Gewerbesteuer-Rechner: So berechnen Sie die Gewerbesteuer 2023

Susanne Woda
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Gewerbesteuer Rechner 2023 | BuchhaltungsButler

Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Sie betrifft alle Gewerbetreibenden und ist damit eine der wichtigsten Unternehmenssteuern. Die Berechnung ist komplex und Online-Steuerrechner können dabei helfen, Gewerbesteuern für Unternehmen zu kalkulieren. In diesem Beitrag geben wir eine Anleitung zur Gewerbesteuer und erklären Schritt für Schritt, wie Sie diese berechnen.

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Gewerbesteuer Rechner: Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Egal ob Einzelhändler, Handwerksbetrieb, Dienstleistungsunternehmen oder Industrieunternehmen: Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer entrichten. Die Steuerpflicht betrifft gleichermaßen Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllen.

Von der Gewerbesteuer ausgenommen sind Freiberufler wie Ärzte oder Architekten. Da sie per gesetzlicher Definition kein Gewerbe betreiben, müssen sie auch keine Gewerbesteuer zahlen. Gleiches gilt für Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft.

Gründer, die noch keine gewerblichen Einkünfte erzielen, müssen zwar keine Gewerbesteuern zahlen, sind aber zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Sie müssen eine sogenannte Nullmeldung abgeben.

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Berechnungsgrundlagen für die Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist komplex. Die Grundlagen dafür sind im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich

  • nach der Höhe des Unternehmensgewinns,
  • dem Unternehmenssitz und
  • der Rechtsform des Unternehmens.

Eine wichtige Rolle bei der Berechnung spielen sogenannte Hinzurechnungen und Kürzungen. Diese können für jedes Unternehmen individuell verschieden sein. Die entsprechenden Beträge zu identifizieren und zu berechnen, macht einen großen Teil der Kalkulationen aus. Nachfolgend erhalten Sie eine Anleitung zum Gewerbesteuer „Rechner“.

Anleitung zur Berechnung im Überblick

Sie können die Gewerbesteuer in wenigen Schritten einfach selbst berechnen. Ein Gewerbesteuer Rechner kann Ihnen die Arbeit etwas erleichtern. Es gibt viele kostenlose Online-Versionen, welche die benötigten Daten schrittweise abfragen und so schnell und unkompliziert zum Ergebnis führen.

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt nach folgender Formel:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) x Steuermesszahl x Gewerbesteuerhebesatz

Die Gewerbesteuer basiert auf dem steuerlichen Gewinn eines Unternehmens. Im ersten Schritt wird der Gewerbeertrag ermittelt. Dafür wird der Betriebsgewinn nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben angepasst. Je nach Rechtsform kann der Gewerbeertrag noch um einen Freibetrag gemindert werden. Um letztendlich die Steuerlast zu ermitteln, wird das Ergebnis mit der Steuermesszahl und dem regional gültigen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.

Anleitung für Gewerbesteuer Rechner

Die konkrete Berechnung der Gewerbesteuer anhand der oben dargestellten Formel soll im Verlauf des Artikels nun detailliert erklärt werden.

Gewerbeertrag ermitteln

Der Gewerbeertrag ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens und wird auf volle 100€ abgerundet. Für die Berechnung muss der Unternehmensgewinn jedoch um bestimmte Beträge reduziert oder erhöht werden. Dabei spricht man von Hinzurechnungen und Kürzungen.

Hinzurechnungen

Hinzurechnungen sind in §8 GewStG geregelt. Bestimmte Beträge, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden, sind gewerbesteuerpflichtig und müssen bei der Ermittlung des gewerbesteuerlichen Ertrags wieder hinzugerechnet werden. Dies betrifft unter anderem

  • Entgelte für Schulden,
  • Renten und dauernde Lasten,
  • Gewinnanteile stiller Gesellschafter,
  • Miet- und Pachtzinsen,
  • Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten,
  • bestimmte Gewinn- und Verlustanteile,
  • Ausgaben im Sinne des §9 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes,
  • bestimmte Gewinnminderungen und
  • ausländische Steuern.

Kürzungen

Auf der anderen Seite sind Kürzungen (§9 GewStG) beim Gewerbeertrag zu beachten. Unternehmer können bestimmte Beträge abziehen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Zum Beispiel können Wertanteile des Grundbesitzes im Betriebsvermögen abgezogen werden, da sie bereits mit Grundsteuer belegt werden.

Kürzungen sind im Wesentlichen:

  • Von der Grundsteuer befreiter Grundbesitz, der zum Betriebsvermögen gehört
  • Bestimmte Anteile an in- und ausländischen, offenen Handelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Bestimmte Gewinnanteile einer KGaA
  • U.U. Gewerbeertrag ausländischer Betriebsstätten
  • Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke
  • Gewinnanteile ausländischer Kapitalgesellschaften
  • Gewinnanteile anderer ausländischer Gesellschaften, die i.S. der Doppelbesteuerung von der Steuer befreit sind

Freibetrag abziehen

Je nach Rechtsform können Unternehmen einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften beträgt dieser 24.500€. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts können Freibeträge gelten (z. B. 5.000€ bei rechtsfähigen Vereinen). Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Freibeträge.

