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Betriebsaufspaltung | BuchhaltungsButler
Die Betriebsaufspaltung ist für jeden Unternehmer ein wichtiges Thema. Sie bringt Vorteile, kann aber auch komplexe buchhalterische und steuerliche Auswirkungen haben. Diese führen häufig zu Problemen. Zum Beispiel, wenn die Betriebsaufspaltung nicht entdeckt oder ungewollt ausgelöst wird. In diesem Beitrag erklären wir, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wie Sie sie erkennen können, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und in welchen Fällen Unternehmer besonders achtsam sein müssen.
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Betriebsaufspaltung einfach erklärt
Der Begriff der Betriebsaufspaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Er ist durch jahrelange Rechtsprechung definiert und dadurch zu einem anerkannten steuerlichen Rechtsinstitut geworden. Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein Unternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein anderes Unternehmen überlässt, welches es selbst beherrscht. Diese Überlassung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
Die beiden Unternehmen, die bei der Betriebsaufspaltung entstehen, werden Besitz- und Betriebsgesellschaft genannt. Das ursprüngliche Unternehmen, welches seine Vermögenswerte übergibt, ist die „Besitzgesellschaft”. Das Unternehmen, welches die Vermögenswerte empfängt und den Geschäftsbetrieb übernimmt, ist die „Betriebsgesellschaft”.
In erster Linie versteht man unter einer Betriebsaufspaltung die willentliche Aufteilung eines Unternehmens in zwei rechtlich selbstständige Einheiten, die personell und wirtschaftlich miteinander verbunden bleiben. Diese wird häufig aus haftungsrechtlichen oder steuerlichen Beweggründen vorgenommen. Oftmals entstehen Betriebsaufspaltungen jedoch unabsichtlich, ohne dass formell ein neues Unternehmen gegründet wird.
Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltungen gehen immer mit einer personellen und wirtschaftlichen Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaft einher:
- Sachliche Verflechtung:
Die Besitzgesellschaft überlässt der Betriebsgesellschaft (mindestens) eine ihrer Funktion nach wesentliche Geschäftsgrundlage. Dies können sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte sein. Ausschlaggebend ist die Bedeutsamkeit für den Betrieb und nicht der Wert. Wesentlich ist eine Geschäftsgrundlage dann, wenn das Betriebsziel nur mithilfe dieses Wirtschaftsgutes erreicht werden kann. So können beispielsweise auch kleine Büroräume eine wesentliche Betriebsgrundlage sein und zu einer Betriebsaufspaltung führen. - Personelle Verflechtung:
Zwei oder mehrere Unternehmen sind personell verflochten, wenn ihre Gesellschafter dort gleich gerichtete Interessen (juristisch ein „einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille”) durchsetzen können. Davon ist auszugehen, wenn eine einzelne Person oder Personengruppe eine beherrschende Stellung in beiden Unternehmen besitzt. Für eine beherrschende Stellung sind nicht nur die Mehrheit der Anteile bzw. Stimmrechte (i. d. R. über 50%) zu berücksichtigen, sondern auch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder schriftliche Absprachen zwischen den Beteiligten. Bei Zusammenschlüssen von Personen, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, gilt: Eine Beherrschung durch die Gruppe liegt vor, wenn Mitglieder zusammen die Mehrheit der Stimmrechte an Besitz- und Betriebsgesellschaft halten. Die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Personen an beiden Unternehmen können dabei auch unterschiedlich sein.
Echte und unechte Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung muss nicht unbedingt gesellschaftsrechtlich begründet sein. Oftmals entsteht sie unbewusst durch bestimmte unternehmerische Handlungen – mit den gleichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen:
Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein bisher bestehendes Unternehmen durch die Willensentscheidung zweier Unternehmer in zwei oder mehr neue, rechtlich selbstständige Unternehmen aufgeteilt. Das neue Unternehmen (Betriebsgesellschaft) übernimmt den Betrieb, während das Anlagevermögen im alten Unternehmen (Besitzgesellschaft) verbleibt. In der Regel wird das Betriebsvermögen dann an das operativ tätige Unternehmen vermietet oder verpachtet.
Von einer unechten Betriebsaufspaltung spricht man, wenn zwei oder mehrere unabhängig voneinander existierende Unternehmen in wirtschaftliche Beziehungen mit personeller und sachlicher Verflechtung zueinander treten. Diese Form ist ein rein steuerliches Konstrukt, das oftmals unbeabsichtigt entsteht und lange Zeit unbemerkt bleibt. Wenn beispielsweise der beherrschende Gesellschafter einer GmbH ein wesentliches Wirtschaftsgut aus seinem Privatbesitz an das Unternehmen vermietet, wird er aus steuerlicher Sicht zum Inhaber einer neu entstehenden Besitzgesellschaft.
