Gliederung
Abschreibungen: GWG Sammelposten | BuchhaltungsButler
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden planmäßig und verteilt über ihre betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können jedoch besondere Abschreibungsvarianten Anwendung finden. Wir erklären in diesem Artikel, was geringwertige Wirtschaftsgüter sind, erläutern die Sammelposten-Abschreibung für GWG und zeigen beispielhaft, wie die Abschreibung eines Sammelpostens gebucht wird.
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Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Gegenstände des Anlagevermögens bezeichnet, die folgende Eigenschaften aufweisen:
- Sie müssen beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein.
- Ihre Anschaffungs– bzw. Herstellungskosten dürfen außerdem höchstens 800€ netto bzw. 1.000€ netto betragen, außerdem müssen die Anschaffungskosten größer gleich 250€ sein, damit der Vermögensgegenstand zum Anlagevermögen gehört.
Für GWG gelten vereinfachte Abschreibungsregeln, die in den §§ 6 Abs. 2 und 2a EStG zu finden sind.
Sofortabschreibung, Sammelposten bzw. Pool-Abschreibung – Was ist was?
Für geringwertige Wirtschaftsgüter kommen verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten infrage. Die Abschreibung nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer, die Sofortabschreibung und die Sammelposten-Abschreibung (auch Poolabschreibung genannt).
Sofortabschreibung
Bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu 250€ netto werden Wirtschaftsgüter bereits im Jahr des Zugangs vollständig als Betriebsausgaben abgezogen. Auch Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800€ netto können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden.
In beiden Fällen spricht man von einer Sofortabschreibung.
Sammelposten- bzw. Poolabschreibung
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250€, jedoch max. 1.000€ betragen, kann gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten im Jahr der Anschaffung gebildet werden. Dieser Sammelposten wird, gleichmäßig über 5 Jahre verteilt, abgeschrieben. Diese Form der Abschreibung wird als Sammelposten- oder Poolabschreibung bezeichnet.
Entscheidet sich ein Unternehmen für die Sammelposten-Abschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG, sind sämtliche im Wirtschaftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250€ und unter 1.000€ in den Sammelposten einzustellen. Die Möglichkeit zur Sofortabschreibung entfällt in dem Fall für alle GWG, die den Wert von 250€ übersteigen.
Überblick zur Abschreibung von GWG
Anschaffungs- / Herstellungskosten |
Option 1: Abschreibung gem. § 6 Abs. 2 |
Option 2: Abschreibung gem. § 6 Abs. 2a |
bis 250€ | Sofortabschreibung | Sofortabschreibung |
über 250€ – 800€ | GWG | Sammelposten-Abschreibung |
über 800€ – 1.000€ | Abschreibung nach gewöhnlicher Nutzungsdauer | Sammelposten-Abschreibung |
Alternativ zu Option 1 kann das Unternehmen anstelle der Sofortabschreibung auch die Abschreibung nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer für alle Anlagegüter wählen.
Beispiele zur Abschreibung von GWG
- Entscheiden Sie sich dafür, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ sofort voll abzuschreiben, entfällt Ihr Recht, Anschaffungen bis 1.000€ in einen Sammelposten einzustellen. In dem Fall müssten Wirtschaftsgüter mit mehr als 800€ bis zu 1.000€ über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
- Bei der Poolabschreibung müssen sämtliche Anschaffungen zwischen 250€ und 1.000€ in den Sammelposten eingestellt werden.
Buchung von GWG Sammelposten
In Ihrem Sammelposten für das Wirtschaftsjahr 2022 befinden sich Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert in Höhe von insgesamt 3.500€ netto. Als Sammelposten dient Ihnen im SKR03 das Konto “0485 – Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 €”. Diese werden nun über 5 Jahre mit jeweils 700€ (3.500€ / 5 Jahre bzw. 3.500€ x 0,2%) abgeschrieben. Ein Sammelposten wird immer mit einem Abschreibungssatz von 20% abgeschrieben.
Hinweis: Für jedes Geschäftsjahr müssen Sie einen neuen Sammelposten eröffnen.
Buchungsvorschlag
s | 4862; Abschreibungen Sammelposten GWG | 700€ |
h | 0485; Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 € | 700€ |
Die Auflösung des Sammelpostens erfolgt immer über 5 Jahre, jeweils zu ⅕ der Anschaffungskosten. Dabei ist es irrelevant, ob der Gegenstand tatsächlich über einen längeren oder kürzeren Zeitraum im Unternehmen verweilt.
Sammelposten-Abschreibung: Vor- und Nachteile
Wirtschaftsgüter mit einer langen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (z.B. von 10 Jahren) werden bei der Poolabschreibung über 5 Jahre zu gleichen Teilen abgeschrieben. Dadurch wird jährlich ein höherer Betrag abgeschrieben als bei der Abschreibung gemäß AfA-Tabelle. Diese Vorgehensweise ist für das Unternehmen vorteilhaft, wenn es plant, Gewinne durch hohe Abschreibungen zu mindern.
Umgekehrt wirkt sich eine Poolabschreibung negativ auf die Höhe der Abschreibung aus, wenn die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes eine geringere Nutzungsdauer hat als die vorgegebenen 5 Jahre. Ein Gegenstand verbleibt auch dann im Sammelposten und wird über 5 Jahre abgeschrieben, wenn er bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Fazit zur Abschreibung von GWG als Sammelposten
Für geringwertige Wirtschaftsgüter kann das Unternehmen zwischen unterschiedlichen Abschreibungsvarianten wählen – der Sofortabschreibung, der Abschreibung als Sammelposten oder auch der Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer. Bei der Bildung von Sammelposten werden alle im Wirtschaftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250€ und unter 1.000€ in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre, jeweils zu ⅕, abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer spielt dabei keine Rolle. Für Wirtschaftsgüter mit einer längeren Nutzungsdauer erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag bei der Abschreibung als Sammelposten. Aus diesem Grund ist die Methode besonders geeignet, wenn Unternehmen Gewinne durch hohe Abschreibungen mindern möchten, um die Steuerlast des Unternehmens zu reduzieren.
FAQs
Was ist die GWG Poolabschreibung?
Die Poolabschreibung erlaubt es Unternehmen, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 250€ bis zu 1.000€ zu sammeln und über 5 Jahre abzuschreiben.
Kann man GWG und Sammelposten gleichzeitig nutzen?
Entscheidet sich das Unternehmen dafür, die Sofortabschreibung bis 800€ zu nutzen, können zusätzlich keine Sammelposten gebildet werden. Anschaffungen zwischen 800€ und 1.000€ sind in dem Fall gem. Afa-Tabelle abzuschreiben.
Wie buche ich Sammelposten?
Sammelposten werden im SKR03 auf dem Konto 0485 “GWG größer 250 bis 1.000 EUR” gebucht. Die Abschreibung erfolgt über 5 Jahre, jeweils zu ⅕, auf dem Konto 4862 “Abschreibungen auf Sammelposten GWG”.
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