Existenzgründungszuschuss erklärt: Voraussetzungen, Förderhöhe und Tipps

Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt
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Existenzgründerzuschuss: Definition & Höhe | BuchhaltungsButler

Ein eigenes Unternehmen zu gründen erfordert Mut, Durchhaltevermögen und finanzielle Ressourcen. Besonders für Arbeitslose kann der Schritt in die Selbstständigkeit eine vielversprechende Möglichkeit sein, sich beruflich neu zu orientieren. Um den Übergang zu erleichtern, bietet die Bundesagentur für Arbeit mit dem Existenzgründungszuschuss eine gezielte Förderung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige: von den Voraussetzungen über die Förderhöhe bis hin zur erfolgreichen Beantragung. 

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Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt – Was ist das genau?

Der Gründerzuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitslosen beim Schritt in die Selbstständigkeit hilft. Ziel ist es, Existenzgründern den Start zu erleichtern, indem finanzielle Engpässe in der Anfangszeit überbrückt werden. Für Arbeitslose ist diese Unterstützung besonders wertvoll, da sie oft nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und es ihnen schwerfällt, einen Kredit von der Bank zu erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung bei Selbstständigkeit

Um einen Existenzgründungszuschuss für Selbstständige bei der Arbeitsagentur zu erhalten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Es ist erforderlich, Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beziehen.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung sollte noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I bestehen.
  • Das vorherige versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis darf nicht selbst beendet worden sein, da eine Förderung in diesem Fall in der Regel nicht bewilligt wird.
  • Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, was mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst.
  • Falls weitere Tätigkeiten ausgeübt werden, dürfen diese zusammen mit der Selbstständigkeit den zulässigen Stundenumfang nicht überschreiten.
  • Das gesetzliche Rentenalter darf noch nicht erreicht sein.
  • Ihr Geschäftsmodell wurde von einer fachkundigen Stelle geprüft und für gut bzw. umsetzbar befunden. Fachkundige Stellen können sein: die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammern (HWK), Fachverbände oder Banken

Jeder Gründerzuschuss wird bei der Arbeitsagentur individuell bearbeitet und entschieden. Das bedeutet, dass niemand einen Rechtsanspruch auf die finanzielle Förderung hat. Anträge können also auch abgelehnt werden. Besonders wichtig ist natürlich, dass alle Unterlagen beim Sachbearbeiter vollständig abgegeben werden.

Inklusion am Arbeitsmarkt: Im Jahr 2021 waren laut Statistischem Bundesamt 180.000 selbstständig erwerbstätige Menschen mit Behinderung. Für diese gelten nach dem Paragrafen 19 SGB III Sonderregelungen beim Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Menschen mit Behinderung erhalten diesen auch, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder, wie oben genannt, ihr Restanspruch weniger als 150 Tage lang ist. 

Fördersumme – Alles, was Sie wissen müssen

Der Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt setzt sich aus zwei Phasen zusammen.

Phase 1:

In den ersten sechs Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit wird das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld I plus zusätzliche 300 € ausgezahlt. Diese 300 € sind für Sozialversicherungsabgaben gedacht und können beispielsweise für den Abschluss einer Krankenversicherung genutzt werden.

Um eine fixe Gesamtsumme berechnen zu können, ist also die Höhe des Arbeitslosengeldes I relevant. Dieses wird gewährt, wenn die sogenannte Anwartschaftszeit eingetreten ist. Das bedeutet konkret: Innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung wurde mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Zusätzlich entscheiden weitere Faktoren über die Summe des Arbeitslosengeldes, wie beispielsweise die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, der Bezug von Krankengeld oder die Lohnsteuerklasse. In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 60 % des Nettogehalts, bei mindestens einem Kind erhöht sich der Satz auf 67 %.

Höhe Existenzgründungszuschuss

Phase 2:

Eine Verlängerung kann nach Ablauf der ersten sechs Monate beantragt werden. In Phase 2 entfällt zwar das Arbeitslosengeld, jedoch gibt es nach wie vor 300 € – und das für 9 Monate steuerfrei. Auch die Kranken- oder Pflegeversicherung ist hiervon nicht betroffen, da die insgesamt 2.700 € bei der Ermittlung der Beitragshöhe keine Rolle spielen. 

Um den Antrag für die Verlängerung zu stellen, sollten die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ein Antragsformular
  • Schriftlicher Bericht: Ein Resümee der ersten Tätigkeitsmonate sowie ein Ausblick auf die kommenden Monate
  • Belege: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie die Darlegung aller Aufträge, die eingegangen sind

Die Entscheidung über die Verlängerung wird auf Basis einer Bestandsaufnahme getroffen. Dabei wird geprüft, ob die Selbstständigkeit bereits rentabel ist und zukünftig tragfähig bleibt. Änderungen in den Stammdaten, im Tätigkeitsumfang oder bei Nebentätigkeiten müssen der Arbeitsagentur dabei unverzüglich mitgeteilt werden.

