Gewerbeanmeldung: Haben Sie an alles gedacht?

Kerstin Stamer
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Gewerbeanmeldung Checkliste | BuchhaltungsButler

Für den Start in die Selbstständigkeit ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Häufig ergeben sich viele Fragen rund um die Anmeldung. Damit Sie an alles denken, was für den Erhalt des Gewerbescheins nötig ist, haben wir eine Checkliste zur Gewerbeanmeldung erstellt. Daraus können Sie entnehmen, was Sie wo erledigen und erfahren, welche Dokumente und Formulare Sie für die Anmeldung benötigen. Außerdem erhalten Sie einen kurzen Ausblick auf die Aufgaben nach der Gewerbeanmeldung.

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Checkliste zur Gewerbeanmeldung

Eine gute Vorbereitung ist für den reibungslosen Ablauf der Gewerbeanmeldung äußerst wichtig. Erst mit Erhalt des Gewerbescheins können Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit starten. Wir klären hierfür nachstehend kurz und präzise die häufigsten Fragen, die Existenzgründer zur Gewerbeanmeldung haben.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Abgesehen von freiberuflichen Tätigkeiten und Berufen aus der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau) müssen alle selbstständigen Tätigkeiten gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) beim Gewerbeamt angemeldet werden.

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Wo muss das Gewerbe angemeldet werden?

Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt beim Gewerbeamt, das am Sitz des Unternehmens zuständig ist. 

Das Formular zur Anmeldung wird üblicherweise auf der Internetseite des zuständigen Amtes bereitgestellt. In einigen Kommunen ist es auch möglich, das Gewerbe komplett online anzumelden und sämtliche Dokumente im Web bereitzustellen. Informieren Sie sich hier am besten direkt auf den Webseiten Ihrer Region. In der Regel wird allerdings noch immer das Formular heruntergeladen, ausgefüllt und postalisch oder persönlich mit den nötigen Unterlagen an das Gewerbeamt übermittelt.

Die Checkliste für die Gewerbeanmeldung

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Die Anmeldung muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Andernfalls müssen Existenzgründer mit einem Bußgeld von bis zu 1.000€ rechnen.

Welche Kosten entstehen für die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung schwanken je nach Kommune zwischen 10 und 60€. Sie können als vorweggenommene Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Für weitere Genehmigungen und Nachweise, die Sie bei der Anmeldung vorlegen müssen, können zusätzliche Kosten entstehen.

Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Welche Unterlagen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden müssen, kann je nach Branche und Berufsgruppe variieren. In jedem Fall benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, wenn Sie kein EU-Bürger sind.
  • Handelsregisterauszug bei Anmeldung einer OHG oder Kapitalgesellschaft

Weitere häufig benötigte Dokumente sind:

  • das polizeiliche Führungszeugnis (z.B. im An- und Verkauf, bei Auskunftserteilung, für Reisebüros oder Darlehensvermittlung)
  • das Gesundheitszeugnis (bei Gastronomiebetrieben)
  • der Nachweis der persönlichen, sachlichen und fachlichen Zuverlässigkeit (z.B. bei Immobilien- und Versicherungsmaklern, für den Betrieb von Spielhallen)
  • die Handwerkerkarte oder der Nachweis zum Ausübungsrecht des Berufes (für Handwerksbetriebe) 
  • ein Ausbildungsnachweis und Nachweis über Berufserfahrung (z.B. für Fahrschule und Pflegedienste) 
  • berufsspezifische Konzessionen (z.B. für Taxiunternehmen und Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank)

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen für die Anmeldung Ihres Gewerbes erforderlich sind. Evtl. müssen Sie vorab Anträge stellen und Wartezeiten für deren Bearbeitung berücksichtigen.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Mit Erhalt des Gewerbescheins können Sie mit Ihrer Tätigkeit starten. Das Gewerbeamt informiert weitere Stellen über die Anmeldung Ihres Gewerbes, ohne dass Sie selbst tätig werden müssen.

  • Sie werden Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie ggf. der Handwerkskammer (HWK), und bekommen entsprechende Unterlagen zum Ausfüllen.
  • Außerdem erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wonach Sie für die normale Umsatzbesteuerung oder als Kleinunternehmer eingestuft werden.
  • Die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt werden vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert.
das passiert nach der Gewerbeanmeldung

Die richtige Vorgehensweise bei der Gewerbeanmeldung

Wer die Gewerbeanmeldung gut vorbereitet, kann späteren Komplikationen bei der Bearbeitung und Nachfragen vorbeugen. Insbesondere für den ersten Schritt sollte ausreichend Zeit eingeplant werden.

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Vorbereitung der Unterlagen (Ausweisdokumente, Genehmigungen sowie Nachweise beantragen und zusammenstellen) Herunterladen und Ausfüllen des Anmeldeformulars Prüfung der Unterlagen und Einreichen des Antrags beim Gewerbeamt Nach Erhalt des Gewerbescheins, Beginn der Tätigkeit und weitere Anmeldungen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, IHK, HWK usw.)

Fazit zur Gewerbeanmeldung

Viele Ausnahmen und Sonderregelungen zu verschiedenen Berufen lassen die Gewerbeanmeldung auf den ersten Blick kompliziert wirken. Deshalb ist es wichtig, die Anmeldung sorgfältig vorzubereiten. Wer sämtliche Unterlagen zur Anmeldung bereithält, wird schnell und stressfrei seinen Gewerbeschein erhalten und damit in die Selbstständigkeit starten können.

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FAQs

Was braucht man alles, um ein Gewerbe anzumelden?

Je nach Branche und Art der selbstständigen Tätigkeit können unterschiedliche Dokumente für die Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Hier müssen Existenzgründer sich individuell informieren. In jedem Fall sind Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bei der Anmeldung vorzulegen.

Wie geht es weiter nach Gewerbeanmeldung?

Nach Erhalt des Gewerbescheins können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Beim Finanzamt ist außerdem der Bogen der steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden will?

Ein Kleingewerbe wird beim Gewerbeamt nicht als solches angemeldet. Die Zuordnung erfolgt durch das Finanzamt, nachdem Existenzgründer entsprechende Angaben zum Umsatz im Bogen zur steuerlichen Erfassung getätigt haben.

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