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Körperschaftsteuer – einfach erklärt | BuchhaltungsButler
Die Körperschaftsteuer wird unter anderem von Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereinen entrichtet. Die gesetzliche Grundlage bilden das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz. Die Steuer, die bei 15% liegt, wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft angewendet. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Körperschaftsteuer entrichten muss, wie sie berechnet wird und welche Freibeträge Sie in Anspruch nehmen können.
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Was ist Körperschaftsteuer (KSt)?
Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen gewisser juristischer Personen. Zu diesen gehören unter anderem Kapitalgesellschaften (GmbH und AG), aber auch Stiftungen und Vereine. Die gesetzliche Grundlage der KSt bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Erweiterte Bestimmungen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) zu finden. Informationen darüber, wie Sie die Gesetze anwenden müssen, sind in den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) und Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) enthalten.
Wer Körperschaftsteuer zahlt
Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle juristischen Personen, die ihren Sitz oder die Geschäftsführung im Inland haben. Beschränkt steuerpflichtig sind ausländische Unternehmen, die einen Teil ihres Umsatzes in Deutschland generieren. Befreiungen von der Körperschaftsteuer sind im § 5 des KStG definiert.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Juristische Personen des Privatrechts | Juristische Personen des öffentlichen Rechts |
Aktiengesellschaften (AG) | Körperschaften des öffentlichen Rechts
|
Kommanditgesellschaften auf Aktien | Anstalten des öffentlichen Rechts
|
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG) → Körperschaftsteuer beginnt bereits vor der Eintragung ins Handelsregister |
Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Vereine
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|
Eingetragene Genossenschaft: die juristische Person erhält ihre Rechtsfähigkeit durch ihre Eintragung in das Genossenschaftsregister | |
Europäische Gesellschaft: eine Aktiengesellschaft, die in verschiedenen Staaten der EU tätig ist |
Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts unbeschränkt steuerpflichtig. Von der Körperschaftsteuer befreit sind im Allgemeinen öffentliche Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Förderbanken wie die KfW, politische Parteien, sowie kommunale Wählervereinigungen oder öffentlich-rechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen.
Vergleich: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Bei natürlichen Personen wird das Einkommen mit der Einkommensteuer besteuert. Analog dazu werden die Einkünfte juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer besteuert. Die Grundlage für die Berechnung der KSt ist das zu versteuernde Einkommen. Die Berechnung hierfür weicht etwas von dem allgemeingültigen Schema der Einkommensteuer ab. Da das Einkommensteuergesetz die maßgebliche Grundlage für die Gewinnermittlung der Körperschaftsteuer ist, müssen daneben einige einkommensteuerliche Korrekturen vorgenommen werden.
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Das zu versteuernde Einkommen als Basis der Körperschaftsteuer wird bei gewerblich tätigen Körperschaften schematisch wie folgt ermittelt:
Bezeichnung | Erklärungen | |
Handelsrechtlicher Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | ||
+/- | Einkommensteuerliche Korrekturen → innerbilanzielle Korrekturen |
Anpassungen der Handelsbilanz an Steuerbilanz nach §60 Abs. 2 EStDV: Sollten Beiträge oder Ansätze in der Bilanz enthalten sein, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, müssen diese korrigiert werden. Beispiel:
|
= | Steuerbilanzgewinn/ -verlust | |
+/- | Körperschaftsteuerliche Korrekturen → außerbilanzielle Korrekturen |
Hier werden Beträge hinzugefügt bzw. abgezogen, die außerhalb der Bilanz korrigiert werden müssen. Beispiele:
|
= | Summe der Einkünfte (aus Gewerbebetrieb) | |
– | Abziehbare Spenden | Eine Spende ist abzugsfähig bis maximal
|
= | Gesamtbetrag der Einkünfte | |
– | Verlustabzug | Mit einem Verlustabzug haben Sie die Möglichkeit negative Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte, die nicht ausgeglichen werden konnten, abzuziehen. Die entsprechenden Regularien sind im § 10d EStG und § 8c KStG formuliert. |
= | Einkommen | |
– | Freibeträge | Freibeträge für Körperschaften sind in den §§ 24 und 25 des KStG definiert. |
= | zu versteuerndes Einkommen |
Sollte das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichen, wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Markus Schmetz
Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung
Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.
Körperschaftsteuer: Freibetrag
Das Gesetz sieht für bestimmte Körperschaften (Bsp.: gemeinnützige Körperschaften) einen Steuerfreibetrag vor. Alle steuerpflichtigen juristischen Personen erhalten einen Freibetrag von 5.000€, maximal jedoch in Höhe des zu versteuernden Einkommens. Davon ausgeschlossen sind unter anderem Vereine oder Genossenschaften, die Forst- und Landwirtschaft betreiben, sowie Investmentfonds. Kapitalgesellschaften können ebenfalls keinen Freibetrag abziehen.
