Anhang Jahresabschluss nach HGB

Kerstin Stamer
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Anhang Jahresabschluss | BuchhaltungsButler

Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften sind dazu verpflichtet, neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz einen Anhang zum Jahresabschluss zu erstellen. In diesem werden Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der GuV geliefert. Je nach Unternehmensgröße variieren die Vorschriften für die Struktur und den Umfang des Anhangs. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Erstellung des Anhangs für den Jahresabschluss achten müssen, welche Vorschriften gelten und geben Informationen zum Inhalt und Aufbau des Anhangs.

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Was ist der Jahresabschlussanhang?

Ergänzende Informationen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz können dem Anhang zum Jahresabschluss entnommen werden. Sein Inhalt ermöglicht es Dritten, eine bessere Einschätzung zur Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens vorzunehmen.

Laut HGB §264 ist der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erst dann vollständig, wenn er neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Anhang sowie einen Lagebericht enthält. 

Welche Pflichtangaben der Anhang enthalten muss und für wen die Vorschriften gelten, ist im HGB §§284-288 geregelt.

Anhang, Geschäftsbericht und Lagebericht – Was ist der Unterschied?

Neben dem Anhang wird auch der Lagebericht als Bestandteil des Jahresabschlusses genannt. Dass beide zur Erläuterung des Jahresabschlusses dienen, erschwert die Differenzierung. Wo liegt also der Unterschied?

Während der Anhang die Zahlen des Jahresabschlusses näher erläutert, beschreibt der Lagebericht die aktuelle Lage des Unternehmens aufgrund dieser Zahlen und gibt eine Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf ab.

Anhang, Lagebericht und Jahresabschluss sind wiederum Bestandteil des Geschäftsberichts. Dieser enthält zusätzliche Informationen über das Unternehmen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Hierzu gehören z. B. der Bericht des Aufsichtsrats, Berichte über Umwelt, Soziales und Angaben über den Geschäftsverlauf.

Anhang Bilanz am Arbeitsplatz

Wer ist verpflichtet, einen Anhang zum Jahresabschluss zu erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs gilt für:

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften

Das HGB unterscheidet beim Umfang der Pflichtangaben jedoch noch zwischen

  • Kleinstkapitalgesellschaften  (§267a HGB),
  • kleinen Kapitalgesellschaften (§267 (1) HGB),
  • mittleren Kapitalgesellschaften (§267 (2) HGB)
  • und großen Kapitalgesellschaften (§267 (3) HGB).

So besteht bei der Zuordnung zur mittleren oder kleinen Kapitalgesellschaft lediglich die Pflicht, einen verkürzten Anhang zu erstellen. Bei Kleinstkapitalgesellschaften genügen sogar Erläuterungen unter der Bilanz. Auf einen Anhang kann in diesem Fall verzichtet werden.

Von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs ausgenommen sind Personengesellschaften, Einzelkaufleute und Vereine (ohne Gewinnerzielungsabsicht).

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Zu welchem Zweck wird ein Anhang erstellt

Wie bereits erwähnt, liefert der Anhang Zusatzinformationen zum Jahresabschluss. In ihm können Erläuterungen und Kommentierungen zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV vorgenommen werden. Bilanz und GuV bleiben außerdem übersichtlicher und erhalten mehr Klarheit, wenn Informationen in den Anhang verlagert werden. Sollten Bilanz und GuV ein falsches Bild über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens liefern, so bietet der Anhang die Möglichkeit, diesen Eindruck durch entsprechende Erklärungen zu korrigieren.

Der Anhang zum Jahresabschluss – was muss er enthalten?

Die Angaben, welche im Anhang gemacht werden, lassen sich in vier Arten unterteilen:

Art der Angabe Erklärungen Beispiele
Pflichtangaben Angaben zum Jahresabschluss, die im Anhang gemacht werden müssen und nicht in der Bilanz oder GuV Bsp.: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abweichungen von bisherigen Verfahren.
Wahlpflichtangaben Pflichtangaben zum Jahresabschluss, bei denen Wahlrecht besteht, ob die Informationen in Bilanz und GuV oder im Anhang getätigt werden Bsp.: Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach §277 (3) HGB entweder gesondert in der GuV anzugeben oder im Anhang aufzuführen.
Zusätzliche Angaben Zusatzinformationen für Adressaten, die ein möglichst genaues Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern Bsp.: Bestehen erhebliche Unterschiede zu Vorjahresergebnissen bei bestimmten Bewertungsmethoden, sind diese zusätzlich im Anhang zu erläutern.
Freiwillige Angaben Zusätzliche Informationen, die nur für bestimmte Adressaten von Bedeutung sind Bsp.: Ist das Unternehmen aufgrund seiner Größe von bestimmten Pflichtangaben befreit, macht diese jedoch trotzdem, handelt es sich um freiwillige Angaben.

Die Pflicht- sowie die Wahlpflichtangaben finden Sie in den §§284, 285 HGB. 

