Mitarbeiterbeteiligung – Unternehmensanteile oder Virtual Shares?

Kerstin Stamer
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Reale vs. virtuelle Mitarbeiterbeteiligung | BuchhaltungsButler

Fähige Mitarbeitende zu finden und diese möglichst lange im Unternehmen zu halten, ist eine große Herausforderung für Betriebe jeglicher Größenordnung. “Flache Hierarchien” und Obstkörbe in der Stellenbeschreibung locken heute keine motivierten Fachkräfte mehr an. Mitarbeiterbeteiligungen hingegen entwickeln sich zu einem bedeutenden Mittel, Fachkräfte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. In diesem Artikel stellen wir verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung vor und erklären, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Möglichkeiten mit sich bringen.

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Was ist eine Mitarbeiterbeteiligung? 

Mitarbeiterbeteiligungen bieten den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Belegschaft am Unternehmen, Unternehmenserfolg und Wachstum teilhaben zu lassen. 

Der Grundgedanke von Mitarbeiterbeteiligungen liegt in der Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Mitarbeitermotivation und soll für die Beschäftigten einen Anreiz schaffen, langfristig im Unternehmen zu bleiben. Verschiedene Beteiligungsprogramme sollen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft sein.

Speziell im Bereich von Startups kann das Angebot einer zusätzlichen Beteiligung an den Mitarbeitenden ein attraktives Gesamtpaket im Gehaltsbereich darstellen. Oft mangelt es Startups anfänglich an ausreichendem Kapital, um konkurrenzfähige Grundgehälter zu zahlen. Außerdem spornt die finanzielle Beteiligung die Mitarbeitenden an, unmittelbar von ihrer eigenen Arbeitsleistung zu profitieren. 

Bei den unterschiedlichen Modellen wird zwischen realen und virtuellen Beteiligungen unterschieden. Diese erklären wir nachstehend.

Unternehmensanteile zur Mitarbeiterbeteiligung

Der offensichtlichste Weg der Mitarbeiterbeteiligung ist die Beteiligung mit Unternehmensanteilen. Dadurch wird der Mitarbeiter zum Mitunternehmer und erhält Informationsrechte und gegebenenfalls ein Mitspracherecht. Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung ist für kleine und mittelständische Unternehmen nur bedingt geeignet, denn sie erfordert die Veränderung der Gesellschaftsstruktur, eine Eintragung ins Handelsregister sowie eine notarielle Beglaubigung. Der juristische und finanzielle Aufwand ist zudem vergleichsweise hoch. 

Auch wenn das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz für viele steuerliche Erleichterungen bei den arbeitnehmenden Steuerzahlern sorgt, überwiegen, insbesondere im Vergleich mit den virtuellen Beteiligungen, die Nachteile der realen Beteiligung durch Unternehmensanteile.

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Virtual Stock Options (VSO) / Virtual Shares

Anstatt Mitarbeiter zu realen Mitunternehmern zu machen, ist eine gängige Methode, sie lediglich an der Unternehmensentwicklung teilhaben zu lassen. Virtual Stock Options, auch Virtual Shares genannt, sind schuldrechtliche Vereinbarungen. Aus diesem Grund entfallen die juristischen und bürokratischen Aspekte bei diesem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. 

Im Gegensatz zu einer realen Beteiligung am Unternehmen gibt es auch keine Informationspflichten und Mitspracherechte. Die Virtual Shares gewähren den Mitarbeitern einen prozentualen Anteil des Verkaufspreises bei einem gewissen Ereignis. Meist wird die Unternehmensveräußerung oder der Börsengang als dieses Ereignis definiert. 

Bei der Vertragsgestaltung bestehen vergleichsweise viele Freiräume. Die Vereinbarungen mit den Mitarbeitenden können an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Je nach Vertragsgestaltung steht hier erst am Ende des Programms eine Auszahlung an die Beschäftigten an.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Stille Beteiligung / Stille Gesellschaft

Eine stille Beteiligung tritt häufig im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf. Es bietet sich jedoch auch als Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an. Ein stiller Gesellschafter zahlt eine Einlage in das Unternehmen ein und wird im Gegenzug am Gewinn beteiligt. Er ist auch, falls nicht vertraglich anders vereinbart, in Höhe seiner Einlage an den Verlusten beteiligt. In der Außenwirkung verändert sich bei einer stillen Beteiligung nichts. Der stille Gesellschafter vertritt das Unternehmen nicht nach außen. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hat er lediglich gegenüber der Gesellschaft.
Dabei muss man zwischen einer typischen stillen Beteiligung sowie der atypischen stillen Beteiligung unterscheiden. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass der stille Gesellschafter je nach vertraglicher Gestaltung unternehmerische Befugnisse genießt. Er hat zudem Zugriff auf die stillen Reserven des Unternehmens.

