Eröffnungsbilanz: Das sollten Unternehmer über die Sonderform der Vermögensaufstellung wissen
Gliederung
Eröffnungsbilanz leicht erklärt | BuchhaltungsButler
Buchführungspflichtige Unternehmer wissen: Zum Ende jedes Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz an. Doch wie sieht es bei der Gründung eines Unternehmens oder zum Beginn eines Jahres aus? Obwohl die Eröffnungsbilanz in der externen Berichterstattung weniger betrachtet wird, ist sie für die Finanzbuchhaltung genauso wichtig wie eine Schlussbilanz. Was eine Eröffnungsbilanz ist, wann sie zu erstellen ist und wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Was ist eine Eröffnungsbilanz?
Die Eröffnungsbilanz ist eine spezielle Form der Bilanz. Sie kennzeichnet Neuanfänge in einem Unternehmen und wird beispielsweise bei der Gründung oder dem Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres erstellt.
Die Gliederung von Vermögen und Schulden in Form einer Eröffnungsbilanz ist laut §266 Abs. 2 HGB vorgeschrieben. Die Erstellung ist jedoch mehr als nur eine Pflicht. Sie ist elementar für eine konsistente Buchführung und zeigt, auf welche Vermögenswerte das Unternehmen zurückgreifen kann und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Eröffnungsbilanz dient zudem als Kontrolle. Durch den Abgleich der Zahlen aus dem Jahresabschluss mit den Beständen zu Beginn des neuen Geschäftsjahres sichern Buchhalter das Prinzip der Bilanzidentität im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung. Dies besagt, dass die Schlussbilanz des Vorjahres identisch mit der Eröffnungsbilanz des aktuellen Jahres sein muss.
Wer Eröffnungsbilanzen aufstellen muss
Jedes Unternehmen, das zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss einen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz erstellen. Sie müssen ihr Vermögen und ihre Schulden nach §242 HGB zudem zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit in einer Eröffnungsbilanz gegenüberstellen.
Ob ein Unternehmen buchführungspflichtig ist, richtet sich nach seiner Rechtsform sowie seinem Umsatz und Gewinn. Kraft Rechtsform sind
- eingetragene Kaufleute,
- Personengesellschaften,
- Kapitalgesellschaften sowie
- eingetragene Genossenschaften
bilanzierungspflichtig und müssen bei ihrer Gründung eine Eröffnungsbilanz erstellen.
Wichtig ist, dass wenn Einzelkaufleute in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 600.000€ Umsatz oder 60.000€ Gewinn erzielen, buchführungspflichtig werden.
Sobald ein bestehendes Unternehmen die Losgrößen für die Buchführungspflicht überschreitet, unterliegt es der Buchführungspflicht. Dann muss es erstmals eine Bilanz in Form einer Eröffnungsbilanz (konkret auch Gründungsbilanz bzw. Umwandlungsbilanz) erstellen.
Anlässe: Die Eröffnungsbilanz kennzeichnet einen Neubeginn
Es gibt verschiedene Anlässe für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz. Sie markieren auf verschiedene Weise einen “Neuanfang” im Unternehmen. Je nachdem, aus welchem Grund die Eröffnungsbilanz erstellt wird, spricht man auch von einer Gründungsbilanz, Übernahmebilanz, Umwandlungs- oder Verschmelzungsbilanz.
Unternehmensgründung
Bei Gründung bilanzierungspflichtiger Unternehmen (z. B. GmbHs, UGs, OHGs oder KGs) besteht die Pflicht zur Abgabe einer Eröffnungsbilanz. Man spricht dabei auch von einer Gründungsbilanz. Diese ist mit Beginn der Geschäftstätigkeit zu erstellen. Oft wird als Stichtag für die Erstellung der Gründungstag des Unternehmens herangezogen. Der späteste mögliche Zeitpunkt ist jedoch die Eintragung ins Handelsregister.