Pflichtangaben im Anhang nach §284 HGB

Hierzu gehören:

  • Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der GuV und Bilanz
  • Angaben zu Bewertungsmethoden
  • Angaben und Begründung bei Abweichungen von bisherigen Bewertungsmethoden
  • Angaben zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in Herstellungskosten
  • Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens (Zugänge und Abgänge, Zu- und Abschreibungen)

Sonstige Pflichtangaben nach §285 HGB

Eine weitere Reihe von Pflichtangaben werden im §285 HGB aufgelistet:

  • Angaben zu Verbindlichkeiten
  • Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von Geschäften, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind, mit Angabe von Art und Zweck des Geschäfts
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen des Unternehmens in Summe, sofern keine Angaben in der Bilanz gemacht wurden
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten, sofern erhebliche Unterschiede in den Geschäftsbereichen vorliegen 
  • Angaben zur Mitarbeiterzahl
  • Material- und Personalaufwand, falls Umsatzkostenverfahren angewendet wird
  • Bezüge von Führungspersonen, Aufsichtsrat und Beirat
  • Angaben zu Unternehmensbeteiligungen 
  • Angaben zu vollhaftenden Gesellschaften bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften
  • Informationen zum Zugang von vorgeschriebenen Erklärungen nach §161 Aktiengesetz
  • Informationen zum Gesamthonorar von Abschlussprüfern
  • Angaben zu Finanzinstrumenten, die nicht mit ihrem Zeitwert bilanziert wurden, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung unterlassen wurde und die über ihren Zeitwert hinweg ausgewiesen werden
  • Angaben zu Rückstellungen für Pensionen
  • Informationen zur Verrechnung von Schulden
  • Anteile an Sondervermögen und Anlageaktien
  • Angaben zu latenten Steuern 
  • Erläuterungen zu Erträgen und Aufwendungen außerordentlicher Größenordnung
  • Erläuterungen zu Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind
  • Bedeutende Vorgänge, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.
  • Vorschläge oder Beschluss zur Verwendung vom Ergebnis

Praxistipp: Die Angabe von Bewertungsmethoden im Anhang ist nicht nur eine Pflicht. Sie bietet Ihren Geschäftspartnern auch die Möglichkeit, die Zahlen in Ihrem Jahresabschluss genau zu interpretieren. Gehen Sie daher genau auf die angewandten Bewertungsmethoden und auf Änderungen der Verfahrensweisen zum Vorjahr ein.

Markus Schmetz

Markus Schmetz

Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung

Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.

Wie ist der Anhang aufgebaut?

Für die Gliederung des Anhangs gibt es keine konkreten Vorschriften. Es gilt der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB), wonach sämtliche Angaben übersichtlich, klar, vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen. 

Die Erläuterungen zu GuV und Bilanz müssen jedoch in der Reihenfolge vorgenommen werden, in der sie auch in der GuV und der Bilanz vorkommen.
Sobald Sie sich für einen Aufbau des Anhangs entschieden haben, müssen Sie diesen jedoch beibehalten.

Gruppe bespricht Anhang kleine Kapitalgesellschaft

Muster Anhang

Ohne klare Vorschrift, wie der Anhang zum Jahresabschluss auszusehen hat, kann die Erstellung im ersten Jahr eine große Hürde für Unternehmen darstellen. 

In unserem Muster zeigen wir Ihnen, wie ein gut strukturierter Anhang zum Jahresabschluss aussehen kann.

Anhang einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

  • Name
  • Geschäftssitz
  • Handelsregistereintrag

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur GuV

  • außergewöhnliche Ertrags- und Aufwandsposten (besondere Bedeutung, außerordentliche Höhe)
  • periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Sonstige Angaben

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Angaben zu Organmitgliedern
  • Bezüge von Organmitgliedern
  • bedeutende Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres
  • Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Abschließende Angaben

  • Ort und Datum 
  • Unterschrift der Vertreter

Zusammenfassung

Der Anhang ist wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Genossenschaften. Er dient zur Ergänzung, zur Erläuterung, zur Korrektur sowie Entlastung der Bilanz und GuV. Der Anhang enthält Pflichtangaben, Wahlpflichtangaben und Zusatzangaben, die im HGB §§284-288 geregelt sind. Außerdem können freiwillige Angaben im Anhang erfolgen. Zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht ist der Anhang Bestandteil des Geschäftsberichts.

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FAQs

Was kommt in den Anhang Jahresabschluss?

Zusatzinformationen, die den Jahresabschluss näher erläutern und eine bessere Interpretation des Ergebnisses ermöglichen, werden im Anhang festgehalten.

Welche Angaben müssen im Anhang gemacht werden?

Die §§284, 285 HGB schreiben vor, welche Pflichtangaben der Anhang haben muss. Hierzu gehören Erläuterungen zu Bilanz und GuV, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und sonstige Angaben.

Wann ist ein Anhang Pflicht?

Ein Anhang ist für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Genossenschaften Pflicht. Ausnahmen können für sogenannte Kleinstkapitalgesellschaften gelten.

Was sind Anhang und Lagebericht?

Anhang und Lagebericht sind Bestandteil des Jahresabschlusses und dienen dessen näherer Erläuterung und Ergänzung.

Was muss in einem Geschäftsbericht stehen?

Der Geschäftsbericht ist eine Art Zusammenfassung von GuV, Bilanz, Anhang und Lagebericht. Er gibt den Verlauf des Geschäftsjahres sowie die aktuelle Lage der Firma wieder.

Welche Funktionen kommen im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft dem Anhang zu?

Er bietet Dritten die Möglichkeit, Zusatzinformationen und Erläuterungen zum Jahresabschluss zu erhalten. Ein evtl. falscher erster Eindruck vom Betriebsergebnis kann durch Erläuterungen korrigiert werden. Des Weiteren werden Bilanz und GuV schlank gehalten, wenn Informationen in den Anhang verlagert werden.

Wer muss keinen Anhang erstellen?

Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Vereine (ohne Gewinnerzielungsabsicht) müssen keinen Anhang zum Jahresabschluss erstellen.

Wer ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?

Sämtliche Kaufleute und Gewerbetreibenden sowie Kapitalgesellschaften sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

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