Gewerbesteuermesszahl und Gewerbesteuerhebesatz anwenden

Die Gewerbesteuermesszahl ist gesetzlich festgelegt. Sie beträgt deutschlandweit einheitlich 3,5%. Sie legt den steuerpflichtigen Anteil des Gewerbeertrags fest.

Den Gewerbesteuerhebesatz legt dagegen jede Gemeinde individuell fest. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert. In der Regel ist die Gewerbesteuer in wirtschaftsstarken Regionen höher als in Regionen mit schwacher wirtschaftlicher Infrastruktur.

Der Gewerbesteuerhebesatz muss allerdings mindestens 200% betragen, um Steueroasen zu verhindern. Nach oben ist die Grenze theoretisch offen. Im Jahr 2017 wurde der höchste Gewerbesteuerhebesatz mit 900% in der Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz erhoben. Der Mindestsatz galt in fünf Gemeinden.

Die aktuellen Hebesätze bereitet das Statistische Bundesamt jährlich in einer deutschlandweiten Grafik auf.

Herausforderungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer

Bei großen Unternehmen können sich komplexe Fälle bei der Berechnung der Gewerbesteuer ergeben. Zum Beispiel, wenn gewerbesteuerpflichtige Unternehmen ihren Sitz in mehreren Gemeinden haben. Dann muss der Steuermessbetrag zerlegt werden. Maßgeblich dafür sind die an den jeweiligen Standorten gezahlten Arbeitslöhne.

Im Zusammenhang mit Personengesellschaften gelten weitere Besonderheiten:

  1. Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, und sei sie noch so geringfügig, kommt es zu einer “gewerblichen Infizierung” der gesamten Umsätze. Das heißt, dass alle Gewinne gewerbesteuerpflichtig werden.
  2. Ist eine Körperschaft als Gesellschafter beteiligt, ist die Gesellschaft “gewerblich geprägt”. Der Gesetzgeber geht dann unabhängig von der konkreten Tätigkeit grundsätzlich von einem Gewerbebetrieb aus.
Herausforderungen bei Gewerbesteuer Rechner

Ein interessanter Aspekt ist auch, dass die Veräußerungsgewinne beim Unternehmensverkauf bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerfrei bleiben, bei Kapitalgesellschaften hingegen nicht.

Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften ist jedoch die Anrechnung auf die Einkommensteuer vorgesehen. Unternehmer können die Gewerbesteuer mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Für Kapitalgesellschaften besteht die Anrechnungsmöglichkeit nicht.

Fazit: Gewerbesteuer Rechner

Die Gewerbesteuer wird anhand des Betriebsgewinns berechnet. Es gibt viele kostenlose Online-Rechner, die Unternehmen bei der Kalkulation unterstützen. Wichtig ist es, bei der Ermittlung der Steuergrundlage die Kürzungen und Hinzurechnungen nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) korrekt zu berücksichtigen. Der abziehbare Freibetrag richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Wie hoch die Steuerlast letztendlich ist, hängt vom Steuersatz ab. Dieser wird auch “Hebesatz” genannt und wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Die Standortwahl bietet Unternehmen zudem eine Möglichkeit, die Höhe der Gewerbesteuer zu beeinflussen.

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FAQs

Wie berechnet man die Höhe der Gewerbesteuer?

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Unternehmensgewinn, dem Sitz und der Rechtsform eines Unternehmens. Ausgehend vom Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuerertrag ermittelt. Nach Abzug möglicher Freibeträge wird das Ergebnis mit der Gewerbesteuermesszahl (3,5%) und dem am Unternehmenssitz gültigen Hebesatz multipliziert.

Wie viel Gewerbesteuer muss ich zahlen?

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem für die Gewerbesteuer relevanten Unternehmensgewinn, dem Sitz und der Rechtsform des Unternehmens. Besteuerungsgrundlage ist das Betriebsergebnis aus der GuV. Dieses muss jedoch um bestimmte Beträge erhöht bzw. reduziert werden. Je nach Rechtsform können Freibeträge geltend gemacht werden. Besonders wichtig für die Höhe der Gewerbesteuer ist der Unternehmenssitz: Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer vom Gewinn?

Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch die  Gemeinde in Form des Gewerbesteuerhebesatzes beeinflusst. Je nachdem, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, kann die Gewerbesteuer also bei gleichem Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie wird die Gewerbesteuer bei einer GmbH berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer einer GmbH ist das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen der GmbH, also das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieses muss noch durch Hinzurechnungen (§8 GewStG) und Kürzungen (§9 GewStG) angepasst werden. Einen Freibetrag gibt es für GmbHs als Kapitalgesellschaften nicht. Die Höhe der Steuerlast richtet sich wesentlich nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat.

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