Die Gründungsbilanz muss im Handelsregister hinterlegt und beim Finanzamt eingereicht werden. Sie erfüllt außerdem eine unternehmensinterne Funktion: Die Posten der Eröffnungsbilanz stellen als Anfangsbestände der Konten die Basis für die Buchhaltung des Unternehmens dar.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Abgabe der Gründungsbilanz beim Finanzamt. In der Regel haben Unternehmen dafür ab der Erstellung drei Monate Zeit, für kleinere Unternehmen sind auch sechs Monate möglich. Die Übermittlung muss elektronisch als E-Bilanz über Elster erfolgen.
Geschäftsjahresbeginn
Buchführungspflichtige Unternehmen schließen im Sinne einer ordnungsgemäßen doppelten Buchführung ihr Geschäftsjahr mit der Schlussbilanz ab. Diese stellt zugleich die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres dar. Die Eröffnungsbilanz entsteht sozusagen automatisch, wenn die Bestände der Schlussbilanz als Anfangsbestände auf die Bestandskonten des neuen Jahres gebucht werden und ist regelmäßiger Bestandteil der Buchhaltung.
Sondersituationen
Auch in besonderen unternehmerischen Situationen muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, zum Beispiel bei Unternehmenskauf, Besitzerwechsel bzw. Änderung bei den Gesellschaftern, Unternehmensumwandlungen wie Fusionen, Aufspaltungen, Verschmelzungen oder bei Rechtsformwechseln.
Aufbau
Für die Eröffnungsbilanz gelten die gleichen Vorschriften wie für die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses (s. §246 ff. HGB). Sie soll Vermögen und Schulden des Unternehmens gegenüberstellen und gleicht mit Aufbau und Gliederung der Schlussbilanz. Die Positionen auf Aktiv- und Passivseite sind in §266 Abs. 2 HGB konkret benannt:
Auf der linken Seite der Eröffnungsbilanz (“Aktiva”) erscheinen Vermögenswerte, die dem Unternehmen gehören. Neben dem Anlagevermögen, welches dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung steht (z. B. Gebäude, Möblierung oder Maschinen) ist auch das kurzfristig genutzte Umlaufvermögen (z. B. Handelswaren, Rohstoffe) aufgeführt.
Die “Passiva” auf der rechten Seite der Bilanz gibt Auskunft über die Kapitalstruktur eines Unternehmens. Sie weist das von den Unternehmern eingebrachte Eigenkapital, die Rückstellungen sowie das Fremdkapital bei Banken oder anderen Kreditgebern aus.
Mindestangaben
Neben der Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden muss eine Eröffnungsbilanz noch weitere Mindestangaben enthalten:
- Name des Unternehmens
- Ort und Datum der Gründung
- Namen und Unterschriften aller Geschäftsführer
Beispiel
Eröffnungsbilanz zum 05.02.2023 Muster-GmbH, gegründet 05.02.2023 in Berlin
Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen
|
Eigenkapital 20.000€ |
Umlaufvermögen
|
Verbindlichkeiten
|
Summe der Aktiva 55.600€ | Summe der Passiva 55.600€ |
Max Mustermann | Maria Mustermann |
Je nach Rechtsform wird das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz unterschiedlich dargestellt. Beim eingetragenen Kaufmann ist das Eigenkapital die rechnerische Differenz zwischen Vermögen und Schulden, bei Personengesellschaften stellt es die Kapitaleinlagen der Gesellschafter dar und bei Kapitalgesellschaften weist es als Stammkapital den Wert der Gesellschafteranteile aus.
Eröffnungsbilanz in vier Schritten aufstellen
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz die gleichen Vorarbeiten wie für einen handelsrechtlichen Jahresabschluss vorgenommen werden: Die Vermögensgegenstände und Schulden werden mittels einer Inventur festgestellt. Anhand des Inventars zum Stichtag kann dann die Eröffnungsbilanz erstellt werden.
- Vermögen und Schulden auflisten
Immobilien, Grundstücke, Gebäude
Inventar wie Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Geräte
Vorräte und Waren
Banksalden zum Eröffnungsstichtag
Offene Rechnungen von Lieferanten
Darlehensstände zum Eröffnungsstichtag - Bestände bewerten
Es gelten die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei der Schlussbilanz. - Bestände den entsprechenden Bilanzposten zuordnen
- Anfangsbestände auf Eröffnungsbilanzkonto (EBK) buchen
Das EBK ist ein Hilfskonto und das Spiegelbild der Eröffnungsbilanz.
