Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter mit privatem Nutzungsanteil korrekt bilanzieren
Gliederung
Gewillkürtes Betriebsvermögen | BuchhaltungsButler
Befindet sich ein Vermögensgegenstand im Betriebs- oder Privatvermögen? Wird ein Wirtschaftsgut sowohl privat als auch betrieblich genutzt, stellt sich oft die Frage, ob es vom Unternehmen oder dem Unternehmer als Privatperson bezahlt wird. Auch wer die laufenden Kosten zu tragen hat, ist häufig unklar. Wir erklären in diesem Beitrag, was gewillkürtes Betriebsvermögen ist und unter welchen Bedingungen es gebildet werden kann. Wir beschreiben außerdem, was bei der Bilanzierung und Buchung von gewillkürtem Betriebsvermögen zu beachten ist.
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Kurz erklärt: Betriebsvermögen vs. Privatvermögen
Für die Besteuerung des Unternehmens ist es von Bedeutung, welcher Teil des Vermögens dem Betrieb zugeordnet wird und welcher Teil zum Privatvermögen des Unternehmers zählt. So wirken sich Wertsteigerungen und -minderungen von Betriebsvermögen auch auf den Erfolg des Unternehmens aus. Veränderungen bei Wirtschaftsgütern, die sich im Privatvermögen eines Unternehmers befinden, haben hingegen keine Relevanz für die Besteuerung.
Notwendiges Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter können eindeutig dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer tatsächlichen Verwendung vor allem betrieblichen Zwecken dienen. Diese Güter unterliegen der Bilanzierungspflicht.
Bsp.: Produktionsmaschinen, Lagerhalle
Privatvermögen
Güter, die in keinem oder nur geringem Bezug zum Unternehmen stehen, zählen nicht zum Betriebsvermögen. Sie gehören dem Privatvermögen an und dürfen demnach nicht bilanziert werden.
Bsp.: selbst genutzte Wohnimmobilie, Hausrat, Kleidung, selten dienstlich genutzter Zweitwagen des Unternehmers
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Doch was ist mit den Wirtschaftsgütern, die von Unternehmern sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden? Ist eine unmittelbare Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen aufgrund der gemischten Nutzung nicht möglich, kann der Unternehmer unter Umständen wählen, ob das Vermögen dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden soll. Bei der Einordnung ins Unternehmen wird sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet.
Bsp.: Fahrzeuge, die als Dienst- und Privatwagen fungieren, Hardware
Trennung von Vermögen nach Anteil der Nutzung
Für eine Abgrenzung von notwendigem Betriebsvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und Privatvermögen ist der betriebliche Nutzungsanteil eines Wirtschaftsguts entscheidend.
Betrieblicher Nutzungsanteil | Zuordnung zum… |
> 50 % | notwendigen Betriebsvermögen |
< 10 % | Privatvermögen |
10 % bis 50 % | gewillkürten Betriebsvermögen oder Privatvermögen |
Exkurs: Grundstücke und Gebäude als gewillkürtes Betriebsvermögen
Auch Grundstücke und Gebäude können unter Umständen zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören. Werden sie zum Beispiel bisher nicht oder nur teilweise selbst genutzt, sondern an Dritte vermietet, kann das Unternehmen gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, sofern ein objektiver Zusammenhang zum Unternehmen erkennbar ist und das Grundstück zur Förderung des Betriebes bestimmt und geeignet ist.
Beispiel:
Ein Unternehmer ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich die Logistikhalle des Unternehmens befindet. Auf dem Grundstück befinden sich weitere Hallen, die an Dritte vermietet werden. Die Hallen könnten als gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziert werden, wenn der Unternehmer erklärt, dass die vermieteten Objekte dem Unternehmen für eine zukünftige Expansion zur Verfügung stehen sollen.
Hier muss der Steuerpflichtige im Einzelfall entscheiden, ob die wirtschaftlichen Überlegungen eines Betriebs im Zusammenhang mit dem Grundstück die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen rechtfertigen.
Bilanzierung & Buchung von gewillkürtem Betriebsvermögen
Unternehmer haben das Recht zu wählen, ob sie ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut ihrem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zuordnen.
Das Wahlrecht gilt für Unternehmen, die ihren Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich sowie mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Da Kapitalgesellschaften über kein Privatvermögen verfügen, gelten die entsprechenden Regeln für sie nicht.
Wie wird gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet?
