Verzugszinsen richtig berechnen

Was sind verzugszinsen
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Verzugszinsen richtig berechnen | BuchhaltungsButler

Bleibt die Zahlung einer berechtigten Rechnung aus einem Geschäft mit einem Kunden oder Partner länger aus? Verzugszinsen sind ein rechtlich zulässiges Mittel, um für den entstandenen Verzug einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Sie sind nicht nur ein Druckmittel, sondern auch ein Weg, um Ihre Liquidität zu schützen. Mit einer klar definierten Formel oder einem Verzugszinsenrechner lassen sich diese ganz genau berechnen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie Verzugszinsen rechtssicher und unkompliziert geltend machen können.

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Was genau sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind gesetzlich festgelegte Zinsen, die ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, wenn eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. 

Sie dienen als finanzieller Ausgleich für überfällige Zahlungen: Ob Unternehmen oder Privatperson – wird nicht rechtzeitig gezahlt, können Sie diese Zinsen berechnen und damit zumindest einen Teil des entstandenen Schadens ausgleichen. Die Höhe der Verzugszinsen ist klar geregelt und basiert auf dem Basiszinssatz, der zweimal im Jahr von der Deutschen Bundesbank angepasst wird. Auf diese Weise behalten Sie die Kontrolle über offene Forderungen und setzen zugleich ein klares Zeichen, dass Zahlungsfristen verbindlich sind.

Wie unterscheiden sich Verzugszinsen von Mahngebühren?

Obwohl Verzugszinsen und Mahngebühren häufig gemeinsam auf einer Mahnung erscheinen, verfolgen sie ganz unterschiedliche Ziele.
Verzugszinsen sind im Grunde der „finanzielle Ausgleich” für den Schaden, der durch die verspätete Zahlung entsteht. Sie werden auf Basis des Basiszinssatzes berechnet und steigen mit jedem weiteren Tag des Verzugs.

Mahngebühren hingegen decken die tatsächlichen Kosten des Mahnverfahrens, wie für Papier, Umschläge und Porto. Arbeitszeit gehört allerdings nicht dazu. Während die Höhe der Mahngebühren nicht direkt gesetzlich festgelegt ist, orientieren sich diese an gängigen Rechtsprechungen. Grundsätzlich dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. Bei Unternehmen besteht jedoch eine Ausnahme: Hier können Sie pauschal 40 € Mahngebühren verlangen – unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben.

Verzugszinsen: Ab wann und wie?

Verzugszinsen werden fällig, sobald der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist. Hier ein Beispiel, um das Ganze anschaulicher zu machen:

  • 01.03.2021: Fälligkeitstag der Rechnung
  • 02.03.2021: Erster Verzugstag (also der erste Tag, an dem Zinsen fällig werden)
  • 03.03.2021: Zweiter Verzugstag
  • 04.03.2021: Zahlungseingang (d. h. Ende des Verzugs)

In diesem Fall beträgt der Verzugszeitraum also drei Tage und es fallen drei volle Tage Verzugszinsen an.

Nach § 288 BGB müssen Geldschulden ab dem Moment des Zahlungsverzugs verzinst werden. Dies geschieht entweder nach Ablauf des festgelegten Fälligkeitstermins oder, wenn kein Fälligkeitstermin definiert ist, nach einer Mahnung (§ 286 BGB). Der Gläubiger hat zudem das Recht, zusätzlich Schadensersatz geltend zu machen. Ein Ausschluss der Verzugszinsen durch vertragliche Vereinbarungen ist unzulässig. Auch Zinsen auf bereits berechnete Verzugszinsen sind laut § 288 BGB untersagt, selbst im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (§ 353 HGB).

Laut § 367 BGB müssen Verzugszinsen vorrangig vor der Hauptforderung beglichen werden. Eine Erhöhung des Zinssatzes ist grundsätzlich möglich, wenn dies im Vertrag oder in den AGB vereinbart wird. Dabei darf der vereinbarte Zinssatz den tatsächlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, da die Vereinbarung andernfalls ungültig ist. Zudem muss der Schuldner gemäß § 309 BGB die Möglichkeit haben, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

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Höhe der Verzugszinsen

Verzugszinsen sind nicht immer gleich hoch – es hängt davon ab, ob der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ist dabei der Ausgangspunkt, aber der tatsächliche Zinssatz variiert je nach Kundentyp.

Bei Geschäftskunden (B2B) können Sie die Verzugszinsen um 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ansetzen. Wenn der Basiszinssatz also bei −0,5 % liegt, könnten Sie 8,5 % Verzugszinsen verlangen.

Bei Privatkunden (B2C) dürfen Sie 5 Prozentpunkte drauflegen. Bei einem Basiszinssatz von −0,5 % würde der Verzugszins also bei 4,5 % liegen.

Damit das Ganze rechtlich einwandfrei abläuft, sollten Sie diese Vereinbarungen in Ihren AGB festhalten. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bei verspäteten Zahlungen die Zinsen korrekt ansetzen und keine bösen Überraschungen erleben.

