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Praktischer Mehrwertsteuer-Rechner | BuchhaltungsButler
Die Umsatzsteuer ist ein Thema, das alle Unternehmer betrifft. Mit einem Mehrwertsteuer-Rechner lässt sich die fällige Umsatzsteuer auf Produkte und Dienstleistungen einfach und schnell berechnen. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Grundlagen zur Umsatzsteuer und zeigen Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuer für Ihre Rechnungen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung ermitteln.
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Basiswissen zur Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) gehört zu den sogenannten Verbrauchsteuern. Sie besteuert die Wertschöpfung in Unternehmen, also die produktive Tätigkeit eines Unternehmens. Unternehmen stellen ihren Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung und leiten diese dann an das Finanzamt weiter. Dementsprechend trägt der Endverbraucher die Steuerlast. Für Unternehmen stellt die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten dar, der den finanziellen Erfolg nicht beeinflusst.
Wie die Umsatzsteuer genau funktioniert, regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG). Erhoben wird sie grundsätzlich auf alle Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen verkaufen. Es sind jedoch viele Ausnahmen zu beachten. Bestimmte Umsätze können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Auch Kleinunternehmer, deren Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
Umsatzsteuer, die Unternehmen im Einkauf zahlen, nennt sich Vorsteuer. Diese können sich Unternehmer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt zurückerstatten lassen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Diese Steuersätze gibt es in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Mehrwertsteuersätze. Welcher Mehrwertsteuersatz gilt, ist nicht immer einfach festzustellen. Es gibt viele gesetzliche Ausnahmeregelungen. Die Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung korrekt zu berechnen und auszuweisen, ist wichtig, damit es keine Probleme bei der Betriebsprüfung gibt. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerexperten unterstützen.
Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19% gemäß § 12 UStG. Er gilt für die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen. Für bestimmte Umsätze gilt ein reduzierter Satz von 7%. Diese hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben festgelegt.
Steuerermäßigte Umsätze sind beispielsweise:
- Lebensmittel (ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze)
- landwirtschaftliche Produkte
- Bücher und Zeitschriften
- künstlerische und journalistische Arbeiten
- Eintritt zu Museen, Theater, Kino
- zahnärztliche Leistungen
- orthopädische Hilfsmittel
- Kunstgegenstände
- Schienenverkehr
Der Umsatzsteuersatz für Verpackung und Versand durch den Lieferanten hängt von der Art der Lieferung ab.
Bestimmte Umsätze sind per UStG sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören
- die Kreditvermittlung
- private Arztleistungen oder
- die Vermittlung von Versicherungen.
Der Gesetzgeber kann zudem temporär reduzierte Steuersätze erlassen, um bestimmte Vorhaben zu fördern oder die Verbraucher punktuell zu entlasten. Dies war beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall. Seit 2024 gibt es erstmals eine Nullsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen im Privatbesitz bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze.
International tätige Unternehmen müssen zudem die gesetzlichen Besonderheiten für den Handel innerhalb der EU bzw. mit Drittländern beachten. Rechnungen können sie unter Umständen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens steuerfrei stellen.
Auf welchen Wert sich die Umsatzsteuer berechnet
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Netto-Rechnungsbetrag. Die Mehrwertsteuer berechnet sich also auf den Grundpreis, den Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Hier sind ggf. steuerbefreite Umsätze zu berücksichtigen. Der Preis inklusive der fälligen Mehrwertsteuer nennt sich Bruttobetrag.
Unternehmen, die die Differenzbesteuerung nutzen, ermitteln die Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
So berechnen Sie die Mehrwertsteuer
Um die Mehrwertsteuer zu berechnen, benötigen Sie die Bemessungsgrundlage und den Umsatzsteuersatz. Am schnellsten geht die Berechnung mit einem Mehrwertsteuer-Rechner. Hier müssen Sie nur die gewünschten Daten eingeben und bekommen das Ergebnis in Sekundenschnelle angezeigt. Das ist besonders praktisch, wenn Sie viele Rechnungen erstellen müssen oder die Umsatzsteuer-Voranmeldung erledigen wollen.
