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Abschreibungen auf Gebrauchtwagen | BuchhaltungsButler
Die Anschaffung eines Firmenwagens ist nicht nur nützlich, sie ist außerdem mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Die Abschreibung ist auch für Gebrauchtwagen möglich. Dabei gilt jedoch eine andere Vorgehensweise als bei Neuwagen. Wie Sie die Abschreibung für Gebrauchtwagen durchführen, welchen Wert und welche Nutzungsdauer Sie ansetzen können und ob Sonder-Abschreibungen möglich sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Grundlagen für die Abschreibung auf Gebrauchtwagen
Abschreibungen von Gebrauchtwagen oder den Fuhrpark eines Unternehmens sind ein wichtiges steuerliches Element im Rahmen der Bilanzierung. Indem der Anschaffungswert über mehrere Jahre verteilt als Aufwand erfolgswirksam abgeschrieben wird, senkt ein Unternehmen seinen Gewinn.
Grundsätzlich werden PKWs mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Sonderausstattung abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer ist vom Gesetzgeber in einer sog. AfA-Tabelle vorgegeben und beträgt bei Neuwagen 6 Jahre (lineare Abschreibung).
Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens wird ebenfalls der gezahlte Kaufpreis über eine voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die allgemeine AfA-Tabelle kommt hier aber nicht zur Anwendung. Wie hoch die Abschreibung für den gebrauchten PKW ist, hängt im Wesentlichen vom Alter des Fahrzeuges sowie dem Kilometerstand zum Erwerbszeitpunkt ab.
Welche Anschaffungskosten man ansetzen kann
Die Abschreibung von erworbenen Neu- bzw. Gebrauchtwagen bestimmt sich grundsätzlich nach den Anschaffungskosten. Dazu zählen neben dem Kaufpreis, auch die Zulassungsgebühr sowie Überführungskosten und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeuges stehen. Möchte ein Unternehmer sein Privatfahrzeug in das Betriebsvermögen einlegen, wird in diesen Fällen der Verkehrswert angesetzt. Je nach Verhandlungsgeschick muss dieser jedoch nicht zwangsläufig dem Kaufpreis entsprechen. Auch Sonderausstattungen oder nachgerüstete Extras können den Verkehrswert beeinflussen. Um den Verkehrswert zu bestimmen, gibt es drei Möglichkeiten:
- Preisbestimmung durch den Händler
- Preisangabe aus Eurotax- oder Schwacke-Liste
- Professionelle Bewertung durch DEKRA oder TÜV
Um Nachfragen durch das Finanzamt von vornherein zu vermeiden, lohnt es sich, eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen.
Beim Privatverkauf fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Deswegen ist es besonders für Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen können, oft günstiger einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson zu kaufen. Wer beim Händler kauft, bekommt dafür aber eine Garantie von mindestens einem Jahr.
Abschreibungsdauer für Gebrauchtwagen ermitteln
Anders als bei Neuwagen lässt sich die Abschreibungsdauer für Gebrauchtfahrzeuge nicht aus der AfA-Tabelle ermitteln. Hierfür wird die voraussichtliche Nutzungsdauer herangezogen. Diese wird geschätzt, muss aber mindestens zwei Jahre betragen. Limitierende Faktoren sind das Alter und der Kilometerstand des Fahrzeugs.
Für die Berechnung gibt es einen Richtwert: Der Bundesfinanzgerichtshof geht für einen Pkw von einer Gesamtnutzungsdauer von 8 Jahren und einer Kilometerleistung von 120.000 aus. Danach gilt das Fahrzeug als wirtschaftlich verbraucht (BFH Beschluss 17.4.2001, VI B 306/00). Mit diesen Angaben lässt sich auch die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Gebrauchtwagens leicht ermitteln. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Ein Unternehmen kauft einen Jahreswagen mit einem Kilometerstand von 15.000km. Die Restfahrleistung des Pkw nach BFH beträgt damit 105.000km. Die erwartete jährliche Fahrleistung beträgt 15.000km. Daraus ergibt sich eine Nutzungsdauer von 7 Jahren (105.000km / 15.000 km).
Aus dem Beispiel wird deutlich: Die Abschreibungsdauer eines Gebrauchtwagens kann die eines Neufahrzeugs (6 Jahre) durchaus überschreiten. Bei Fahrzeugen, die älter als 8 Jahre sind und über 120.000km gefahren sind, muss die Nutzungsdauer in jedem Fall geschätzt werden.
So berechnen Sie den Abschreibungswert
Die Abschreibung eines gebrauchten Pkws erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer. Um den jährlichen Abschreibungswert zu berechnen, teilt man die Anschaffungskosten durch die voraussichtliche Nutzungsdauer. Im Anschaffungs- und Veräußerungsjahr ist der Abschreibungswert zeitanteilig zu berechnen.
