Jahresabschluss – Anlagenspiegel

Kerstin Stamer
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Anlagenspiegel: Theorie, Aufbau & Beispiel | BuchhaltungsButler

Der Jahresabschluss liefert mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung lediglich eine Momentaufnahme des Unternehmens. Möchte man jedoch die Entwicklung der Firma näher betrachten, bietet der Anlagenspiegel genauere Informationen. Wir erklären nachstehend, wann ein Anlagenspiegel zum Jahresabschluss erstellt werden muss und wie dieser auszusehen hat. Außerdem erläutern wir detailliert die Positionen im Anlagenspiegel und zeigen anhand von Beispielen, wie Geschäftsvorfälle im Anlagengitter zu berücksichtigen sind.

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Was ist ein Anlagenspiegel bzw. Anlagengitter?

Um die wertmäßige Entwicklung des Anlagevermögens darzustellen, wird von Kapitalgesellschaften zusätzlich zur Bilanz und der GuV ein Anlagengitter im Anhang gefordert. Während in der Bilanz und GuV lediglich Buchwerte und Abschreibungen abgebildet werden, zeigt der Anlagespiegel auch die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen der Vermögensgegenstände. Hierzu zählen materielle Gegenstände, aber auch immaterielles Vermögen wie Beteiligungen oder Finanzanlagen. Der Anlagenspiegel ist somit eine Erweiterung zum Jahresabschluss und Quelle der Kapitalflussrechnung.

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HGB-Vorschriften zum Anlagenspiegel

Aus dem § 284 (3) HGB geht hervor, welche Posten im Anhang gesondert aufgezeigt werden müssen. Hierzu gehören:

Diese Vorgaben gelten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften betrifft diese Pflicht gemäß § 288 (1) HGB nicht. Ebenso entfallen die Vorschriften für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Exkurs: Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anlagenspiegel

Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 250€ (netto) können direkt als Aufwand verbucht werden. Auch bei Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zwischen 250,01€ bis 800€ (bzw. 1.000€ bei der Bildung von Sammelposten) können Unternehmer vom Wahlrecht Gebrauch machen, das Wirtschaftsgut als Aufwand zu buchen, anstatt es dem Anlagevermögen zuzuführen. In beiden Fällen wird das Wirtschaftsgut nicht im Anlagenspiegel aufgenommen, sofern Tag der Anschaffung oder Herstellung sowie Anschaffungs- oder Herstellungswert sich aus der Buchhaltung ergeben. Aktiviert das Unternehmen ein geringwertiges Wirtschaftsgut jedoch, dann wird es als Zugang gebucht und auch die Abschreibungen werden im Anlagengitter erfasst.

Aufbau des Anlagenspiegels

Der Gesetzgeber sieht eine “gesonderte Aufgliederung” der einzelnen Posten vor. Üblicherweise wird der Anlagenspiegel daher in tabellarischer Form erstellt. Die Tabelle enthält Zeilen für die verschiedenen Bilanzposten und Spalten mit den für das Anlagengitter vorgeschriebenen Positionen.

Erläuterung der Positionen im Anlagengitter

Nicht alle Posten, die ins Anlagengitter gehören, sind selbsterklärend. Für die Ermittlung der Restbuchwerte ist es wichtig zu verstehen, welche Positionen ein Geschäftsvorfall betrifft und ob die betroffenen Posten von den Anschaffungskosten abgezogen oder hinzuaddiert werden müssen.

Historische Anschaffungskosten: Gesamte anfängliche Anschaffungs- /Herstellungskosten der Vermögensgegenstände, die sich zu Beginn des Geschäftsjahres im Anlagevermögen befanden.

Zwei Personen sprechen über Anlagenspiegel nach HGB

Zugänge (+): Alle Vermögensgegenstände, die im Geschäftsjahr aktiviert wurden und mengen- und wertmäßig zugegangen sind, werden hier mit ihren Anschaffungs- /Herstellungskosten aufgeführt.

Abgänge (-): Alle Vermögensgegenstände, die wert- und mengenmäßig aus dem Unternehmen ausscheiden (Verkauf, Verschrottung etc.), werden hier erfasst. Dabei werden die historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten sowie die mit dem Vermögensgegenstand zusammenhängenden kumulierten Zu- und Abschreibungen berücksichtigt.

Allein die Abschreibung eines Vermögensgegenstands, der weiterhin im Unternehmen verbleibt, wird nicht zu den Abgängen gezählt. Erst wenn das Gut auch aus dem Bestand ausscheidet, erfolgt der Abgang im Anlagenspiegel. Eine jährliche Überprüfung des Anlagenspiegels ist daher ratsam.

Umbuchungen (+/-): Werden Vermögensgegenstände innerhalb des Unternehmens neu zugeordnet und ausgewiesen, werden diese hier aufgenommen. Sie unterliegen keiner wert- oder mengenmäßigen Veränderung des Anlagevermögens.

Zuschreibungen (+): Hier werden werterhöhende Korrekturen von bereits aktivierten AV erfasst.  

Kumulierte AfA (-): Sämtliche in der Vergangenheit vorgenommenen sowie die in diesem Geschäftsjahr erfolgten Abschreibungen für das bestehende Anlagevermögen werden hier erfasst.