Vesting und Cliff-Period

Vesting beschreibt den Vorgang zur Gewinnung der Anteile. Es ist sinnvoll, nicht jeder neu eingestellten Person direkt eine Mitarbeiterbeteiligung zuzusichern. Schließlich kann er sich auch als Fehlgriff entpuppen. In diesem Fall möchten Sie sich absichern und gewährleisten, dass nur Angestellte, die einen längeren Zeitraum bei Ihnen beschäftigt sind, beteiligt werden. Das Vesting wird gewöhnlich über vier Jahre festgesetzt. Dabei ist eine sogenannte Cliff-Period von einem Jahr sinnvoll. Das heißt, dass der Mitarbeiter nach einem Jahr erst einen Anspruch auf einen Teil der Beteiligung erhält. Scheidet er vorher aus dem Unternehmen aus, geht er leer aus. Somit können Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeitenden bereits zur Wertschöpfung beitragen, bevor sie partizipieren. Nach der Cliff-Period verdienen die Mitarbeitenden ihre Anteile progressiv.

Beispiel:
Sie gewähren einem Mitarbeiter 4% Anteile in Form von virtuellen oder richtigen Unternehmensanteilen. Dabei beträgt das Vesting vier Jahre und das Cliff ein Jahr. Erst danach hat der Mitarbeiter Anspruch auf die ersten 25% seines Anteils.

0,5 Jahre 0% 0%
1 Jahr 25% 1%
1,5 Jahre 37,5% 1,5%
2 Jahr 50% 2%

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Der steuerliche Aspekt ist für die Wahl des richtigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms von großer Bedeutung. Das gilt sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden.

Da die Mitarbeiterbeteiligung nicht in finanzielle Engpässe münden soll, muss man genau überlegen, welche steuerlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben.

Besteuerung Mitarbeiterbeteiligung

Besteuerung von Unternehmensbeteiligungen

Die Schenkung von Unternehmensanteilen aus einem Arbeitsverhältnis heraus gilt als geldwerter Vorteil und ist somit vom Mitarbeiter zu versteuern. Seit 2024 in Kraft treten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes muss dieser geldwerte Vorteil erst bei Veräußerung der Anteile, beim Austritt aus dem Unternehmen, spätestens jedoch 15 Jahre nach Zuteilung vom Arbeitnehmer versteuert werden. 

Besteuerung von Virtual Shares

Einkünfte aus Virtual Shares sind ebenfalls steuerpflichtig für den Begünstigten. Jedoch wird die Steuer erst bei der Auszahlung aus den Virtual Stock Options aktiv. 

Besteuerung von stillen Mitarbeiterbeteiligungen

Bei einer typischen stillen Beteiligung stellt die Zahlung für den Arbeitnehmer Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sie sind steuerlich anzugeben.

Handelt es sich um eine atypische stille Beteiligung, muss der Begünstigte die Zahlung als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb angeben.

Zusammenfassung: Mitarbeiterbeteiligung

In Zeiten des Fachkräftemangels sind Mitarbeiterbeteiligungen ein wertvolles Mittel, um Mitarbeitende ans Unternehmen zu binden und die Motivation der Belegschaft zu steigern. Bei den unterschiedlichen Programmen ist zwischen realen und virtuellen Beteiligungen zu unterscheiden. Mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und eine leichtere Umsetzbarkeit bieten dabei die virtuellen Beteiligungen. Auch bei der Besteuerung bieten Virtual Shares oft mehr Vorteile. Welches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Sie wählen, hängt letztlich jedoch von den Umständen und der Zielsetzung des Unternehmens ab. 

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FAQs

Was sind Virtual Shares bzw. Mitarbeiterbeteiligungen?

Virtual Shares sind eine mitarbeiterorientierte Beteiligungsform, die ein Anrecht auf spätere Auszahlungen bietet, ohne echte Unternehmensanteile zu vergeben. Sie ermöglichen eine einfache Teilhabe am Unternehmenserfolg.

Wie funktioniert die Mitarbeiterbeteiligung?

Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen Angestellten eine finanzielle Teilhabe am Unternehmen. Dies kann z.B. durch Aktien oder virtuelle Anteile erfolgen, die bei Erfolg des Unternehmens zu monetären Vorteilen führen. Mitarbeiterbeteiligungen fördern die Motivation und Bindung ans Unternehmen.

Welche Arten der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Bei Mitarbeiterbeteiligungen wird zwischen realen und virtuellen Beteiligungen unterschieden. Eine reale Beteiligung ist zum Beispiel die Schenkung von Unternehmensanteilen. Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen entstehen durch einen schuldrechtlichen Vertrag. 

Was sind die steuerlichen Auswirkungen von Mitarbeiterbeteiligungen?

Mitarbeiterbeteiligungen müssen vom Arbeitnehmer versteuert werden. Während Unternehmensanteile beim Verkauf, spätestens aber nach 15 Jahren versteuert werden müssen, werden virtual shares erst bei der Auszahlung versteuert.

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