Gliederung
Abgrenzungsrechnung: am Beispiel erklärt | BuchhaltungsButler
Das Rechnungswesen eines Unternehmens wird in die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung unterteilt. Mithilfe der Abgrenzungsrechnung werden die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) aufbereitet. In diesem Artikel erklären wir, was eine Abgrenzungsrechnung ist und welches Ziel sie verfolgt. Außerdem zeigen wir anhand eines Beispiels, wie die Abgrenzungsrechnung durchgeführt wird.
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Was versteht man unter einer Abgrenzungsrechnung?
In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen erfasst. Die Summe dieser Beträge wird als Gesamtergebnis bezeichnet. Für die Kosten- und Leistungsrechnung sind jedoch nur die Aufwendungen und Erträge relevant, die betriebsbezogen, periodenbezogen und gewöhnlich sind.
Hiervon abgegrenzt werden:
- betriebsfremde Aufwendungen und Erträge (z.B. Spenden oder erhaltene Dividenden)
- periodenfremde Aufwendungen und Erträge (z.B. im Voraus bezahlte Mieten, Steuererstattung aus Vorjahren)
- außerordentliche Aufwendungen und Erträge (z.B. außerplanmäßige Abschreibungen oder Erträge aus der Währungsumrechnung)
Betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge werden als neutrale Aufwendungen und Erträge bezeichnet. Für die Abgrenzung dieser Positionen vom Gesamtergebnis wird eine Ergebnistabelle genutzt.
Mit der Abgrenzungsrechnung werden außerdem sogenannte kostenrechnerische Korrekturen vorgenommen. Dabei werden Kosten, die in der FIBU gar keinen Aufwand (Zusatzkosten) oder einen Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) darstellen, berücksichtigt. Ein Beispiel für Zusatzkosten ist eine kalkulatorische Miete für Geschäftsräume, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden. Bei Anderskosten kann es sich beispielsweise um Abschreibungen handeln, die mit dem Wiederbeschaffungswert eines Anlageguts berechnet werden, anstatt die historischen Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage zu nutzen.
Aus der Verrechnung der neutralen Aufwendungen und Erträge mit den kostenrechnerischen Korrekturen ergibt sich das sogenannte neutrale Ergebnis.
Ziel der Abgrenzungsrechnung ist es also, nur diejenigen Kosten und Leistungen aufzuzeigen, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Diese Summe wird Betriebsergebnis genannt.
Gesamtergebnis (lt. GuV) – neutrales Ergebnis = Betriebsergebnis
EXKURS: Rechnungswesen
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, in welchem Bereich die Abgrenzungsrechnung vorgenommen wird. Im Rechnungswesen wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen entschieden.
Externes Rechnungswesen | Internes Rechnungswesen |
Finanzbuchhaltung | Kosten- und Leistungsrechnung |
bezieht sich auf das gesamte Unternehmen | betrachtet nur die dem Betriebszweck dienenden Kosten und Leistungen |
Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gebucht (GuV) und das Gesamtergebnis ermittelt | Hier werden nur diejenigen Kosten und Leistungen betrachtet, die betriebsbezogen, periodenbezogen und ordentlich sind |
bestimmt für externe Adressaten (Finanzamt, Kapitalgeber etc.) | bestimmt für interne Adressaten (Prozesskostenoptimierung, Preisermittlung) |
wird als Rechnungskreis 1 bezeichnet (RK 1) | wird als Rechnungskreis 2 bezeichnet (RK 2) |
Wie wird die Abgrenzungsrechnung durchgeführt?
Die Abgrenzung erfolgt in folgenden Schritten:
- Zunächst werden die Erträge und Aufwendungen aus der GuV-Rechnung in die Ergebnistabelle eingetragen.
- Danach werden diejenigen Aufwendungen und Erträge abgegrenzt, die betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich sind.
- Im nächsten Schritt können kostenrechnerische Korrekturen vorgenommen werden. Dabei werden Aufwendungen und Erträge realitätsnah korrigiert oder fiktive Kosten hinzugefügt, um die KLR zu präzisieren.
- Aus dem Gesamtergebnis der FiBu und dem neutralen Ergebnis aus der Abgrenzungsrechnung wird das Betriebsergebnis ermittelt
Ergebnistabelle & Beispielrechnung
Die Ergebnistabelle ist nach folgendem Schema aufgebaut:
In unserem (stark vereinfachten) Beispiel ergeben sich aus der GuV folgende Beträge:
GuV (in €)
Aufwand | Ertrag | ||
Materialaufwand | 75.000 | Umsatz | 350.000 |
Löhne | 60.000 | sonst. betr. Erträge | 3.000 |
Abschreibungen | 50.000 | Zinserträge | 5.000 |
Steuern | 10.000 | ||
Zinsaufwand | 6.000 | ||
358.000 | 358.000 |
Für die Abgrenzungsrechnung sind nachstehende Angaben zu berücksichtigen:
- Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich aus Mieteinnahmen für Gebäudeteile.
→ betriebsfremder Ertrag - Die Zinserträge wurden aus der Anlage von überschüssigen Mitteln erzielt.
→ betriebsfremder Ertrag - Im Steueraufwand sind 500€ Grundsteuern für den vermieteten Gebäudeteil enthalten.
→ betriebsfremder Aufwand - Es sollen 40.000€ kalkulatorischer Unternehmerlohn und kalkulatorische Abschreibungen mit 30.000€ berücksichtigt werden.
→ kostenrechnerische Korrekturen in Form von Zusatzkosten und Anderskosten
Die Abgrenzungsrechnung erfolgt mit der Ergebnistabelle wie nachstehend aufgeführt.
Zum Vergleich:
Gesamtergebnis (157.000€) – Neutrales Ergebnis (27.500€) = Betriebsergebnis (129.500€)
Zusammenfassung
Die Abgrenzungsrechnung ist der erste Schritt der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Hier werden die Zahlen der Finanzbuchhaltung für die Kostenrechnung nutzbar gemacht. Die Abgrenzungsrechnung verfolgt das Ziel, nur diejenigen Kosten und Leistungen aufzuzeigen, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Zur Veranschaulichung wird die Abgrenzungsrechnung mit Hilfe einer Ergebnistabelle vorgenommen. Die ermittelten Ergebnisse können zum Beispiel zur Preisermittlung von Produkten weiterverarbeitet werden.
FAQs
Was versteht man unter der Abgrenzungsrechnung?
Die Abgrenzungsrechnung ist der erste Schritt der Kosten- und Leistungsrechnung. Hier werden Aufwendungen und Erträge abgesondert, die nicht im Zusammenhang mit dem Betriebszweck entstanden sind.
Wie geht die Abgrenzungsrechnung?
Die Abgrenzungsrechnung wird mithilfe einer Ergebnistabelle vorgenommen. Erträge und Aufwendungen aus der GuV werden hier eingetragen und jene herausgefiltert, die nicht dem Betriebszweck dienen.
Welche Konten gehören zur Abgrenzungsrechnung?
Bei der Abgrenzungsrechnung werden Ertrags- und Aufwandskonten dahingehend untersucht, ob es sich bei den angefallenen Erträgen und Aufwendungen um betriebsfremde, periodenfremde oder außerordentliche oder gewöhnliche Erfolgsbuchungen handelt.
Welche Kosten werden abgegrenzt?
Mithilfe der Abgrenzungsrechnung werden diejenigen Erträge und Aufwendungen abgegrenzt, die als betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich gelten.
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