Verzugszinsen berechnen

Die Berechnung der Verzugszinsen ist eigentlich ganz einfach, wenn man weiß, wie es funktioniert. Der entscheidende Unterschied liegt im Zinssatz, je nachdem, ob es sich um Privatkunden oder Geschäftskunden handelt. Die grundlegenden Formeln lauten:

Privatkunden:
Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte) x Verzugstage / 365 = Verzugszinsen

B2B-Kunden:
Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) x Verzugstage / 365 = Verzugszinsen

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Berechnen Sie Ihre Verzugszinsen mit einem Klick – schnell, präzise und stressfrei mit dem Verzugszinsenrechner von BuchhaltungsButler:

Verzugszinsenrechner

Rechnungsbetrag (€):
Fälligkeitsdatum:
Zahlungsdatum:
Verzugstage: 0
Aktueller Basiszinssatz (%):
Verzugszinssatz (%): 0,00%
Verzugszinsen (€): – €
Gesamtforderung (€): – €
Jeder weitere Tag ab dem Fälligkeitsdatum (€): – €

Das brauchen Sie für die Berechnung der Verzugszinsen

Um Verzugszinsen korrekt zu berechnen, benötigen Sie einige grundlegende Informationen, die dabei helfen, alles ganz genau zu kalkulieren:

  1. Der offene Forderungsbetrag
    Natürlich brauchen Sie den Betrag, den Ihr Kunde Ihnen noch schuldet. Dieser ist in Ihrer Rechnung aufgeführt, zusammen mit allen einzelnen Posten.
  2. Die Anzahl der Säumnistage
    Hier zählt jeder Tag, der nach Ablauf der Zahlungsfrist vergangen ist. Der erste Tag nach der Fälligkeit ist der erste Zinstag und der Tag der Zahlung markiert den letzten Zinstag
  3. Der aktuelle Basiszinssatz
    Der Basiszinssatz bestimmt den Zinssatz, den Sie zugrunde legen. Dieser wird zweimal jährlich angepasst und Sie können ihn ganz einfach auf der Webseite der Deutschen Bundesbank einsehen.

In diesen Fällen lieber keine Verzugszinsen berechnen

  • Kleiner Betrag, großer Aufwand: Angenommen, jemand schuldet Ihnen nur ein paar Euro und Sie müssen dafür Mahnungen schreiben und Zinsen berechnen.  Der Aufwand, solche Forderungen einzutreiben, steht häufig in keinem Verhältnis zum Nutzen. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, den Betrag abzuschreiben und sich auf wichtigere Angelegenheiten zu konzentrieren.
  • Langjährige Kunden, einmalige Panne: Wenn ein treuer Kunde, mit dem Sie über Jahre hinweg gut zusammengearbeitet haben, plötzlich in Zahlungsschwierigkeiten gerät – sei es wegen eines unerwarteten Ereignisses oder stressiger Umstände – ist es oftmals besser, nachsichtig zu sein. In solchen Fällen könnte es sinnvoll sein, auf Verzugszinsen zu verzichten und die Geschäftsbeziehung zu bewahren, anstatt rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Vertrauen und schnelle Zahlung: Wenn Ihr Kunde glaubwürdig versichert, die Rechnung in Kürze zu begleichen, und Sie ihm vertrauen, ist es oft unnötig, auf Verzugszinsen zu bestehen. Manchmal ist es klüger, der Situation einfach Zeit zu geben, anstatt auf strikte Formalitäten zu bestehen.
  • Vertragliche Vereinbarungen: Wenn Sie in Ihren AGB oder einem Vertrag klar festgelegt haben, dass keine Verzugszinsen anfallen, dann sollten Sie sich daran halten. Ausnahmen könnten Missverständnisse erzeugen oder rechtliche Unsicherheiten nach sich ziehen. Vertragstreue sorgt hingegen für Klarheit und schützt Sie vor unnötigen Konflikten.
  • Inkassoverfahren läuft schon: Wenn der Fall bereits bei einem Inkassounternehmen liegt, ist es meist nicht nötig, zusätzliche Zinsen zu berechnen. Das Inkassobüro übernimmt die komplette Forderungseintreibung, einschließlich etwaiger Verzugszinsen. In dieser Situation können Sie den Prozess entspannt beobachten, ohne sich weiter um Details kümmern zu müssen.

Bei treuen Kunden, die gerade mal in eine schwierige Situation geraten sind, kann es sich lohnen, Großzügigkeit zu zeigen, statt auf den Rechtsweg zu setzen. So bleibt der Kontakt freundlich und der Fokus liegt auf einer langfristigen, positiven Geschäftsbeziehung – und nicht auf zusätzlichem Stress durch Zinsen und juristische Schritte.

Fazit: Verzugszinsen berechnen – so sichern Sie sich ab

Verzugszinsen sind mehr als nur eine Möglichkeit, ausbleibende Zahlungen zu kompensieren – sie sind Ihr finanzieller Schutzschild bei Zahlungsverzug. Mit der richtigen Formel oder einem verlässlichen Zinsrechner ist die Berechnung dieser Zinsen auch kein komplizierter Prozess. Setzen Sie ein klares Zeichen, dass Verzugszeiten nicht ohne Konsequenzen bleiben, und stärken Sie Ihre Position gegenüber Geschäftspartnern.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQs

Wie hoch dürfen Verzugszinsen sein?

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Geschäftskunden (B2B) dürfen 9 Prozentpunkte, bei Privatkunden (B2C) 5 Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufgeschlagen werden (§ 288 BGB).

Soll ich wirklich Verzugszinsen erheben?

Verzugszinsen sollten Sie erheben, wenn Ihnen durch verspätete Zahlungen ein finanzieller Nachteil entsteht. Sie sind eine gerechte Entschädigung und signalisieren Professionalität. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, darauf zu verzichten.

Wann kann ich Verzugszinsen berechnen?

Verzugszinsen können ab dem Zeitpunkt berechnet werden, an dem der Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät. Dies tritt spätestens nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist oder nach einer Mahnung ein, sofern keine Zahlungsfrist definiert wurde (§ 286 BGB).

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