Gerichtliches Mahnverfahren – das müssen Sie wissen

Lea Interthal
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Gerichtliches Mahnverfahren einleiten | BuchhaltungsButler

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist oftmals eine einfache Möglichkeit, an einen Vollstreckungstitel für eine ausstehende Geldsumme zu kommen, wenn Sie als Unternehmer oder auch Privatperson auf eine Forderung länger als üblich warten müssen. Wie Sie in so einer Situation reagieren können und wann ein gerichtliches Mahnverfahren die richtige Wahl ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Verfahren, welches es Ihnen als Gläubiger ermöglicht, schnell und vergleichsweise unkompliziert einen Vollstreckungstitel für ausstehende Geldforderungen zu bekommen. Diesen Titel benötigen Sie, um die geschuldete Summe bei Ihrem Schuldner von einem Vollstreckungsbeamten unmittelbar einfordern lassen zu können. Das Mahnverfahren hat den Vorteil, dass es kostengünstiger und einfacher einzuleiten ist als ein Klageverfahren.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

  • Sie haben einen neuen Laptop online bestellt, aber einen defekten erhalten. Das Paket schicken Sie innerhalb der gesetzlich eingeräumten Rückgabefrist für Verbraucher (14 Tage) zurück, erhalten jedoch Ihre gezahlte Summe nicht wieder. 
  • Sie sind Unternehmer und haben Ihrem Kunden die gewünschte Leistung bereitgestellt. Dieser zahlt nun aber nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Mahnung zu schreiben und im weiteren Verlauf ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. In einigen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich, bspw. wenn vertraglich eine Zahlung vereinbart wird (§286 II Nr.1 BGB). Den Prozess des gerichtlichen Mahnverfahrens können Sie entweder alleine bewältigen oder Sie können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

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Die Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren

Als Antragsteller wenden Sie sich an das für Sie zuständige Mahngericht. Welches für Sie verantwortlich ist, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Weiterhin ist es von Bedeutung, dass der Antragsgegner seinen Wohnsitz in Deutschland hat, sonst kann das gerichtliche Mahnverfahren nicht begonnen werden.

Um das gerichtliche Mahnverfahren einleiten zu können, müssen Sie den Schuldner in Verzug setzen. Dies können Sie mit einer Mahnung erreichen. Damit die Mahnung ihre Gültigkeit erhält, müssen folgende Dinge beachtet werden:

  • Der Grund für die Mahnung und die exakte Höhe der ausstehenden Forderung muss genannt werden
  • Eine Zahlungsfrist muss gesetzt werden – üblich sind 2 Wochen
  • Ihre Bankverbindung muss auf dem Schreiben zu finden sein
  • Sie müssen eine Rechnungsnummer, sowie das Rechnungsdatum angeben, auf die sich die Forderung bezieht. Die entsprechenden Pflichtangaben sollten auf jeder Rechnung zu finden sein.

Ein Zahlungsverzug ist spätestens dann gegeben, wenn der Kunde die Summe nicht innerhalb von 30 Tagen, nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bezahlt (§286 Abs. 3 BGB).

Eine nachweisbar zugestellte Mahnung ist ausreichend, um den Schuldner in Zahlungsverzug zu setzen. Das können Sie mit einem Einschreiben inklusive Rückschein garantieren.

Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf

Mahnbescheid beantragen

Ist die Frist, die Sie in der Mahnung gesetzt haben, abgelaufen oder der Zahlungsverzug eingetreten, können Sie nun einen Mahnbescheid beantragen. Dieser leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein. Hierfür benötigen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Diesen können Sie mittels eines offiziellen Vordrucks schriftlich oder online beim Mahngericht einreichen. Eine Übertragung per E-Mail reicht jedoch nicht aus.

Das Amtsgericht prüft den Bescheid nur auf formelle Gesichtspunkte, jedoch nicht, ob der behauptete Anspruch auf Zahlung der Geldsumme überhaupt besteht.

