Holding gründen: Vorteile, Nachteile & Insider Tipps

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Holding gründen: Ablauf & Tipps | BuchhaltungsButler

Eine Holding gründen und maximal Steuern sparen. Ein Trend oder ein sinnvolles System? Was von vielen der größten deutschen Unternehmen schon lange als erfolgreiche Struktur genutzt wird, machen sich nun auch viele mittelständische Firmen und StartUps zu nutze. Dabei gibt es jedoch neben der verlockenden Regel, 95 % steuerfreie Gewinne an die Muttergesellschaft abzuführen, einige Obligationen zu bedenken.
BuchhaltungsButler informiert, was Sie zum Thema „Holding gründen“ beachten müssen und verrät Ihnen Insider-Tipps aus erster Hand.

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Was ist eine Holding?

Der Begriff „Holding“ kommt ursprünglich aus dem Englischen und heißt so viel wie „halten“. Dies meint auch konkret den Sinn dieser Art von Unternehmensstruktur. Die Muttergesellschaft (Holding) „hält“ die untergeordneten Tochtergesellschaften. Wichtig: eine Holding-Struktur kann nur durch Gründung von Kapitalgesellschaften gegründet werden (GmbH, UG, Limited).

Dabei gibt es unterschiedliche Varianten einer Holding:

  • Operative Holding: Während die Muttergesellschaft das operative Geschäft übernimmt, bilden die Tochtergesellschaften die Niederlassungen.
  • Finanzholding: Diese Holding-Struktur dient der Vermögensverwaltung und als „interne Bank“, allerdings werden keine operativen Aufgaben durch die Muttergesellschaft übernommen.
  • Beteiligungs-Holding: Diese Variante ist vor allem für StartUps interessant, die mehrere Unternehmen aufbauen und für einen Exit vorbereiten möchten. Hier übernimmt die Holding ausschließlich die Gesellschafterrolle und die Tochtergesellschaft organisiert das operative Geschäft.
  • Management-Holding: Die Holding übernimmt statt des operativen Geschäfts nur administrative Aufgaben und Controlling-Aufgaben (Finanzierung, Personal, …).

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Vorteile der Holding

  1. Steuern sparen: Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft abgeführt werden, sind zu 95 % von der Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt ebenso für den Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen. Weitere Informationen hierzu lesen Sie im Punkt „Besteuerung von Beteiligungserträgen“.
  2. Schutz im Haftungsfall: Grundsätzlich übernimmt die Muttergesellschaft (Holding) keine Haftung für die Tochtergesellschaften. Dies gilt ebenso für abgeführte Gewinne an die Muttergesellschaft. Sollte der Insolvenzfall eintreten, ist das Vermögen nicht antastbar.
  3. Systematischer Vermögensaufbau: Mit Abführung der Gewinne und den hohen Steuerbefreiungen kann ein systematischer Vermögensaufbau realisiert werden. So können Sie mit dem geschützten Vermögen in Grundstücke oder andere Unternehmen investieren.

Alle Vorteile der Holding-Struktur gelten nur, wenn die Holding nicht selbst wirtschaftlich tätig ist. Geben Sie daher als Gesellschaftszweck bei der Gründung an: Beteiligungen, Vermögensverwaltung o.ä.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsanwalt oder Notar beraten!

Nachteile der Holding

  1. Mehrere Buchführungen: Mit der Gründung einer Holding gründen Sie offiziell eine Organschaft oder auch Konzern-Struktur. Folglich wird die Buchführung komplexer und ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden. In der Konsequenz steigen jedoch nicht nur der Aufwand, sondern auch die Kosten für den Steuerberater. Daher sollte die Holding-Gründung wohlüberlegt sein.
  2. Hohe Gründungskosten: Mit der Gründung mehrerer Gesellschaften sind hohe Gründungskosten verbunden. Wer direkt mit zwei GmbHs eine Holding gründen möchte muss bereits einen hohen fünfstelligen Betrag investieren.
  3. Liquiditätsverzögerung: Bereiten Sie schon während der Gründung der Holding eine schriftliche Erklärung für das Finanzamt vor, in dem Sie Zweck und Organisation der Organschaft erklären. So können Sie das Verfahren beschleunigen, um zügig Ihre USt.-ID zu erhalten und wirtschaften zu können. Andernfalls müssen Sie aufgrund möglicher langwieriger Eintragungen mit Liquiditätsverzögerungen über mehrere Monate rechnen.
  4. Kosten der Liquidation: Gerade bei Neugründungen ist oft nicht gesichert, dass die Unternehmung auch ein Erfolg wird. Wird sie es nicht, müssen gleich mehrere Gesellschaften teuer abgewickelt werden. Dies sollte vor der Gründung mit bedacht werden.