Gehen wir in unserem Beispiel von einem Anschaffungswert von 25.000 EUR aus, ergäbe sich eine jährliche Abschreibung von 3.571€ (25.000EUR / 7 Jahre). Da der Wagen im Februar gekauft wurde, darf im ersten Jahr allerdings nur der anteilige Wert für 11 Monate, also 3.273€, abgeschrieben werden.
s | 4832; Abschreibungen auf Kfz | 3.273,00€ |
h | 0320; Pkw | 3.273,00€ |
s | 4832; Abschreibungen auf Pkw | 3.571,00€ |
h | 0320; Pkw | 3.571,00€ |
Prozentuale Abschreibung nach erwarteter Nutzungsdauer
Wahrscheinliche Nutzungsdauer | Abschreibung |
< 2 Jahre | keine Abschreibung möglich |
2 Jahre | 50% |
3 Jahre | 33% |
4 Jahre | 25% |
5 Jahre | 20% |
6 Jahre | 16,7% |
Sonder-Abschreibung auch für Gebrauchtwagen
Im Jahr des Erwerbs dürfen Unternehmer auch bei gebrauchten Fahrzeugen eine Sonder-Abschreibung für Gebrauchtwagen in Höhe von 20% geltend machen (Investitionsabzugsbetrag, § 7g EStG). Diese gilt zusätzlich zur regulären Abschreibung. Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Pkw wird im Anschaffungs- und Folgejahr mehr als 90% betrieblich genutzt
und
- Der Betrieb übersteigt im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung vorangeht, die Gewinngrenze von 200.000 EUR (vor Berücksichtigung eines IABs und Hinzurechnungen) nicht.
Oldtimer als Firmenwagen – geht das?
Grundsätzlich kann auch ein Oldtimer als Firmenwagen abgeschrieben werden. Obwohl die Kosten deutlich höher ausfallen können als bei herkömmlichen Gebrauchtwagen, existiert steuerrechtlich kein Abzugsverbot. Es empfiehlt sich jedoch eine ausführliche steuerliche Beratung und die Abstimmung mit dem Finanzamt, damit eine solche Anschaffung nicht zur Steuerfalle wird.
Gerade wenn die Kosten außergewöhnlich hoch sind oder der Wagen weniger genutzt wird als normalerweise üblich, kann das Finanzamt die Anschaffung als unangemessene Repräsentationskosten bewerten. Auch bei der Abschreibungsdauer ist Vorsicht geboten, sie könnte vom Finanzamt länger als gewünscht festgelegt werden. Zudem sind weitere steuerliche Besonderheiten wie die Absetzbarkeit der Restaurations- und Reparaturkosten oder die steuerliche Behandlung von Wertsteigerungen zu berücksichtigen.
Lohnt sich die Anschaffung eines Gebrauchtwagens für ein Unternehmen?
Bei der Anschaffung eines Firmenwagens sollten Unternehmen alle Möglichkeiten genau abwägen. Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann spezielle Vorteile bieten.
Jahreswagen mit einer geringen Laufleistung weisen einen deutlichen Wertabschlag zu Neuwagen auf. Von den Preisvorteilen eines Gebrauchtwagens profitieren nicht nur Freiberufler oder Start-Ups mit einem geringeren Budget. Wer jährlich viele Kilometer fährt, kann einen Gebrauchtwagen unter Umständen schneller abschreiben und so höhere Aufwendungen geltend machen.
Bei den laufenden Kosten stehen Gebrauchtwagen Neuwagen steuerlich in nichts nach. So können Versicherung, Tankkosten und Reparaturen komplett abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
Fazit: Abschreibung für Gebrauchtwagen steuerlich sinnvoll?
Viele Unternehmer entscheiden sich bei der Anschaffung eines Firmenwagens häufig für ein Neufahrzeug, das nach festen Regeln steuerlich abgeschrieben werden kann. Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist aber preislich gesehen deutlich günstiger und kann ebenfalls steuerliche Vorteile bieten. Die Abschreibung erfolgt nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei einer hohen Fahrleistung können gebrauchte Pkws schneller abgeschrieben werden – oder langsamer bei einer längeren Nutzungsdauer. Bei der Entscheidung, ob sich aus steuerlicher Sicht ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug besser als Firmenwagen eignet, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
FAQs
Wie lange kann man ein gebrauchtes Auto abschreiben?
Die Abschreibung auf Gebrauchtwagen richtet sich nach der wahrscheinlichen Nutzungsdauer. Diese wird geschätzt. Als Richtwert dient eine maximale steuerliche Kilometerleistung von 120.000km laut BFH. Abhängig von der jährlichen Fahrleistung errechnet sich daraus die Nutzungsdauer des Fahrzeugs.
Wie werden gebrauchte Fahrzeuge abgeschrieben?
Für gebrauchte Pkw gilt die AfA-Tabelle nicht. Die Abschreibung ergibt sich aus Alter des Fahrzeugs und wahrscheinlicher Nutzungsdauer. Je nach jährlicher Fahrleistung kann ein Gebrauchtwagen daher schneller oder langsamer abgeschrieben werden als ein Neuwagen.
Wieviel spart man durch die Abschreibung eines Fahrzeugs?
Bei der Abschreibung eines Firmenwagens mindert der Anschaffungswert das Betriebsergebnis. Der Kaufpreis wird allerdings nicht auf einmal steuermindernd angesetzt, sondern anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über mehrere Jahre verteilt. Die konkrete Ersparnis ergibt sich aus dem individuellen Steuersatz des Unternehmens.
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