Steuerpflichtige Vereine bzw. Genossenschaften, die ihre Tätigkeit auf die Forst- oder Landwirtschaft beschränken, können einen Körperschaftsteuerfreibetrag von 15.000€ abziehen. Dieser Freibetrag kann im Gründungsjahr und in den neun darauffolgenden Jahren geltend gemacht werden. Die entsprechenden Voraussetzungen hierzu sind im Gesetz genauer definiert.
Berechnung der Körperschaftsteuer: Besteuerungsgrundlage
Die KSt wird anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet. Der bundesweit einheitliche Steuersatz der Körperschaftsteuer liegt bei 15%. Im Anschluss daran wird der Solidaritätszuschlag (5,5%) aufgeschlagen. Nachfolgendes Beispiel soll die Berechnung der KSt verdeutlichen. Die Pflicht zur Zahlung der Steuer beginnt bereits mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und dem Auftreten im Wirtschaftsleben. Im Zeitraum bis zur Eintragung ins Handelsregister entsteht eine körperschaftsteuerpflichtige Vorgesellschaft. Diese Vorgesellschaft ist mit der späteren Gesellschaft identisch.
Körperschaftsteuer Beispiel
Sie haben eine Kapitalgesellschaft (GmbH) gegründet und sind gemäß dem Gesetz körperschaftsteuerpflichtig. Ihr ermitteltes Einkommen beträgt, nach allen erforderlichen Korrekturen, im Jahr 2020 rund 100.000€.
- Zu versteuerndes Einkommen: 100.000€
- Steuersatz 15%: 100.000€ x 0,15 = 15.000€
- Solidaritätszuschlag 5,5%: 15.000€ x 0,055 = 825,00€
- Körperschaftsteuer: 15.000€ + 825,00€ = 15.825,00€
Die Körperschaftsteuererklärung wird nach dem Jahresabschluss erstellt und muss in elektronischer Form beim Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Die KSt wird, wie die Einkommensteuer, in Vorauszahlungen geleistet. Die Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die genaue Höhe der KSt wird auf Grundlage der Körperschaftsteuererklärung ermittelt.
Neuerungen im Jahr 2022
Mit dem BMF-Schreiben vom 10.11.2021 hat die Finanzverwaltung einige Änderungen für die Körperschaftsteuer bekannt gegeben. Eine wichtige Änderung ist die Optionsmöglichkeit für die KSt. Ab dem Jahr 2022 können Personengesellschaften, sowie Partnergesellschaften, einen Antrag stellen, um künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Darüber hinaus haben sie die Rückoption definiert, wieder als eine Personengesellschaft besteuert zu werden.
Dieser Antrag ist nicht zustimmungswürdig, muss aber dennoch die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, da er sonst abgelehnt werden kann. Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Investmentfonds, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften (Beispiel: atypische stille Gesellschaft) sind von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Der Antrag muss mindestens ein Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres gestellt werden.
Die Optionsmöglichkeit wird voraussichtlich von gewinn- und finanzstarken Gesellschaften in Anspruch genommen werden. Für alle anderen Gesellschaften wird diese Option der Besteuerung nicht rentabel sein. Dennoch sollten die Vor- und Nachteile mit einem Steuerberater abgewogen werden.
Neben der Optionsmöglichkeit gibt es weitere Änderungen:
- Organschaftliche Ausgleichsposten
- Gewinnminderung für Währungsschwankungen
- Internationales Umwandlungssteuerrecht
Fazit: Körperschaftsteuer und ihre Eigenschaften
Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von juristischen Personen. Die Besteuerungsgrundlage der Körperschaftsteuer hängt von dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft ab. Dieses Einkommen, bereinigt um alle Korrekturen und Freibeträge, wird mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% und dem Solidaritätszuschlag (5,5% von 15%) besteuert. Der Veranlagungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Die Vorauszahlungen werden quartalsweise geleistet. Die genaue Steuer wird vom Finanzamt anhand der Körperschaftsteuererklärung berechnet.
Körperschaften, die Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, müssen darüber hinaus an die Entrichtung der Gewerbesteuer denken. Diese kann nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Die Körperschaftsteuer ist somit nur ein Teil des Steueraufkommens einer Kapitalgesellschaft.
FAQs
Wann ist man körperschaftsteuerpflichtig?
Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Im Allgemeinen entsteht die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer bereits mit der amtlichen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister. Auch eine Vorgesellschaft (Gesellschaft vor Eintragung ins Handelsregister) muss die Entrichtung der Körperschaftsteuer bedenken.
Wer zahlt die Körperschaftsteuer?
Das Besteuerungssubjekt der Körperschaftsteuer ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Somit müssen alle Körperschaften und Personenvereinigungen die Körperschaftsteuer abführen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierunter fallen unter anderem Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Was versteht man unter der Körperschaftsteuer?
Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen juristischer Personen besteuert. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer wird hierfür das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Die exakte Höhe der Körperschaftsteuer wird mithilfe des Jahresabschlusses berechnet und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
Was unterliegt der Körperschaftsteuer?
Der Körperschaftsteuer unterliegt das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Dieses Einkommen ist um alle inner- und außerbilanzielle Korrekturen und Freibeträge bereinigt. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer muss der Solidaritätszuschlag angewandt werden.
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