Können Rückfragen nicht eindeutig geklärt werden oder hat die Bundesagentur für Arbeit Bedenken bei der geplanten Selbstständigkeit, kann eine erneute Prüfung durch eine zertifizierte Fachstelle erforderlich sein. Achten Sie also darauf, dass Sie in Ihrem schriftlichen Bericht eingängig und realistisch darstellen, dass bei Ihrer Selbstständigkeit eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt.

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Antrag erfolgreich stellen – Aber wie?

Um einen Antrag erfolgreich zu stellen, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren. In diesem Gespräch können nicht nur antragsbezogene Fragen geklärt werden, sondern auch allgemeine Informationen eingeholt werden, die für den Aufbau einer erfolgreichen Selbstständigkeit hilfreich sind. Die Beratung ist komplett kostenlos. Wichtig ist nur, dass Sie den Weg zur Arbeitsagentur rechtzeitig gehen, da Anträge oft aufgrund des hohen Aufkommens lange Bearbeitungszeiträume haben.

Nachdem Sie einen Antrag auf einen Gründerzuschuss vom Arbeitsamt gestellt haben, müssen Sie Ihr Geschäftsmodell einer fachkundigen Stelle, wie beispielsweise der IHK oder der Sparkasse, präsentieren. Die Grundlage hierfür ist ein Businessplan, den Sie im Vorhinein angefertigt haben sollten. Die Idee dahinter ist, dass Ihr geplantes Geschäftsmodell von A bis Z durchleuchtet wird, um zu prüfen, ob es tragfähig ist.

Anleitung zur Erstellung eines Businessplans

  1. Zusammenfassung: Stellen Sie die Eckpunkte und Ziele Ihres Geschäftsmodells in einer kurzen Zusammenfassung vor und beantworten Sie u. a. folgende Fragen: Woher kommt die Idee für das Projekt? Wie ist das Projekt realisierbar? Welche Probleme oder Gefahren könnte es mit sich bringen?
  2. Analyse: Was macht Ihre Idee besonders? Wodurch hebt sie sich von anderen Unternehmen in derselben Branche ab? Wie sieht es generell mit der Konkurrenz auf dem Markt aus? Wer sind die Abnehmer Ihrer Produkte oder Angebote?
  3. Finanzierung: Welche Rücklagen haben Sie, um Ihre Idee langfristig umsetzen zu können? Wie sieht die Finanzierung aus? Legen Sie hier konkrete Zahlen vor!
  4. Werbung: Welche Ideen haben Sie, um Ihr selbstständiges Business voranzutreiben und andere darauf aufmerksam zu machen?
  5. Personal: Wer sind die Menschen hinter Ihrem Geschäftsmodell? Welche Qualifikationen bringen sie mit?

Der Businessplan sollte gut gegliedert und verständlich geschrieben sein, um ihn zusammen mit dem Antrag für den Gründerzuschuss bei der fachkundigen Stelle einzureichen. Laut IHK sind rund 80 Prozent aller eingereichten Businesspläne nicht stichhaltig genug, sodass meistens weitere Gespräche zur Optimierung erforderlich sind. Die allgemeine Bearbeitungsdauer Ihres Antrages bei den Fachstellen beträgt voraussichtlich rund 14 Tage.

Um einen fundierten Businessplan zu erstellen und einen guten Eindruck bei der Fachstelle zu machen, helfen Weiterbildungen oder Seminare zum Thema Existenzgründung und Selbstständigkeit. Diese werden von manchen fachkundigen Stellen, wie beispielsweise der IHK, sogar selbst angeboten.

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei der Antragsstellung

Nachdem Ihr Businessplan bei der fachkundigen Stelle abgesegnet wurde, müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit noch folgende Dokumente einreichen:

  • Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Zusatzqualifikationen
  • Kapitalbedarfsplan
  • Eventuelle Kreditunterlagen oder weitere Papiere zur Finanzierung
  • Unterlagen vom Finanzamt, wie beispielsweise eine Gewerbeanmeldung
  • Rentabilitätsplanung

Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem an Sie ausgehändigten Antragsformular beim Arbeitsamt ein, um den Zuschuss für Selbstständige zu erhalten.

Existenzgründungszuschuss und Einstiegsgeld – Was ist der Unterschied?

Wer sich mit dem Thema Gründerzuschuss vom Arbeitsamt auseinandersetzt, wird vermutlich auch über den Begriff Einstiegsgeld stolpern. Das Einstiegsgeld meint ebenfalls eine finanzielle Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass das Einstiegsgeld für Personen gedacht ist, die kein Arbeitslosengeld I, sondern Bürgergeld beziehen. Ein entsprechender Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden. Auch hier wird der Zuschuss zunächst 6 Monate lang gezahlt und kann dann auf insgesamt 24 Monate ausgeweitet werden. Das Ziel ist im Endeffekt, dass die Bürgergeldempfänger aus der Arbeitslosigkeit herausgeholt und in der schwierigen Anfangsphase bei der Bildung einer Selbstständigkeit entlastet werden. Es gilt sozusagen als Motivation für einen Neuanfang. Auch Personen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, können das Einstiegsgeld beantragen. Denn auch hier soll der Übergang erleichtert werden.

