Unternehmensgründung: Was Sie über den Gesellschaftsvertrag wissen müssen

Susanne Woda
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Gesellschaftsvertrag richtig erstellen | BuchhaltungsButler

Wer ein Unternehmen als Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen möchte, benötigt einen Gesellschaftsvertrag. Er ist rechtlich gesehen das Herzstück einer Gesellschaft. Seine Regelungen entscheiden über Machtverhältnisse, Gewinnverteilung und Haftung unter den Gesellschaftern. Wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht, welche Inhalte hineingehören und was Unternehmer sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.

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Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag, oft auch Satzung genannt, ist eine Vereinbarung der Geschäftspartner, in der sie sich auf die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der gemeinsamen Gesellschaft einigen. 

Die Hauptfunktion eines Gesellschaftsvertrags besteht darin, die Beteiligungsverhältnisse und die Haftung innerhalb des Unternehmens zu klären. Zudem werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter festgelegt.

Wesentliche Fragen, die ein Gesellschaftsvertrag klären kann:

  • Wer ist mit welchem Anteil am Unternehmen beteiligt?
  • Wer haftet mit welchem Betrag?
  • Welchen Zweck hat die Gesellschaft?
  • Wer darf die Geschäfte führen?
  • Wie werden Beschlüsse rechtskräftig gefasst?

Formvorschriften

Ein Gesellschaftsvertrag ist Voraussetzung für die Gründung einer jeder Gesellschaft. Je nach Rechtsform bestehen jedoch andere Formerfordernisse.

Die Pflicht, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, besteht nur bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs. Dieser ist zudem an eine bestimmte Form gebunden. Der Vertrag muss in Schriftform erstellt sein, durch einen Notar beurkundet werden und ist im Handelsregister einzutragen. Erst danach gilt die Gesellschaft offiziell als gegründet. Für Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus bestimmte Mindestinhalte gesetzlich vorgeschrieben.

Für Personengesellschaften wie GbRs oder OHGs gilt die Pflicht für einen Gesellschaftsvertrag in Schriftform grundsätzlich nicht. Die Unternehmensgründung kann allein durch konkludentes Handeln (übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten) bzw. eine mündliche Vereinbarung zustande kommen. Es bestehen auch keine inhaltlichen Vorgaben. Dies ist in Streitfällen jedoch oft problematisch. In der Praxis haben deswegen auch Personengesellschaften üblicherweise einen Gesellschaftsvertrag.

Lassen Sie besondere Formvorschriften bei der Gründung prüfen. Bringen die Gesellschafter einer GbR beispielsweise Immobilienvermögen in das Unternehmen ein, ist abweichend vom Regelfall ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nötig.

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Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag

Für Kapitalgesellschaften sind bestimmte Inhalte im Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Rechtsform geringfügig. Sie sind im jeweiligen Gesetz (z. B. GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz) ausführlich geregelt.

Die Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag einer GmbH sind beispielsweise (gelten übrigens auch für UGs):

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Betrag des Stammkapitals (Minimum 25.000€)
  • Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter (Nennbetrag und Geschäftsanteil)

Die Regelungen in Gesellschaftsverträgen sind meist noch weitaus umfangreicher. Oft werden zusätzlich noch weitere Angaben und Vereinbarungen aufgenommen, um die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Unternehmen abzudecken. Über die Ausgestaltung entscheidet jedes Unternehmen individuell. Dabei sind jedoch die im Gesetz vorgesehenen Spielräume zu beachten.

Mögliche Zusatzangaben und -vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag:

Pflichtangaben in einem Gesellschaftsvertrag
  • Persönliche Angaben zu den Gesellschaftern
  • Aufbau bzw. Organe der Gesellschaft
  • Zustandekommen von Beschlüssen
  • Regelung der Geschäftsführung
  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung (Beschlussfähigkeit, Einladung, Fristen, Aufgaben)
  • Jahresabschluss und Gewinnverteilung
  • Vorgehen bei Ausscheiden von Gesellschaftern (Anteilsverkauf, Kündigung, Ausschluss, Tod)
  • Abfindungsregelungen
  • Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsregelungen
  • Dauer der Gesellschaft

Ein Gesellschaftsvertrag sollte auch eine “salvatorische Klausel” enthalten. Dadurch werden folgende Sachverhalte geregelt: 1. Sieht der Gesellschaftsvertrag für einen bestimmten Fall keine spezielle Regelung vor, kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. 2. Der Vertrag behält auch dann seine Gültigkeit, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind.

Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Wie teuer ist das?

Im Internet gibt es verschiedene Vorlagen und Musterverträge für Gesellschaftsverträge, die teilweise sogar kostenlos verfügbar sind. Unternehmer können ihren Gesellschaftsvertrag theoretisch selbst kostengünstig aufsetzen.

Denken Sie jedoch daran, dass der Gesellschaftsvertrag eine langfristige Grundlage für das Unternehmen ist und auch in kritischen Situationen rechtlich hieb- und stichfest sein muss. Deswegen ist es sinnvoll, für dieses wichtige Rechtsgeschäft fachkundigen Rat, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht oder einem Notar, zu suchen. Diese haben die nötigen rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen und wissen, wo die Knackpunkte in der Praxis liegen und wie sich Probleme vermeiden lassen.

Die Kosten für das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags berechnen sich nach den Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie sind abhängig von der Rechtsform, Anzahl der Gesellschafter und dem Vertragsumfang. Durchschnittlich sollten Gründer mit Kosten von 1.000€ rechnen. Bei komplexen Rechtsgeschäften kann es aber auch deutlich mehr sein.