Mit ein wenig einfacher Mathematik können Sie die Mehrwertsteuer aber auch händisch mit einem Taschenrechner berechnen.
Mehrwertsteuerbetrag ausrechnen
Der Betrag der Mehrwertsteuer ergibt sich aus der Prozentrechnung, da die Steuersätze in Prozent angegeben werden:
Mehrwertsteuerbetrag = Nettobetrag x Mehrwertsteuersatz / 100
Bei einem Netto-Rechnungsbetrag von 200€ und einem Steuersatz 19% lautet die Rechnung wie folgt:
200€ * 19 /100 = 38€
Den Mehrwertsteuerbetrag rechnen Sie dem Netto-Rechnungsbetrag hinzu. Der Brutto-Rechnungsbetrag wäre dementsprechend 238€.
Bruttobetrag berechnen
Mit folgendem Dreisatz kommen Sie ohne Zwischenschritt direkt zum Rechnungsbetrag inkl. der Umsatzsteuer:
Brutto-Rechnungsbetrag = Nettobetrag * (1 + (Steuersatz / 100))
Im obigen Beispiel würde die Rechnung so aussehen:
200€ * (1+0,19) = 238€
Nettobetrag ermitteln
Andersherum können Sie auch die Mehrwertsteuer aus dem Brutto-Rechnungsbetrag herausrechnen, indem Sie den Dreisatz folgendermaßen umstellen:
Netto-Rechnungsbetrag = Bruttobetrag / ((1+ (Steuersatz / 100))
Für das obige Beispiel ergäbe sich folgende Rechnung:
238€ / (1 + 0,19) = 200€
Um den Umsatzsteuerbetrag zu errechnen, der im Bruttobetrag einer Rechnung enthalten ist, ermitteln Sie zuerst den Nettobetrag und multiplizieren ihn dann mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz.
Umsatzsteuerbetrag = Bruttobetrag / ((1 + (Steuersatz / 100)) * Steuersatz
Also: 238€ / 1,19 * 0,19 = 38€
Fazit: Umsatzsteuer lässt sich mit Online-Rechnern leicht ermitteln
Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist aus mathematischer Sicht relativ einfach und mit Prozentrechnung und der Dreisatzrechnung gut zu bewältigen. Noch einfacher geht es mit einem Mehrwertsteuer-Rechner. Wegen der komplexen gesetzlichen Regelungen kann es jedoch je nach unternehmerischer Tätigkeit zur Herausforderung werden, den richtigen Steuersatz zu ermitteln und mögliche steuerfreie Umsätze zu identifizieren. Die korrekte Berechnung ist für Unternehmen aus steuerlicher Sicht bei der Rechnungsstellung und der Umsatzsteuererklärung sehr wichtig. Um Fehler und komplizierte Nachbesserungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich von einem Experten unterstützen zu lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQs
Wie rechne ich 19% MwSt. raus?
Wenn Sie die Mehrwertsteuer aus einem Bruttorechnungsbetrag herausrechnen möchten, müssen Sie diese durch den Quotienten “1 + MwSt.-Satz” teilen. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% teilen Sie also durch 1,19, um von brutto in netto umrechnen.
Wie berechnet man die MwSt.?
Die Mehrwertsteuer ergibt sich grundsätzlich aus dem Nettobetrag multipliziert mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz. Für die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen gilt die reguläre Umsatzsteuer von 19%. Für bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%. Zudem kann es weitere temporäre Ermäßigungen geben. Einige Umsätze sind per Gesetz sogar vollständig von der Umsatzsteuer befreit.
Wie viel sind 19% Mehrwertsteuer bei 50 €?
Unternehmen müssen auf ihren Nettorechnungspreis in der Regel 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen. Gemäß Prozentrechnung ergibt sich bei einem Betrag von 50€ ein zusätzlicher Steuerbetrag von 9,50€ (50€ x 0,19). Möchten Sie andersherum den Steuerbetrag berechnen, der im Bruttopreis von 50€ enthalten ist, ermitteln Sie zuerst den Nettobetrag (50€ / 1,19 = 42,01€) und multiplizieren ihn dann mit dem Umsatzsteuersatz von 19%. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 7,98€.
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