Technische Unterstützungsmöglichkeiten
Viele Unternehmer sind bei der Gründung ihres Unternehmens erstmals mit den komplexen Themen der Buchhaltung konfrontiert. Je nach Rechtsform sind umfangreiche rechtliche Vorschriften, Formvorschriften und Fristen einzuhalten. Viele Gründer greifen daher auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurück.
Eine Buchhaltungssoftware kann dabei helfen, viele buchhalterische Prozesse im Vorfeld selbst zu bewältigen. Dadurch können Sie den zeitlichen Aufwand im Steuerbüro reduzieren und Kosten sparen. Auch die Eröffnungsbilanz können Sie mit Unterstützung eines Buchhaltungsprogramms unkompliziert selbst vorbereiten. Dieses erleichtert beispielsweise die Inventur, die Bewertung der Bestände und die Zusammenstellung der Bilanzpositionen.
Fazit: Eröffnungsbilanzen nur für buchführungspflichtige Unternehmen Pflicht
Jedes Unternehmen, das zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss neben der Schlussbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses auch Eröffnungsbilanzen erstellen. Sie stimmen mit dem Aufbau und Inhalt einer klassischen Bilanz überein und unterliegen den gleichen Bewertungsregeln. Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Eröffnungsbilanz bei Gründung und dann immer zu Beginn jedes Geschäftsjahres aufstellen. Vorgeschrieben ist sie zudem zu besonderen Anlässen wie Gesellschafterwechsel, Übernahmen oder Fusionen.
FAQs
Wie erstellt man eine Eröffnungsbilanz?
In einer Eröffnungsbilanz stellen Unternehmer ihr Vermögen und ihre Schulden nach denselben Regeln (§246 ff. HGB) wie für Schlussbilanzen im Rahmen des Jahresabschlusses auf. Um eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, müssen sie eine Inventur durchführen, die Bestände bewerten und diese den Bilanzpositionen auf Aktiv- und Passivseite der Bilanz zuordnen.
Wie wird die Eröffnungsbilanz gebucht?
Laut den Regeln zur doppelten Buchführung dürfen die Bestände aus der Schlussbilanz nicht einfach in die Eröffnungsbilanz übertragen werden. Dafür ist eine sogenannte Eröffnungsbuchung nötig. Mit dieser werden die Schlussbestände des vergangenen Jahres als Anfangsbestände auf die Bestandskonten des neuen Jahres gebucht. Gegenkonto ist das Eröffnungsbilanzkonto. Die Eröffnungsbilanz muss deswegen immer mit der Schlussbilanz übereinstimmen.
Warum wird eine Eröffnungsbilanz erstellt?
Buchführungspflichtige Unternehmen müssen laut HGB Eröffnungsbilanzen erstellen, um ihre finanzielle Lage mit Vermögen und Schulden abzubilden. Sie dient der Kontrolle, da die Schlussbilanz des abgeschlossenen Jahres mit der Eröffnungsbilanz des neuen Jahres übereinstimmen muss (Bilanzidentität). Eröffnungsbilanzen sind auch bei der Gründung eines Unternehmens vorgeschrieben. Zudem gibt es weitere Anlässe für die Aufstellung wie z. B. Gesellschafterveränderungen, Besitzerwechsel oder Unternehmensumwandlungen.
Wann muss ich eine Eröffnungsbilanz erstellen?
Eröffnungsbilanzen bezeichnen einen “Neuanfang” im Unternehmen. Zu bestimmten Zeitpunkten wie Gründung und Geschäftsjahresbeginn muss dessen finanzielle Lage festgestellt und dokumentiert werden. Zudem gibt es weitere Anlässe, wie Änderungen bei den Gesellschaftern, Besitzerwechsel und Unternehmensumwandlungen.
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