Zustellung des Mahnbescheids

Wurde der Antrag auf einen Mahnbescheid eingereicht, stellt das Gericht ihn per Post zu. Allerdings erst, wenn die Kosten für diesen vom Mahnenden beglichen wurden. Dieser Mahnbescheid informiert Ihren Schuldner darüber, aus welchem Grund und in welcher Höhe eine Forderung gegen ihn aussteht.

Mit der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids wird der Schuldner dazu aufgefordert, die Richtigkeit der Forderung zu überprüfen und innerhalb von zwei Wochen die ausstehende Summe an Sie zu überweisen. Ist er mit der Forderung nicht einverstanden, hat der die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid beim Amtsgericht einzureichen. Legt er einen Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren an dieser Stelle zunächst abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie den Klageweg gehen und die Forderung gerichtlich geltend machen.

Gibt es auch nach Verstreichen der Frist keine Reaktion des Antragsgegners, sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Mann recherchiert alles über ein gerichtliches Mahnverfahren

Vollstreckungsbescheid beantragen

Haben Sie Ihre Forderungen nach der Mahnung und der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids immer noch nicht erhalten, bleibt oftmals nur noch der Gang zum Gerichtsvollzieher. Möchten Sie Ihren Anspruch erfolgreich eintreiben lassen, müssen Sie allerdings zuerst den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

Diesen Antrag können Sie unter folgenden Umständen beantragen:

  • frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist
  • spätestens bis zu 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids

Den entsprechenden Vordruck für den Antrag erhalten Sie bereits automatisch mit der Zustellungsnachricht des gerichtlichen Mahnbescheids. 

Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgt entweder über das Gericht oder bspw. einen Gerichtsvollzieher in Ihrem Auftrag. Es ist allerdings zu empfehlen, das Gericht direkt damit zu beauftragen.

Antrag auf Zwangsvollstreckung

Legt der Empfänger nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids keinen Einspruch innerhalb von zwei Wochen ein, wird er rechtskräftig. Die Vollstreckung kann dann durch einen Gerichtsvollzieher oder Zwangsvollstrecker durchgeführt werden.

Hat der Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, sofern er sich für den gerichtlichen Weg entscheidet. Wird dem gerichtlichen Weg nicht nachgegangen, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. 

Marcus Kemper

Marcus Kemper

Steuerberater bei Steuerkemper

Marcus Kemper arbeitete bereits in verschiedenen renommierten Steuerberaterkanzleien. Nachdem er 2006 erfolgreich sein Steuerberaterexamen absolvierte, folgte 2007 dann die eigene Existenzgründung. Seine Kanzlei bietet unter anderem Bescheidprüfung, Betriebsprüfung sowie betriebswirtschaftliche und gestalterische Beratung an. Zu einer der jüngsten Auszeichnungen von Steuerkemper zählt das Datev-Label “Digitale Kanzlei”, welches der Kanzlei im Jahr 2019 verliehen wurde.

Welche Kosten bei einem gerichtlichen Mahnverfahren entstehen

Mit dem Eingang des Mahnbescheidsantrags entstehen dem Antragsteller Kosten, denn das Gericht erhebt Bearbeitungsgebühren. Diese müssen durch den Antragsteller zu Beginn übernommen werden. Die entsprechende Summe der Gebühren hängt vom Streitwert der Sache ab. Für Streitwerte bis 1.000€ liegt die Gebühr bei pauschal 36€ und steigt dann an. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens können Sie vorab online mit einem Kostenrechner berechnen.

welche kosten entstehen bei gerichtlichen Mahnverfahren

Wer die Kosten tragen muss

Als Antragsteller müssen Sie zunächst für die Gesamtsumme der Kosten aufkommen. Allerdings werden die Gebühren automatisch in den Mahnbescheid mit aufgenommen. Das heißt, der Antragsgegner erfährt mit der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids, dass er auch für die Verfahrenskosten aufkommen soll. Die Mahnverfahrensgebühr deckt üblicherweise das gesamte Verfahren bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheids ab.