Weitere Formen
Klassischerweise ist das Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft. Das operative Geschäft wird aus Haftungsgründen auf eine Kapitalgesellschaft als Betriebsunternehmen ausgelagert.
Je nach Rechtsform beider Unternehmen ergeben sich noch weitere Formen:
Besitzgesellschaft | Betriebsgesellschaft | |
Klassische Betriebsaufspaltung | Einzelunternehmen, Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Umgekehrte Betriebsaufspaltung | Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft |
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung | Personengesellschaft | Personengesellschaft |
Kapitalistische Betriebsaufspaltung | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Zudem muss zwischen unmittelbaren und mittelbaren Betriebsaufspaltungen unterschieden werden: Die beherrschenden Personen können unmittelbar, also ohne Zwischenschaltung einer anderen Gesellschaft, an Betriebs- und Besitzunternehmen oder mittelbar mit einer zwischengeschalteten Gesellschaft beteiligt sein. Liegt das Betriebs- oder Besitzunternehmen im Ausland, handelt es sich um eine „Betriebsaufspaltung über die Grenzen”.
Die Erscheinungsformen von Betriebsgesellschaften sind sehr variabel. Das macht Betriebsaufspaltungen zu einem komplexen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Thema.
Konsequenzen einer Betriebsaufspaltung
Durch eine Betriebsaufspaltung entstehen zwei rechtlich selbstständige Unternehmen, die Gewinn und Verlust getrennt ermitteln. Für Betriebs- und Besitzunternehmen gelten zudem spezielle Grundsätze für Bewertung und Steuern. Die Regelungen im Speziellen sind sehr komplex, die wichtigsten haben wir im Folgenden aufgeführt.
Buchhaltung
Jedes Unternehmen muss den Jahresüberschuss (je nach Rechtsform per EÜR oder Bilanzierung) selbst ermitteln und Steuern deklarieren. Zudem gelten bei einer echten Aufspaltung spezielle Bewertungsvorschriften für die im Unternehmen verbleibenden und übergebenen Vermögenswerte. Bei der Übertragung an eine Kapitalgesellschaft ist beispielsweise das Verbot der Buchwertübertragung zu beachten. Dieses gilt auch, wenn die Betriebsaufspaltung erst nachträglich festgestellt wird. Die Rückübertragung von Vermögenswerten auf die Betriebsgesellschaft darf ebenfalls nicht zu Buchwerten erfolgen.
Gewerbesteuer
Eine vermögensverwaltende Tätigkeit der Besitzgesellschaft wird im Rahmen der Betriebsaufspaltung zu einer gewerblichen Tätigkeit. Die Vermietung und Verpachtung von Vermögensgegenständen an die Betriebsgesellschaft wird damit gewerbesteuerpflichtig.
Umsatzsteuer
Im Sinne der Umsatzsteuer gilt die Betriebsgesellschaft als nicht selbstständiger Unternehmensteil. Die Besitzgesellschaft wird dadurch zum Organträger (umsatzsteuerliche Organschaft) und alleinigen Steuerschuldner. Dementsprechend muss es die Umsatzsteuer für beide Unternehmen abführen.
Ist die Besitzgesellschaft (Organträger) ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, haftet der Unternehmer persönlich für alle Steuern der verbundenen Unternehmen und trägt damit das volle Risiko möglicher Zahlungsausfälle oder Fehler bei der Umsatzsteuer.
Vorteile einer Betriebsaufspaltung
Typischerweise werden Betriebsaufspaltungen aus haftungsrechtlichen Gründen vorgenommen. Unternehmen können dadurch wertvolle Vermögensgegenstände wie
- Immobilien
- Maschinen
- Fahrzeuge
- oder Lizenzen
vom operativen Betrieb trennen. Dies ist besonders für Einzelunternehmer und Personengesellschaften interessant, die in voller Höhe mit ihrem privaten Kapital haften. Wird für die Betriebsgesellschaft die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt, können die Haftungsrisiken deutlich begrenzt werden. Ein weiterer Vorteil: In dieser Konstellation sind auch Geschäftsführergehälter und Rückstellungen für Pensionszusagen möglich. Die Beträge unterliegen zudem nicht der Gewerbesteuer.
Eine Betriebsaufspaltung kann auch für die Übergabe des Unternehmens an nachfolgende Generationen eine sinnvolle Lösung zur Steueroptimierung sein. Denn bei der Betriebsaufspaltung sind auch nicht betriebliche Immobilien von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, sofern der Schenker Besitz- und Betriebsgesellschaft beherrscht. Zudem können Unternehmen von einem niedrigeren Steuersatz profitieren. Vermögensverwaltende Besitzgesellschaften zahlen unter Umständen nur 16,375%, wohingegen auf die Betriebsgesellschaft Steuern bis zu 33% zukommen.
