Aufhebungsvertrag Muster: So klappt es mit der einvernehmlichen Trennung von Arbeitnehmern

Susanne Woda
Aufhebungsvertrag Muster
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Aufhebungsvertrag: Muster für rechtssichere Vereinbarungen | BuchhaltungsButler

In der dynamischen Wirtschaftswelt stehen Unternehmen oft vor der Herausforderung, ihr Personal flexibel und rechtssicher anzupassen. Der Aufhebungsvertrag stellt hierbei ein wichtiges Instrument dar und bietet eine Alternative zur klassischen Kündigung. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte des Aufhebungsvertrags und stellen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie Fehler beim Formulieren vermeiden können.

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Definition und Bedeutung

Ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit dem beide das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Anders als bei einer einseitigen Kündigung einigen sich die Parteien auf die Bedingungen und lösen mit ihrem schriftlichen Einverständnis den Arbeitsvertrag verbindlich wieder auf.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz gelten dadurch nicht. Deswegen ist eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und für den Verzicht auf die mit einer Kündigung verbundenen Arbeitnehmerrechte oftmals das zentrale Element der Verhandlungen.

Besonders für kleinere Unternehmen kann ein Aufhebungsvertrag ein sinnvolles Instrument sein, um Personalanpassungen flexibel vorzunehmen. Mit dieser zweiseitig akzeptierten Regelung besteht die Möglichkeit, die Interessen beider Seiten einzubeziehen. Dadurch lassen sich arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorbeugen.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag ist oft weniger konfliktreich und kann sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilhaft sein.

Unterschied zur Kündigung und Vorteile einer Auflösung

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Einverständnis des Vertragspartners aber unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften beenden können.

Im Gegensatz dazu ist der Aufhebungsvertrag eine zweiseitige Regelung, die nur gültig ist, wenn beide Vertragsparteien mit den Bedingungen einverstanden sind. Dadurch gelten die Regelungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz – auch für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer wie schwerbehinderte Menschen, Schwangere und Menschen und Elternzeit – nicht.

Vorteile im Überblick:

  • Flexibilität: Der Beendigungszeitpunkt ist frei wählbar und muss sich nicht an gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen orientieren. Gesetzliche Schutzvorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz finden keine Anwendung.
  • Rechtssicherheit: Die einvernehmliche Zustimmung beider Parteien zu den Vertragsbedingungen reduziert das Risiko arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen und trägt oft zu einer konstruktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei.
  • Planungssicherheit: Klare Regelungen reduzieren spätere Konflikte und ermöglichen beiden Parteien eine bessere Zukunftsplanung.
  • Individualität: Individuelle Vereinbarungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse beider Seiten eingehen, sind möglich. Dies kann Aspekte wie Freistellung, Abfindungshöhe oder Zusatzleistungen umfassen.
  • Image und Betriebsklima: Eine einvernehmliche Lösung kann das interne Betriebsklima und die Wirkung des Unternehmens nach außen positiv beeinflussen.

Für Arbeitgeber bieten Auflösungsverträge mehr Flexibilität und rechtliche Sicherheit. Arbeitnehmern bieten sie dahingehend einen Vorteil, dass sie als Ausgleich für die Umgehung des Kündigungsschutzes oft eine Abfindung oder ein gutes Arbeitszeugnis aushandeln können.

Im Gegensatz zur Kündigung muss bei einem Aufhebungsvertrag – auch bei besonders Schutzbedürftigen – nicht der Betriebsrat angehört werden.

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Mögliche Gründe für Auflösungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Instrument für Arbeitgeber, um rechtliche Risiken aus der Kündigung von Arbeitnehmern zu vermeiden und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen schnell und diskret zu regeln. Die vertragliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann aber auch seitens eines Arbeitnehmers erwünscht und vorteilhaft sein.