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Besteuerung von Beteiligunserträgen einer Holding

Beteiligungserträge, welche eine Holding aus dem Verkauf einer Tochtergesellschaft realisiert, bleiben bei der Holding sowohl körperschaftsteuerlich als auch gewerbesteuerlich zu großen Teilen außer Ansatz.
Körperschaftsteuerlich wird der Beteiligungsertrag vom steuerlichen Gewinn abgezogen, 5% sind jedoch außerbilanziell hinzuzurechnen.
Gewerbesteuerlich werden lediglich 5% des Gewinns dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. 95% bleiben gewerbesteuerlich außer Ansatz.
Voraussetzung ist, dass die Holding mindestens 15% (bis 2008: 10%) der Anteile an der Gesellschaft hält. Ist der Anteil geringer, so wird in vollem Umfang Gewerbesteuer fällig. Körperschaftsteuerlich bleiben jedoch 95% steuerfrei.

Holding gründen: Wie geht das?

Eine Holding besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften – eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft.

Schritt 1: Zunächst sollten Sie sich an einen Steuerberater und an einen Notar wenden, die bereits Holding-Strukturen betreut haben. Dies ist ungemein wichtig für den späteren Erfolg und zur Vermeidung von etwaigen Nachfragen durch die Behörden.
Schritt 2: Sobald Sie sich umfassend beraten haben, gründen Sie die Tochtergesellschaft bei Ihrem Notar. Diese Tochtergesellschaft ist wirtschaftlich aktiv. Achten Sie jedoch darauf, möglichst zeitnah die Muttergesellschaft zu gründen und bis dahin möglichst noch nicht wirtschaftlich aktiv zu werden, um nicht bereits zum Zeitpunkt der Einbringung Steuern bezahlen zu müssen.
Schritt 3: Nun gründen Sie die Muttergesellschaft, die nicht wirtschaftlich aktiv ist. In einem Atemzug kann die zuvor gegründete Tochtergesellschaft nun in die Holding im Rahmen eines Agio-Verfahrens (Kapitalerhöhung) eingebracht werden. Wichtig: die Holding sollte nun mindestens 15 % der Anteile an der Tochtergesellschaft halten.
Schritt 4: Ab jetzt kann Ihre Holding Beteiligungen erwerben oder eigenständig Unternehmen gründen.

holding gründen

Eine Einbringung der Gesellschaft in die Holding unter dem gemeinen Wert führt zu einer siebenjährigen Sperrfrist. Kommt es während der Sperrfrist zu einem Verkauf, wird ein sog. „Einbringungsgewinn II“ ausgelöst. Dieser muss nachversteuert werden, je abgelaufenem Sperrjahr jedoch um 1/7 gekürzt. Es müssen keine Zinsen nachbezahlt werden. Kurzum: erwägen Sie bereits vor Gründung des ersten Unternehmens, ob sich eine Holding-Struktur für Sie lohnt.

Fazit

Die Gründung einer Holding bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, darunter Steuereinsparungen, Haftungsschutz und die Möglichkeit eines systematischen Vermögensaufbaus. Dennoch sind die mit der Holding-Gründung verbundenen Kosten und der bürokratische Aufwand nicht zu unterschätzen. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens sorgfältig zu prüfen und sich gründlich beraten zu lassen, um festzustellen, ob eine Holdingstruktur die richtige Wahl ist. 

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FAQs

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft (Holding) Tochtergesellschaften besitzt oder kontrolliert. Die Hauptfunktion einer Holding besteht darin, verschiedene Unternehmen oder Geschäftsbereiche zu organisieren, zu steuern und zu koordinieren. Dabei hält die Muttergesellschaft in der Regel die Mehrheit der Anteile an den Tochtergesellschaften und übt dadurch eine bestimmende Rolle aus.

Was ist der Hauptvorteil einer Holdingstruktur?

Die Hauptvorteile einer Holdingstruktur liegen in der Möglichkeit, Steuern zu sparen, Haftungsrisiken zu minimieren und einen strukturierten Vermögensaufbau zu ermöglichen.

Welche Arten von Holdings gibt es und welche Unterschiede bestehen zwischen ihnen?

Es gibt verschiedene Arten von Holdings, darunter operative, Finanz-, Beteiligungs- und Management-Holdings. Die Unterschiede liegen in den Funktionen, die sie erfüllen, wie etwa das Übernehmen des operativen Geschäfts, die Vermögensverwaltung oder die Ausübung von Gesellschafterrechten.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Holding zu gründen?

Die Gründung einer Holding erfordert die Einbindung von Steuerberatern und Notaren, die Gründung einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft sowie deren Einbringung in die Holding. Es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Implikationen zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

Was sind die steuerlichen Vorteile einer Holding und unter welchen Bedingungen gelten sie?

Zu den steuerlichen Vorteilen einer Holding gehören die Möglichkeit, Gewinne und Verkaufserlöse steuerlich zu begünstigen sowie eine teilweise Steuerbefreiung für Beteiligungserträge. Diese Vorteile gelten unter der Bedingung, dass die Holding nicht selbst wirtschaftlich tätig ist und bestimmte Beteiligungsanteile erfüllt sind.

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