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Digitale Abschreibung | BuchhaltungsButler
Es gibt unterschiedliche Methoden, um den Wertverlust von Vermögensgegenständen zu erfassen. Zu diesen Abschreibungsmethoden gehört auch die digitale Abschreibung. Wir erklären in diesem Artikel, was man unter der digitalen Abschreibung versteht und wie sie sich von anderen Abschreibungsmethoden unterscheidet. Außerdem zeigen wir anhand eines Beispiels, wie ein Abschreibungsplan für die digitale Abschreibung aufgestellt wird und wie die benötigten Werte hierfür ermittelt werden.
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Was versteht man unter digitaler Abschreibung?
Die digitale Abschreibung ist eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung.
Wie für eine degressive Abschreibung typisch, fällt der Abschreibungsbetrag hier jährlich. Der Abschreibungsbetrag mindert sich dabei jedoch immer um denselben Betrag, den sogenannten Degressionsbetrag. Anders als bei der degressiven Abschreibung ist hier jedoch eine vollständige Abschreibung bis zum Restbuchwert “0” möglich. Im letzten Nutzungsjahr entspricht der Abschreibungsbetrag bei der digitalen Abschreibung dem Restbuchwert, während die degressive Abschreibung unendlich fortgesetzt wird, sofern kein Wechsel zur linearen Abschreibung erfolgt.
Berechnung des digitalen Abschreibungsbetrags und Erstellen des Abschreibungsplans
Um den Abschreibungsplan zu erstellen, werden die Berechnung der Abschreibungsbeträge sowie die Ermittlung der Restbuchwerte in folgenden Schritten durchgeführt.
- Degressionsbetrag bestimmen
- Abschreibungsbeträge ermitteln
- Restbuchwerte errechnen
Bestimmen des Degressionsbetrags
Der Abschreibungsbetrag verringert sich jährlich um den Degressionsbetrag. Diesen berechnen wir mit der nachstehenden Formel:
Degressionsbetrag (D) = Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) / Summe der Nutzungsjahre (s)
Beispiel:
Eine Firma möchte einen neu gekauften PKW mit Anschaffungskosten über 20.000€ über 5 Jahre abschreiben.
Anschaffungskosten (AK) | = 20.000€ | |
Nutzungsdauer (ND) | = 5 Jahre | |
Degressionsbetrag (D) | = 20.000€ / 15 (1+2+3+4+5) | = 1.333,33€ |
Die Summe der Nutzungsjahre kann bei längerer Nutzungsdauer auch mithilfe der arithmetischen Reihe ermittelt werden. Dadurch entfällt die endlose Addition der Nutzungsjahre. Hier gilt:
s | =n / 2 * (a + z) |
s | = Summe der Nutzungsdauer |
n | = Anzahl der arithmetischen Glieder (hier 5 wegen 5 Jahren) |
a | = erstes Glied der arithmetischen Reihe (hier 1) |
z | = letztes Glied der arithmetischen Reihe (hier 5) |
Für unser Beispiel bedeutet dies:
s | = 5/2 * (1+5) |
s | = 15 |
Ermittlung des Abschreibungsbetrags
Mithilfe des vorab ermittelten Degressionsbetrags kann der Abschreibungsbetrag berechnet werden. Dabei wird der Degressionsbetrag mit der Restnutzungsdauer + 1 multipliziert.
Abschreibungsbetrag = Degressionsbetrag * (Restnutzungsdauer + 1)
In unserem Beispiel mit 5 Jahren Nutzungsdauer wird der Degressionsbetrag in Höhe von 1.333,33€
- nach dem ersten Jahr mit 5 (4 Jahre Restnutzung +1)
- nach dem zweiten Jahr mit 4 (3 Jahre Restnutzung +1)
- nach dem dritten Jahr mit 3 (2 Jahre Restnutzung +1)
- usw.
multipliziert.
Berechnung des Restbuchwerts
Für die Berechnung des Restbuchwerts wird der Abschreibungsbetrag vom Buchwert bzw. Restbuchwert abgezogen. Für unser Beispiel ergibt sich daraus der nachstehende Abschreibungsplan.
Jahr | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
1 | 5*1.333,33€ = 6.666,67€ | 13.333,33€ |
2 | 4*1.333,33 = 5.333,33€ | 8.000,00€ |
3 | 3*1.333,33 = 4.000,00€ | 4.000,00€ |
4 | 2*1.333,33 = 2.666,67€ | 1.333,33€ |
5 | 1*1.333,33 = 1.333,33€ | 0€ |
Wann kommt die digitale Abschreibung zum Einsatz und wann lohnt sie sich?
Die digitale Abschreibung ist insbesondere für Güter, die in den ersten Jahren einen besonders hohen Wertverlust erleiden, sinnvoll. Dies können zum Beispiel Fahrzeuge sein.
Ein Vorteil der digitalen Abschreibung gegenüber der geometrisch-degressiven Abschreibung ist die Tatsache, dass der Restbuchwert am Ende der Nutzungsdauer Null beträgt. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist nicht erforderlich, damit das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben werden kann.
Anwendung findet die digitale Abschreibung hauptsächlich im Handelsrecht. Steuerrechtlich ist diese Art der degressiven Abschreibung gemäß §7 (2) des EStG nur für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig, die vom Unternehmen in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 angeschafft oder in diesem Zeitraum selbst vom Unternehmen hergestellt wurden.
Fazit zur digitalen Abschreibung
Bei der digitalen Abschreibung wird der Wertverlust eines Anlageguts über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Sie gehört zur degressiven Abschreibung und ist eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Bei der digitalen Abschreibung mindern sich die Abschreibungsbeträge jedes Jahr um einen gleichbleibenden Degressionsbetrag. Sie bietet sich an, wenn das Unternehmen das Abschreibungsvolumen möglichst früh als Aufwand erfassen möchte. Während sie im Handelsrecht uneingeschränkt angewendet werden kann, darf sie steuerrechtlich nur für bewegliche Wirtschaftsgüter genutzt werden, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 angeschafft wurden.
FAQs
Was bedeutet digitale Abschreibung?
Wie bei anderen Abschreibungsmethoden auch, wird bei der digitalen Abschreibung der Wertverlust von Vermögensgegenständen ermittelt und erfasst. Die Höhe der Abschreibung mindert sich bei dieser Methode jährlich um denselben Betrag.
Wofür sollte die digitale Abschreibung genutzt werden?
Die digitale Abschreibung ist für bewegliche Wirtschaftsgüter empfehlenswert, die in den ersten Nutzungsjahren einen besonders hohen Wertverlust erleiden. Hierzu gehören zum Beispiel Pkws und Lkws.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und arithmetisch degressiver Abschreibung?
Die digitale Abschreibung ist eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Das Besondere an der digitalen Abschreibung im Vergleich zu anderen degressiven Abschreibungsformen ist jedoch, dass im letzten Jahr der Abschreibungsbetrag dem Restbuchwert entspricht und somit kein Wechsel der Abschreibungsform notwendig ist.
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