibend, so trifft der Unternehmer zumindest zu einem der Faktoren Preis, Menge und Zeit keine verbindliche Aussage. Ändern sich beispielsweise zwischen Zeitpunkt der Angebotserstellung und Auftragserfüllung die Materialkosten, können diese Mehrkosten an Kunden weitergegeben werden.

Was bedeutet der Vermerk freibleibend?

Der Begriff freibleibend hat die Bedeutung „ohne Verbindlichkeit, ohne Verpflichtung“. Wird der Vermerk in einem Angebot verwendet, handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Es werden also keine verbindlichen Aussagen zu den Faktoren Preis, Menge und/oder Zeit getroffen.

Ist ein Angebot immer verbindlich?

Nein, Sie können ein Angebot auch unverbindlich erstellen. Mit den juristisch anerkannten Freizeichnungsklauseln „unverbindliches Angebot“, „freibleibendes Angebot“ oder „Angebot freibleibend“ können Sie bestimmen, dass bei Preis, Menge oder Zeit später noch Anpassungen möglich sind.

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