Mögliche Gründe für die Aufhebung (Arbeitgeber):

  • Drohen dem Unternehmen wirtschaftliche Risiken, können Arbeitgeber statt betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen auch die vertragliche Auflösung von Arbeitsverhältnissen anbieten. Dadurch vermeiden sie rechtliche Risiken und können mögliche Reputationsschäden reduzieren.
  • Ein Auflösungsvertrag ist auch eine Alternative zu verhaltensbedingten Kündigungen, die nicht selten einen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Mögliche Gründe für die Auflösung (Arbeitnehmer):

  • Möchten Arbeitnehmer sich beruflich verändern und kurzfristig eine neue Stelle antreten, kann ein Auflösungsvertrag ein probates Mittel sein, um die Kündigungsfrist zu verkürzen.
  • Möchte der Arbeitnehmer das Unternehmen aus anderen Gründen verlassen, kann eine einvernehmliche Einigung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein, um die negative Außenwirkung einer Eigenkündigung zu vermeiden.
Gründe für Aufhebungsvertrag

Rechtliche Grundlagen

Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit im deutschen Arbeitsrecht. Er ist nicht explizit im Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Vertragsgestaltung. Diese Flexibilität erlaubt es den Parteien, eine maßgeschneiderte Vereinbarung zu treffen. Als Arbeitgeber sollten Sie folgende rechtlichen Aspekte beachten:

Freiwilligkeit: Der Vertrag muss ohne Zwang oder unangemessenen Druck zustande kommen (“Gebot des fairen Handelns”). Eine Drohung mit Kündigung könnte beispielsweise zur Unwirksamkeit führen. Auch eine Täuschung kann zur Anfechtbarkeit des Vertrags führen.

Schriftform: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen per Mail, SMS oder WhatsApp sind nicht rechtswirksam. Die elektronische Form ist unzulässig.

Klarheit und Verständlichkeit: Die Vereinbarungen müssen für beide Parteien eindeutig und nachvollziehbar sein.

Gleichbehandlungsgrundsatz: Besonders bei mehreren Aufhebungsverträgen mit verschiedenen Arbeitnehmern muss darauf geachtet werden, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung stattfindet.

Wirksamkeit: Für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer wie schwerbehinderte Menschen gelten zudem besondere Anforderungen an die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags (z. B. Information der Schwerbehindertenvertretung).

Inhalt des Aufhebungsvertrags inkl. Muster

Der Aufhebungsvertrags unterliegt der Vertragsfreiheit. Er kann inhaltlich frei gestaltet werden. Möglich ist alles, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Mindestens sollte ein Auflösungsvertrag folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zu beiden Vertragsparteien
  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Ort und Datum der Vereinbarung
  • Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Darüber sollte ein gut ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag folgende Punkte enthalten:

  • Höhe und Zahlungsmodalitäten einer eventuellen Abfindung
  • Regelungen zur Freistellung
  • Umgang mit Resturlaub und Überstunden
  • Rückgabe von Firmeneigentum
  • Regelungen zu Zeugnissen
  • Erlöschen gegenseitiger Ansprüche (Ausgleichsklausel)
  • Wettbewerbsverbote
  • Verschwiegenheitsvereinbarungen

Ein Muster für einen Auflösungsvertrag mit den nötigen Mindestangaben und den wichtigsten Vereinbarungen wie Abfindung, Arbeitszeugnis und Freistellung können Sie hier herunterladen. Die einzelnen Textbausteine können Sie dann im Dokument anpassen.

Die Rolle der Abfindung

Die Abfindung nimmt in den Verhandlungen von Auflösungsverträgen oft eine zentrale Rolle ein. Wie hoch eine angemessene Abfindung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Abfindungshöhe kann sich zwischen dem 0,25- bis 1-fachen des Jahreslohns bewegen. Als Regelabfindung hat sich das 0,5-fache Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr etabliert. 

Die Höhe der individuellen Abfindung richtet sich stark nach den besonderen Umständen des Einzelfalls. Sie ist Verhandlungssache. Das Ergebnis richtet sich danach, wie stark die Position der beiden Vertragspartner jeweils ist. Ausschlaggebende Faktoren können beispielsweise sein,

  • welche Position der Arbeitnehmer innehatte,
  • wie stark der Kündigungsschutz ist,
  • wie dringlich die Kündigung für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ist,
  • welche Chancen der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt hat,
  • wie finanzstark der Arbeitgeber ist oder
  • welche Untergrenzen in eventuellen Sozialplänen festgelegt sind.