Auflösung einer Betriebsaufspaltung: Wann Unternehmer besonders achtsam sein sollten
Oftmals ist es gar nicht so einfach, eine Betriebsaufspaltung als solche zu identifizieren. In der Praxis führen unentdeckte Betriebsaufspaltungen und deren ungewollte Auflösung immer wieder zu steuerlichen Problemen. Der Grund: Sobald die sachlichen und personellen Verflechtungen zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen nicht mehr erfüllt sind, müssen alle stillen Reserven beim Besitzunternehmen aufgelöst und versteuert werden.
Dies gilt auch, wenn die Betriebsaufspaltung bis zum Zeitpunkt ihrer Beendigung unentdeckt blieb oder die Auflösung durch ein unvorhergesehenes Ereignis (wie dem Tod des Gesellschafters) hervorgerufen wird. Die unerwarteten Steuernachzahlungen können in solchen Fällen die Liquidität des Unternehmens angreifen und sogar dessen Existenz bedrohen.
Um eine ungewollte Betriebsaufspaltung und -beendigung zu vermeiden, sollten Unternehmer bei folgenden Themen hellhörig werden und diese mit ihrem Steuerberater besprechen:
- Gewerbliche Nutzung privater Immobilien oder anderer Vermögensgegenstände
- Nießbrauch
- Übertragungen im Zuge vorweggenommener Erbfolge und testamentarische Bestimmungen
Es gibt Wege, eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Lassen Sie sich bei diesem komplexen Thema von Ihrem Steuerberater unterstützen, er kann Sie über die Möglichkeiten wie das „Wiesbadener Modell” oder eine Einstimmigkeitsabrede informieren.
Fazit: Betriebsaufspaltungen bieten Vorteile, bergen aber auch Risiken
Betriebsaufspaltungen sind ein komplexes steuerliches Konstrukt, das Unternehmen zu ihrem Vorteil nutzen können. Sie sind jedoch – je nach Form – mit verschiedenen buchhalterischen und steuerlichen Konsequenzen verbunden. Vor allem, wenn Betriebsaufspaltungen unentdeckt bleiben oder ungewollt beendet werden, können diese zu Problemen führen. Nicht selten kommt es in der Praxis durch unerwartete Steuernachforderungen zu ernsthaften Liquiditätsproblemen. Unternehmer tun gut daran, das Thema Betriebsaufspaltung einmal grundsätzlich mit ihrem Steuerberater zu besprechen und bei der Verflechtung privater und geschäftlicher Aktivitäten besonders achtsam zu sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQs
Was ist eine Betriebsaufspaltung?
Von einer Betriebsaufspaltung spricht man, wenn ein Unternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein anderes Unternehmen überlässt, welches es selbst beherrscht. Sie ist durch eine sachliche und personelle Verflechtung beider Gesellschaften gekennzeichnet. Neben der willentlichen Aufteilung eines Unternehmens in zwei rechtlich selbständige Einheiten kommt es in der Praxis oft durch die Verstrickung privater und geschäftlicher Aktivitäten und Vermögenswerte zu einer unbewussten Betriebsaufspaltung.
Wann liegt eine Betriebsaufspaltung vor?
Eine Betriebsaufspaltung ist gekennzeichnet durch die personelle und sachliche Verflechtung zweier Unternehmen. Eine sachliche Verflechtung entsteht, wenn ein Unternehmen (mindestens) eine wesentliche Geschäftsgrundlage einem anderen Unternehmen überlässt. Personell verflochten sind diese, wenn eine einzelne Person oder eine Personengruppe eine beherrschende Stellung in beiden Unternehmen besitzt und dadurch einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann.
Warum macht man eine Betriebsaufspaltung?
Betriebsaufspaltungen werden oft aus haftungsrechtlichen oder steuerlichen Beweggründen vorgenommen. Durch die Auslagerung operativer Tätigkeiten auf eine Kapitalgesellschaft können insbesondere Einzelunternehmer und Personengesellschaften ihre persönliche Haftung begrenzen. Auch bei der steuerschonenden Übertragung von Vermögenswerten auf nachfolgende Generationen kann eine Betriebsaufspaltung eine sinnvolle Lösung sein.
Was bedeutet eine Betriebsaufspaltung?
Bewusst vorgenommen, kann eine Betriebsaufspaltung – also die willentliche Aufspaltung eines Unternehmens in zwei rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich und personell verbundene Unternehmen – haftungsrechtliche und steuerliche Vorteile bringen. Oft bleiben Betriebsaufspaltungen jedoch unentdeckt, da sie allein durch unternehmerische Handlungen begründet werden können. Dazu kommt es typischerweise, wenn Unternehmer private Vermögensgegenstände wie Immobilien für ihr Unternehmen nutzen.
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