Gewillkürtes Betriebsvermögen wird durch die Buchung der entsprechenden Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens gebildet. Die Wirtschaftsgüter sind im Bestands- und Anlagenverzeichnis aufzunehmen. Diese Dokumentation muss zeitnah erfolgen. Als zeitnah wird der 31.07. des Folgejahres gewertet. Dieses Datum ist gleichzusetzen mit der Fristverlängerung für die Abgabefrist der Steuererklärung. Es ist nicht erlaubt, gewillkürtes Betriebsvermögen rückwirkend zu bilden. Die Korrektur eines Jahresabschlusses nach Erhalt des Steuerbescheids ist demnach nicht möglich.
Wird ein Wirtschaftsgut einmal dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet, kann es nur durch den Verkauf oder eine Entnahme wieder aus dem Betrieb ausscheiden. Wird ein Gegenstand zum Beispiel nur noch privat genutzt und verliert seinen betrieblichen Nutzen, wird das gewillkürte Betriebsvermögen erst durch die Umwidmung und Buchung einer Entnahme dem Privatvermögen zugeordnet. Eine erfolgsneutrale Ausbuchung ist nicht möglich.
Hat der Unternehmer sich entschieden, das Wirtschaftsgut im Privatvermögen zu halten, kann es ebenfalls nicht nachträglich dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden. Lediglich eine Nutzungsänderung, die eine Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen verlangt, kann eine Umwidmung zur Folge haben.
Buchung der privaten Nutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen
Erträge und Aufwendungen für gewillkürtes Betriebsvermögen werden in der Unternehmensbuchhaltung erfasst. Die für den privaten Nutzungsanteil entstehenden Kosten sind vom Unternehmen als Entnahme zu buchen.
Beispiel:
Sie nutzen einen Pkw zu 30% für Dienstreisen und zu 70% privat. Bei der Anschaffung haben Sie diesen als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviert. Der private Nutzungsanteil wurde durch ein Fahrtenbuch ermittelt. Daher werden 70% der laufenden Betriebskosten des Pkws als Entnahme erfasst.
Zum Jahresende wurden 5.000€ für Abschreibung, Kraftstoff und Instandhaltung des Fahrzeugs gebucht. Der private Anteil in Höhe von 3.500€ wird im SKR03 wie folgt erfasst:
s | 1880; unentgeltliche Wertabgaben | 3.500€ | |
h | 8921; Verwendung von Gegenständen für Zwecke auß. des Unternehmens | 19 % USt. | 3.500€* |
Bei einer alternativen Zuordnung des Firmenwagens zum Privatvermögen können die Kosten für betriebliche Fahrten über eine km-Pauschale oder mit den tatsächlich angefallenen Kosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Folgen der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen
Ob es sinnvoller ist, ein Wirtschaftsgut im Privatvermögen zu halten oder dem Betriebsvermögen zuzuordnen, muss individuell entschieden werden. So bietet die Zuordnung zum Betriebsvermögen einige steuerliche Vorteile:
- Kosten für Wirtschaftsgüter sind voll abzugsfähig
- Ein Vorsteuerabzug ist ggf. möglich
- Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen können abgeschrieben werden
Allerdings muss der betriebliche Nutzen bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen eventuell gegenüber dem Finanzamt begründet nachgewiesen werden.
Der Verkauf eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen erhöht zudem die Einkommensteuer, während Privatverkäufe steuerfrei sind. Auch diesen Punkt gilt es zu bedenken.
Fazit
Häufig kann Gegenständen im Unternehmen sowohl ein privater als auch betrieblicher Nutzen zugesprochen werden. Für diese Gegenstände ist der Anteil der betrieblichen Nutzung ausschlaggebend dafür, ob sie sich zur Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen eignen. Liegt der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10-50%, kann die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen dem Unternehmer steuerliche Vorteile bringen. Um ein Wirtschaftsgut zum gewillkürten Betriebsvermögen zuzurechnen, ist eine zeitnahe Dokumentation erforderlich. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht erlaubt. Unternehmer müssen damit rechnen, dass sie die Zuordnung zum Betriebsvermögen gegenüber dem Finanzamt zu begründen haben.
FAQs
Wer kann ein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden?
Unternehmen, die ihren Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich oder mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden.
Wann liegt ein gewillkürtes Betriebsvermögen vor?
Beträgt der betriebliche Nutzen eines Wirtschaftsguts 10-50%, so kann der Unternehmer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Aktiviert er es in seiner Bilanz, bildet er gewillkürtes Betriebsvermögen.
Kann Privatvermögen in gewillkürtes Betriebsvermögen übergehen?
Nein, eine nachträgliche Änderung zum gewillkürten Betriebsvermögen ist nicht möglich. Eine Nutzungsänderung kann lediglich dazu führen, dass ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen erklärt werden muss, jedoch nicht zum gewillkürten.
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