Abfindungen sind sozialversicherungs- aber nicht steuerfrei. Seit 2005 unterliegen sie der regulären Besteuerung. Durch die sogenannte “Fünftelungsregelung” sind sie jedoch steuerbegünstigt: Die Abfindungssumme kann bei der Berechnung der Einkommensteuer auf insgesamt fünf Jahre verteilt werden. Der Effekt der Progression mildert sich dadurch ab.

Tipps: Was Arbeitgeber noch beachten sollten

Rund um den Aufhebungsvertrag müssen Arbeitgeber noch weitere Punkte beachten. Um rechtliche Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, für die Ausgestaltung frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

1.- Finanzielle Auswirkungen

Arbeitgeber müssen sorgfältig abwägen, ob für sie die Kündigung oder die Zahlung einer Abfindung günstiger ist. In die Kalkulation gehört nicht nur die Weiterzahlung des Gehalts. Auch anteilige Sonderzahlungen und die Auszahlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

2.- Auflösungszeitpunkt

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Endet das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, wird der Urlaubsanspruch nicht anteilig berechnet. Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub und auf die Auszahlung der Urlaubstage, die sie nicht nehmen konnten. Darüber hinaus darf der Beendigungszeitpunkt nicht in die Vergangenheit gelegt werden, um sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in eine (befreite) Abfindung umzuwandeln.

was bei Aufhebungsvertrag zu beachten ist

3.- Aufklärungs- und Belehrungspflichten

Im Rahmen der gesetzlichen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers haben Sie Arbeitnehmern gegenüber eine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Sie müssen ihn zum Beispiel über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen (zum Beispiel die Sperrfrist beim Arbeitsamt und die mögliche Anrechnung der Abfindung aufs Arbeitslosengeld) der Aufhebung informieren.

Zudem müssen die Arbeitnehmer auf ihre Meldepflicht beim Arbeitsamt (spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) hingewiesen werden. Arbeitgeber müssen auch darauf hinweisen, wenn durch die Aufhebung Anwartschaften oder die betriebliche Altersvorsorge in Gefahr sind.

Arbeitnehmer unterliegen bei einem Aufhebungsvertrag für den Bezug von Arbeitslosengeld einer Sperrzeit von zwölf Wochen. Wenn Sie dies vermeiden wollen, muss der Vertrag bestimmte Formulierungen auf eine drohende betriebs- oder personenbedingte Kündigung enthalten. Zudem gibt es Vorgaben zur Kündigungsfrist und zur Abfindung.

Fazit: Aufhebungsverträge als Chance für Unternehmen und Arbeitnehmer

Der Aufhebungsvertrag ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Er bietet Flexibilität und kann rechtliche Risiken minimieren. Allerdings erfordert er eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Unternehmer sollten die verschiedenen Aspekte und Alternativen gründlich abwägen. Um die wesentlichen Punkte zu regeln, können Sie sich an unserem Muster für einen Aufhebungsvertrag orientieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQs

Wie formuliere ich eine Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag unterliegt der Vertragsfreiheit. Er kann inhaltlich frei gestaltet werden. Er muss schriftlich erstellt sein und von beiden Parteien unterschrieben sein. Der Vertrag sollte mindestens die Daten zu den Vertragsparteien und den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses enthalten. Zusätzliche Regelungen zu Resturlaub und Überstunden, Freistellung, Abfindung oder der Rückgabe von Firmeneigentum sind sinnvoll.

Was sollte auf jeden Fall in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Der Aufhebungsvertrag sollte mindestens die Daten zu den Vertragsparteien und den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses stehen. Vertragsrechtlich sind zudem Ort und Datum und die Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich. Sinnvollerweise sollten Regelungen zu Resturlaub und Überstunden, Freistellung sowie Höhe und die Zahlungsmodalitäten der Abfindung festgehalten werden. Oft werden auch die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot aufgenommen.

Kann man einen Aufhebungsvertrag selber schreiben?

In der Regel schreibt der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer dürfen ihn aber grundsätzlich auch selbst erstellen. Der Vertrag kann inhaltlich frei gestaltet werden. Allerdings sind bestimmte Vorgaben zu beachten, wenn Sie beispielsweise eine mögliche Sperrfrist für das Arbeitslosengeld umgehen möchten. Lassen Sie sich beim Erstellen des Vertrags am besten von einem Experten im Arbeitsrecht unterstützen. 

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