Die Gerichtskosten sind auch dann voll zu zahlen, wenn der Antrag zurückgenommen wird, ein Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid nicht erlassen wird oder das gerichtliche Mahnverfahren nach dem Antragseingang nicht fortgeführt wird.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens bezahlen zu können, haben Sie die Möglichkeit eine Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die Kosten für eine Mahnklage

Beim Einspruch im Falle eines Vollstreckungsbescheids fallen weitere Gerichtskosten an. Nach der weiteren Zahlung wird das Verfahren an das zuständige Landesgericht, welches für die Durchführung verantwortlich ist, abgegeben. Die bereits gezahlten Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren werden den Verfahrenskosten für das streitige Gerichtsverfahren angerechnet. 

Fazit: Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren die richtige Wahl?

Waren Sie sich im Vorfeld schon uneinig mit Ihrem Schuldner, sollten Sie vielleicht besser von einem Mahnverfahren absehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsgegner Widerspruch einlegt und das Verfahren damit abgeschlossen ist, ist relativ hoch. In dem Fall könnte es sinnvoller sein, dass Sie direkt eine Klage einreichen.

Ansonsten ist das gerichtliche Mahnverfahren günstiger und schneller einzuleiten als ein Klageverfahren. Vorausgesetzt, die Formulare und Vordrucke für die Einreichung der Anträge sind hinreichend ausgefüllt worden.

Sollten Sie jemals in diese Lage kommen und müssen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, ist es ratsam, einen juristischen Beistand hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die Fristen eingehalten und die Formulare richtig eingereicht werden.




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FAQs

Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren?

Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens hängen immer von der Höhe der ausstehenden Forderung, dem Streitwert, ab. Sie fallen bereits beim Eingang des Mahnbescheidsantrags bei Gericht in voller Höhe an und müssen vom Anspruchsteller verauslagt werden. Kosten fallen auch dann an, wenn erfolgreich Widerspruch seitens des Schuldners gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde.

Wie läuft das Mahnverfahren ab?

Der Mahnbescheidsantrag wird bei dem zuständigen Mahngericht eingereicht und nach Bezahlung der Kosten dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt. Wird der Mahnbescheid nicht wahrgenommen, können Sie den Vollstreckungsantrag einreichen und dann einen Vollstreckungstitel erwirken.

Wer trägt die Kosten für einen Mahnbescheid?

Zunächst muss der Antragsteller für die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheids aufkommen. Allerdings werden die Kosten mit in den Mahnbescheid aufgenommen und somit auf den Antragsgegner übertragen.

Kann man privat einen Mahnbescheid machen?

Sie können als Privatperson keinen Mahnbescheid machen, ihn allerdings beantragen. Voraussetzung ist, dass eine Mahnung im Voraus zugestellt und der Schuldner in Verzug gesetzt wurde. Das Amtsgericht übersendet den Mahnbescheid dann dem Antragsgegner.

In welcher Reihenfolge laufen die Phasen des gerichtlichen Mahnverfahrens ab?

Zuerst setzen Sie den Schuldner mit einer Mahnung in Verzug, dann können Sie nach Ablauf einer angemessenen Frist einen Mahnbescheid beantragen. Tritt der Verzug automatisch ein, kann auch direkt ein Mahnbescheid beantragt werden. Sollte der zugestellte Mahnbescheid den Schuldner nicht zur Zahlung bewegen, können Sie im Anschluss einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Was braucht man, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen?

Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch auf eine Zahlung haben und die dafür vorgesehenen Formulare richtig ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Mahngericht einreichen. Dies können Sie in Papierform oder online erledigen.

Was kostet ein Mahnbescheid online?

Die Kosten für einen Mahnbescheid können Sie über die Webseite der Mahngerichte einfach berechnen. Für Streitwerte bis 1.000€ liegt die Gebühr bei pauschal 36€ und steigt dann an.

Was kostet eine Mahnklage?

Legt der Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einer Zivilklage. Dafür fallen weitere Gerichtskosten an. Die bereits bezahlten Kosten für das Mahnverfahren werden hierbei angerechnet. Hinzu kommen noch Kosten für den Rechtsanwalt.

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