Zu den Kosten für die Vertragserstellung kommen noch weitere Gründungskosten wie Kosten für Notar, Handelsregister, Gewerbeamt sowie den Steuerberater für die Eröffnungsbilanz.

Musterprotokoll – sinnvoll oder nicht?

Das Gesetz erlaubt es GmbHs und UGs unter bestimmten Umständen, ein standardisiertes Musterprotokoll zu verwenden, statt einen individuellen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen.

Voraussetzungen für das Musterprotokoll:

  • Mindestens ein, maximal drei Gesellschafter
  • Höchstens ein Geschäftsführer, der von den Beschränkungen der Insichgeschäften aus §181 BGB befreit wird
  • Geschäftsjahr muss dem Kalenderjahr entsprechen

Das Verwenden eines Musterprotokolls ist günstiger und kann das Aufsetzen der Satzung vereinfachen. Allerdings ist dieses auf die nötigsten rechtlichen Vereinbarungen beschränkt. Es ist also nicht möglich, zusätzliche Vereinbarungen aufzunehmen oder Passagen abzuändern. Gemeinnützige Gesellschaften können das Musterprotokoll deswegen nicht nutzen, da es keine Möglichkeit gibt, die erforderlichen Angaben zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt aufzunehmen.

Gesellschaftsvertrag als Muster

In der Praxis findet das Musterprotokoll oft während der Gründungsphase Verwendung und wird später durch einen Gesellschaftsvertrag ersetzt.

Detaillierte Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag können helfen, Streitigkeiten unter den Gesellschaftern zu vermeiden. Wird es jedoch zu spezifisch, können die Regelungen die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auch einschränken. Wägen Sie also genau ab, welche und wie viele Inhalte Sie aufnehmen wollen. Vieles ist ohnehin im Gesetz geregelt.

Nachträgliche Änderungen

Im Laufe der Zeit lässt es sich oft nicht vermeiden, dass der Gesellschaftsvertrag angepasst werden muss. Der Ein- oder Austritt von Gesellschaftern oder Änderungen am Stammkapital sind ganz normale Vorgänge im “Leben” eines Unternehmens.

Änderungen an der Satzung können jederzeit von der Gesellschafterversammlung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen werden. In bestimmten Fällen besteht danach die Pflicht zur Änderung des Gesellschaftsvertrags:

  • Eintritt neuer Gesellschafter
  • Veränderungen am Stammkapital oder den Gesellschaftsanteilen
  • Änderung des Geschäftszwecks
  • Änderung des Unternehmenssitzes

Auch Satzungsänderungen müssen notariell beurkundet werden. Der neue Gesellschaftsvertrag ist im Handelsregister einzureichen. Erst nach der Veröffentlichung des Eintrags werden sie rechtswirksam.

Fazit: Gesellschaftsvertrag sorgfältig prüfen

Ein Gesellschaftsvertrag ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Unternehmen. Sie wird auch Gesellschaftervertrag oder Satzung genannt und regelt Beteiligung, Haftung und die wichtigsten Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Die Schriftform ist nur für Kapitalgesellschaften Pflicht. Damit verbunden sind auch bestimmte Mindestinhalte, die notarielle Beurkundung und der Eintrag im Handelsregister. Personengesellschaften können dagegen auch durch eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter gegründet werden. Obwohl es im Internet viele Musterverträge für verschiedene Gesellschaftsformen gibt, sollte ein Gesellschaftsvertrag von einem fachkundigen Anwalt oder Notar erstellt werden, damit dieser auch kritischen Sachverhalten standhält.

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FAQs

Was ist ein Gesellschaftsvertrag einfach erklärt?

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jedes Unternehmens. Er regelt die Beteiligungs- und Haftungsverhältnisse der Gesellschafter sowie die wichtigsten rechtlichen Rechtsgrundlagen der Gesellschaft, sofern sie vom Gesetz abweichen. Obwohl die Schriftform nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist, verfügen auch viele Personengesellschaften über einen formellen Gesellschaftsvertrag. Denn durch ihn lassen sich Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern von vornherein vermeiden.

Was muss in den Gesellschaftsvertrag?

Für Kapitalgesellschaften sind bestimmte Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform geringfügig. Die Mindestangaben im Gesellschaftsvertrag einer GmbH sind beispielsweise Name und Sitz der Gesellschaft, Geschäftszweck, Betrag des Stammkapitals und Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter. Darüber hinaus können noch weitere Regelungen, z. B. Geschäftsführung, Organen der Gesellschaft, Beschlussfassungen oder Gewinnverteilung aufgenommen werden. 

Wann braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag ist nur für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs, AGs oder KGaAs vorgeschrieben. Für die Gründung von Personengesellschaften ist ein Gesellschaftsvertrag im Regelfall  nicht notwendig. Diese kann theoretisch auch durch übereinstimmende Willenserklärungen bzw. eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter erfolgen. In der Praxis greift man aus Beweisgründen dennoch oft auf einen formellen Gesellschaftsvertrag zurück.

Was ist der Gesellschaftsvertrag einer GmbH?

Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung einer GmbH ist Voraussetzung für die rechtswirksame Gründung des Unternehmens. Er enthält wichtige rechtliche Bestimmungen, zum Beispiel über Beteiligung und Haftung der Gesellschafter, Geschäftsführung oder Regelungen zu Gesellschafterversammlungen sowie Jahresabschluss und Gewinnbeteiligungen. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

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