Unterschied zwischen Existenzgründungszuschuss und Einstiegsgeld

Die Höhe des Einstiegsgeldes liegt bei 30 Prozent der monatlich gewährten Regelleistung. Wenn Sie beispielsweise als alleinstehende Person im Monat 563 Euro Bürgergeld erhalten, bekommen Sie dank des Einstiegsgeldes eine zusätzliche Förderung von 168,90 Euro.

Antrag auf Gründerzuschuss abgelehnt! – Und jetzt?

Leider kann es sein, dass Ihr Antrag auf einen Gründerzuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird. Wie oben beschrieben, gibt es einige Voraussetzungen, die für eine Forderung erfüllt sein müssen. Bei der Bewilligung des Antrages handelt es sich um eine Ermessensentscheidung Ihres zuständigen Sachbearbeiters. Das heißt, dass eine individuelle Prüfung stattfindet und dass Sie rechtlich keinen Anspruch auf eine Zusage haben. Eventuell war ein Punkt aus Ihrem erstellten Businessplan nicht ausreichend oder Unterlagen wurden unvollständig abgegeben. Es kann natürlich auch sein, dass Sie bereits im ersten Schritt nicht die Voraussetzungen erfüllen und zum Beispiel Ihr vorheriges Anstellungsverhältnis selbst gekündigt haben. Auch Faktoren, wie eine zu hohe Abfindung oder eigenes Vermögen können zu einer Ablehnung führen. Das Wichtigste an dieser Stelle ist jedoch, dass Sie nicht aufgeben. Es gibt auch weiterhin Möglichkeiten, eine finanzielle Förderung für Ihre Geschäftsidee zu erhalten. So gehen Sie vor:

Legen Sie Widerspruch ein:

Innerhalb von vier Wochen können Sie nach Ablehnung Ihres Antrags Widerspruch einlegen. Hierbei ist entscheidend, dass Sie den Beweggründen für die Ablehnung auf den Grund gehen. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, warum Ihr Antrag konkret abgelehnt wurde und versuchen Sie im Anschluss die Fehler zu korrigieren. Dem Arbeitsamt ist daran gelegen, dass Sie den Zustand Ihrer Arbeitslosigkeit überwinden und einen eigenen, neuen Weg auf dem Arbeitsmarkt einschlagen. Haben Sie also keine Scheu, hier nachzubohren und dementsprechend auch nochmal Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Ist die Ablehnung nur mündlich, also beispielsweise am Telefon erfolgt, fordern Sie unbedingt eine schriftliche Absage ein. So haben Sie eine genaue Grundlage für einen neuen Antrag und verlängern zusätzlich noch die Zeit für die Überarbeitung der Dokumente.

Im nächsten Schritt ist dann entscheidend, dass Sie Ihre Argumente für einen Existenzgründungszuschuss vor Ihrem Sachbearbeiter genau auf den Punkt bringen und Ihre Fehler ausmerzen. Der Vorteil bei der Neueinreichung der Unterlagen liegt darin, dass diese an eine unabhängige Stelle geschickt und dort erneut geprüft werden. Wie oben beschrieben, ist die Bewilligung individuell angelagert. Auch wenn die Ablehnung natürlich fundierte Gründe hat und nicht einfach willkürlich erfolgt ist, bedeutet ein neuer Sachbearbeiter auch eine neue Chance für Ihr Geschäftsmodell. In vielen Fällen wurden so bereits abgelehnte Anträge doch noch genehmigt.

Suchen Sie nach möglichen Alternativen:

Wird Ihr Antrag auf eine finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt final abgelehnt, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen. Sie können beispielsweise einen Gründer- oder Unternehmenskredit beantragen. Diesen erhalten Sie von Förderbanken wie der KfW-Bank oder auch bei hauseigenen Banken, wie der Sparkasse oder der Volksbank Raiffeisenbank. Auch hierfür gilt, dass Sie aussagekräftige, gut formulierte und schlüssige Unterlagen vorbereiten und zum Beratungsgespräch für einen Kredit mitnehmen müssen.

Fazit zum Existenzgründungszuschuss

Mit dem Existenzgründungszuschuss erhalten Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, eine finanzielle Unterstützung für eine geplante Selbstständigkeit. Diese soll helfen, den schweren Schritt zurück ins Berufsleben zu finden und einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Um die Unterstützung von ALG I plus 300 Euro monatlich zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und ein überzeugender Businessplan ist zusätzlich entscheidend für die Bewilligung, da es keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQs

Kann ich als Bürgergeldempfänger auch einen Gründerzuschuss vom Arbeitsamt
erhalten?

Ja, es handelt sich hier allerdings um das sogenannte Einstiegsgeld. Ein Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden. Das Einstiegsgeld fällt jedoch geringer aus als der Gründerzuschuss.

Muss der Gründerzuschuss irgendwann zurückgezahlt werden?

Nein, der Zuschuss ist an diese Bedingung nicht geknüpft und muss nicht zurückgezahlt werden.

Bekomme ich den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt in jedem Alter?

Nein. Wenn Sie die Regelaltersrente erreicht haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Förderung.

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