E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln

Kerstin Stamer
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E-Bilanz übermitteln: Leitfaden für Firmen | BuchhaltungsButler

Die elektronische Bilanz für das Finanzamt ist seit dem Jahresabschluss 2013 für alle bilanzierenden Unternehmen Pflicht.  Sie ersetzt die traditionelle Papierform und erfordert, dass Finanzdaten in einem standardisierten digitalen Format übermittelt werden. Dieser Artikel beinhaltet einen umfassenden Überblick über die Übermittlung der E-Bilanz, erklärt ihre Bedeutung und den Prozess der Übermittlung. 

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Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist eine elektronische Form der Jahresbilanz, die Unternehmen beim Finanzamt einreichen müssen. Durch die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten sollen dem Finanzamt die Plausibilitätskontrollen erleichtert werden, um kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

  • Unternehmen müssen nach der Gründung eine Eröffnungsbilanz abgeben, wenn die Gewinnermittlungsart gewechselt wird.
  • Bei Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe muss eine Aufgabebilanz erstellt werden.
  • Gewerbetreibende, die nach der Abgabenordnung eine Buchführung machen müssen.
  • Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (Ausnahme: wenn Umsatzerlöse bzw. der Jahresüberschuss niedriger ausfallen als der festgelegte Grenzwert).
  • Freiberufler, die freiwillig doppelte Buchführung machen.
  • Land- und Forstwirte, die laut der Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet sind.

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Wie erfolgt die Datenübermittlung bei der E-Bilanz?

Die Übermittlung der E-Bilanz erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Erstellung der Bilanz: Zuerst erstellen Sie Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wie gewohnt.
  2. Konvertierung in XBRL-Format: Die Finanzdaten müssen in das XBRL-Format umgewandelt werden. Dies kann in der Regel direkt über die Buchhaltungssoftware erfolgen.
  3. Übermittlung: Die konvertierten Daten werden dann über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt.
  4. Bestätigung: Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung und ggf. Feedback von der Finanzbehörde.

Exkurs: XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist eine Computersprache, die speziell für die Automatisierung von Wirtschaftsinformationen konzipiert wurde. Ziel war es, eine einheitliche Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden zu gewährleisten. Strukturiert werden die Daten über die Taxonomie, die die Jahresabschlussdaten gliedert. Die aktuellen Taxonomien für die E-Bilanz können unter www.esteuer.de eingesehen werden. In Bezug auf die E-Bilanz können die Taxonomien mit den Kontenrahmen für die E-Bilanz gleichgesetzt werden, die von der Finanzverwaltung als Mindeststandard festgelegt werden.

Welche Daten muss die E-Bilanz beinhalten?

Der Mindestumfang einer E-Bilanz umfasst

  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
  • Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendungsrechnung
  • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
  • Steuerliche Gewinnermittlung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Positionen)
  • Steuerliche Modifikationen wie Umgliederung/Überleitungsrechnungen
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Freiwillige Berichtsbestandteile, die Sie zusätzlich übermitteln können, um späteren Nachfragen vorzubeugen:

  • Anlagespiegel
  • Anhang
  • Aufsichtsratsbericht
  • Eigenkapitalspiegel
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Haftungsverhältnisse
  • Kapitalflussrechnung
  • Lagebericht

Sofern Sie Ihre Bilanz selbst erstellen und übermitteln möchten, empfehlen wir mit unserem Partner eBilanz+ zu arbeiten. Exportieren Sie dazu die SuSa-Liste in BuchhaltungsButler und importieren Sie die Salden zu eBilanz+. BuchhaltungsButler Kunden erhalten mit dem Code „buchhaltungsbutler-10“ einen Rabatt in Höhe von 10%. Die Voreinstellungen beim Import der Bilanzdaten sind bereits automatisch getroffen. So lässt sich die Bilanz mit wenigen Klicks übermitteln. Sie zahlen dabei pro Übermittlung.

Vorteile der E-Bilanz

Mit Einführung der E-Bilanz strebt die deutsche Regierung eine Modernisierung der Steuerverwaltung an. Für Unternehmen bringt dies mehrere Vorteile mit sich:

  • Effizienz: Die digitale Übermittlung vereinfacht den Prozess und spart Zeit.
  • Genauigkeit: Fehler werden dank Automatisierung reduziert.
  • Transparenz: Die E-Bilanz bietet mehr Klarheit und bessere Vergleichbarkeit von Finanzinformationen.

Fazit

Die Einführung der E-Bilanz ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Finanzberichterstattung. Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Verständnis der Prozesse kann die E-Bilanz ein wertvolles Werkzeug für eine transparentere und effizientere Finanzverwaltung sein. Wichtig ist, sich kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen zu informieren und die internen Prozesse entsprechend anzupassen.

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FAQs

Was ist eine E-Bilanz?

Eine E-Bilanz ist eine elektronische Form der Jahresbilanz, die bilanzierende Unternehmen in Deutschland an das Finanzamt übermitteln müssen. Sie ersetzt die traditionelle Papierbilanz und muss im standardisierten digitalen Format eingereicht werden.

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

In Deutschland müssen Buchführungspflichtige Unternehmen und Selbstständige, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, eine E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln. 

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