Restbuchwert: Addiert bzw. subtrahiert man die vorgenannten Positionen von den historischen Anschaffungskosten, erhält man am Ende den Restbuchwert des Anlagevermögens. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem tatsächlichen Wert eines Wirtschaftsguts.

Tobias Wewers

Tobias Wewers

Steuerberater bei Wewers GmbH & Co KG Steuerberatungsgesellschaft

Tobias Wewers ist Steuerberater, Betriebswirt (VWA), DVCT-zertifizierter Business Coach, Business Trainer, Mediator sowie Organisationsaufsteller. Seine digitale Steuer- und Unternehmensberatung Steuerberater Wewers begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer betriebswirtschaftlichen Planung, Führung und Steuerung und berät sie zu steuerlichen Themen sowie zur Lohnoptimierung und Jahresabschlüssen.

Geschäftsvorfälle im Anlagengitter erfassen

Wie sieht ein Anlagengitter nun genau aus und wie werden Veränderungen des Anlagevermögens darin erfasst? Die folgenden zwei Beispiele zeigen, wie man verschiedene Geschäftsvorfälle im Anlagenspiegel berücksichtigt und die Restbuchwerte ermittelt.

Die in der Tabelle fett gedruckten Werte sind Vorträge aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr.

Beispiel 1: 

Zum 01.03. des Geschäftsjahres wird eine neue Maschine im Wert von 50.000€ erworben. Es soll eine lineare Abschreibung über 5 Jahre erfolgen. 

Zunächst verzeichnen Sie einen Zugang in Höhe von 50.000€. Außerdem wird die Abschreibung am Jahresende berücksichtigt. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass wir die Abschreibung nur für 10 Monate vornehmen. Dies entspricht insgesamt 8.333,33€.

Beispiel 2: 

Sie haben Büro- und Geschäftsausstattung verkauft, die bereits vollständig abgeschrieben war. Hierfür haben Sie 3.000€ (netto) erhalten. Die historischen Anschaffungskosten betrugen 30.000€.

Sie buchen zunächst den Geldeingang im laufenden Geschäftsjahr:

Geldeingang Verkauf BGA

s 1200; Bank 3.570€
h 8820; Erlöse aus Verkäufen Sach-AV 19 % USt (bei Buchgewinn) 19% USt. 3.570€*

Des Weiteren wird die BGA aus dem Anlagevermögen ausgebucht:

Ausbuchen der BGA

s 2315; Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1€
h 0410; Geschäftsausstattung 1€

In den historischen Anschaffungskosten (Spalte AK / HK) des Anlagengitters finden Sie die 30.000€ Anschaffungskosten der BGA, deren Abgang erst mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen gebucht wird. Außerdem sehen Sie die kumulierten Abschreibungen (beide fett gedruckt).

In unserem Beispiel erfassen wir die 30.000€ als Abgang und korrigieren die kumulierten Abschreibungen um die bereits erfasste Wertminderung in Höhe von 30.000€.

Der Verkaufspreis von 3.000€ spielt für unseren Anlagenspiegel keine Rolle.

Zuletzt können Sie die Restbuchwerte ermitteln.

Bilanzposten technische Anlagen & Maschinen BGA
AK / HK 30.000€
(+) Zugänge 50.000€
(-) Abgänge 30.000€
(+/-) Umbuchungen
(+) Zuschreibungen
(-) kumulierte Afa 8.333,33€ 30.000€
-30.000€
Restbuchwert 41.666,67€ 0€

Fazit

Im Vergleich zur Bilanz und der GuV bietet der Anlagenspiegel mehr Aussagekraft über die Entwicklung des Anlagevermögens. Die wertmäßige Veränderung des Anlagevermögens kann mit Hilfe der vielen Zusatzinformationen des Anlagenspiegels besser nachvollzogen werden. Intern unterstützt er ebenfalls Auswertungen der Anlagenverwaltung. So erkennen Sie den Bedarf von Neuanschaffungen bei lange abgeschriebenen Maschinen mithilfe des Anlagengitters und können das Wachstum des Anlagevermögens im Vergleich zum Unternehmenserfolg kontrollieren.

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FAQs

Wie ist der Anlagenspiegel aufgebaut?

Der Anlagenspiegel wird in der Regel in tabellarischer Form geliefert. Er besteht aus den Spalten historische Anschaffungs- /Herstellungskosten, Zugängen, Abgängen, Umbuchungen, Zuschreibungen, kumulierten Abschreibungen und dem Restbuchwert. Der Restbuchwert ergibt sich aus Subtraktion bzw. Addition der Positionen zum Anschaffungswert.

Ist der Anlagenspiegel Teil des Anhangs?

Der Anlagenspiegel ist Teil des Anhangs. Dennoch ist zu beachten, dass nicht jedes Unternehmen, das einen Anhang zum Jahresabschluss erstellt, auch einen Anlagenspiegel mitliefern muss.

Welche Inhalte schreibt das HGB bei der Erstellung eines Anlagespiegels vor?

§284 (3) HGB verpflichtet Unternehmen zur gesonderten Aufzeichnung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zugängen, Abgängen, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie der Aufstellung von Abschreibungen.

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