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Nachträgliche Anschaffungskosten | BuchhaltungsButler
Unternehmen müssen gekaufte Güter in ihrer Bilanz mit den Anschaffungskosten ansetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Kosten direkt beim Kauf oder erst viel später anfallen. Doch was genau ist zu tun, wenn solche Aufwendungen erst im Jahr nach dem Kauf oder noch viel später zutage treten? Wir erklären, was alles zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählt, wie sie entstehen und wie Sie diese richtig bilanzieren und abschreiben.
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Nachträgliche Anschaffungskosten, was ist das?
Zu den Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes gehören alle Aufwendungen, die bei seinem Kauf und für seine Inbetriebnahme entstehen. Auch wenn solche Aufwendungen erst längere Zeit nach dem Kaufzeitpunkt anfallen, müssen sie laut HGB aktiviert werden (§255 Abs. 1 Satz 2).
Damit sie als nachträgliche Anschaffungskosten gelten, müssen die Aufwendungen natürlich zuerst die Merkmale für Anschaffungskosten erfüllen. Sie müssen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsgutes stehen und dem Vermögensgegenstand direkt zuzuordnen sein. Kauft ein Unternehmen also beispielsweise eine elektronisch gesteuerte Produktionsmaschine, sind spätere Ausgaben für den Erwerb zusätzlicher Software-Module und deren Installation als nachträgliche Anschaffungskosten zu erfassen.
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählen auch Aufwendungen, die entstehen, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen eines bereits betriebsbereiten Gutes zu erhöhen, dieses also erweitern, wesentlich verbessern oder für eine anderweitige Nutzung vorbereiten. So können zum Beispiel Ausgaben für den Umbau einer bestehenden Produktionsanlage, die danach wesentlich schneller arbeitet, als nachträgliche Anschaffungskosten angesetzt werden.
Umbauten oder Wartungsarbeiten zur Instandhaltung gelten dagegen nicht als nachträgliche Anschaffungskosten. Sie dürfen nicht aktiviert werden und sind als Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung zu erfassen.
Wie entstehen nachträgliche Anschaffungskosten?
Besonders häufig entstehen nachträgliche Anschaffungskosten beim Erwerb von Maschinen, Fahrzeugen, Grundstücken oder Gebäuden.
Wenn ein Unternehmen zum Beispiel eine Maschine erwirbt, setzt es zunächst den Kaufpreis und die für die Inbetriebnahme entstehenden Nebenkosten als Anschaffungskosten an. Nach drei Jahren erweitert es die Funktionalität der Maschine mit einem zusätzlichen Modul. Die Kosten, die für den Kauf und die Installation des Zusatzmoduls anfallen, sind dann als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren.
Bei Immobilien zählen zum Beispiel die Erschließungskosten zu den nachträglichen Anschaffungskosten, da diese den Wert eines Grundstücks erhöhen und es auf seine zukünftige Nutzung vorbereiten. Unter diesen Voraussetzungen können auch Modernisierungsmaßnahmen nachträgliche Anschaffungskosten sein. Reparaturaufwendungen zur Instandhaltung gehören dagegen nicht dazu.
Weitere Beispiele für nachträgliche Anschaffungskosten
- Einbau von Zusatzeinrichtungen
- Sondereinbauten bei Firmenwagen
- Nach Kauf anfallende Erwerbsnebenkosten wie Zölle, Verbrauchsteuern, Grundbuchgebühren, Vermessungskosten, Erschließungskosten
- Patentverlängerungen
- Zusätzliche Software-Module, Nutzungsrechte oder Lizenzen
- Kosten für Einrichtung einer Software
- Nachträglich angebaute Gebäudeteile
- Nutzenerhöhende Sanierungen (z.B. Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche)
- Rückwirkende Erhöhungen des Kaufpreises
Nicht nur zusätzliche Aufwendungen können die Anschaffungskosten nachträglich verändern. Als Unternehmer müssen Sie auch später entstehende Minderungen, die beispielsweise durch Skonto oder Rabatte entstehen, bei den Anschaffungskosten berücksichtigen.
Nachträgliche Anschaffungskosten buchen (SKR03)
Fallen Anschaffungskosten nachträglich an, sind diese auf dem gleichen Bestandskonto wie die ursprünglichen Anschaffungskosten zu aktivieren. Wie auch bei den Anschaffungskosten verwendet man dafür den Nettowert, also den Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer, sofern Sie als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt im Jahr der Anschaffung einer Firmensoftware noch eine zusätzliche Nutzungslizenz für einen Mitarbeiter. Die Kosten betragen 500€ netto.
s | 0027; EDV-Software | 500€ |
h | 1200; Bank | 500€ |
Kleinunternehmer dürfen die Umsatzsteuer auch bei nachträglichen Aufwendungen als Anschaffungskosten ansetzen. Genau wie die Anschaffungskosten darf die Umsatzsteuer aber nur aktiviert werden, wenn sie nicht als Vorsteuer abziehbar ist.
Das müssen Sie bei der Abschreibung nachträglicher Anschaffungskosten beachten
Nachträgliche Anschaffungskosten sind in dem Jahr zu aktivieren, in dem sie entstehen. Sie werden also nicht auf den Zeitpunkt des Erwerbs zurückgerechnet, auch wenn sie erst viel später anfallen. Sie müssen in voller Höhe und über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben werden, es sei denn, diese hat sich dadurch verändert. Das ist dann der Fall, wenn bspw. eine Maschine, die bislang über 6 Jahre abgeschrieben wurde, im 6. Jahr von Grund auf modernisiert wird und sich dadurch die Nutzungsmöglichkeit erweitert. Die verbleibende Nutzungsdauer dieser Maschine verlängert sich durch die Maßnahme, sodass die entstandenen Kosten über einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben werden. In solchen Fällen wird auch von “nachträglichen Herstellungskosten” gesprochen.
Fallen die zusätzlichen Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufs an, addiert man sie einfach zu den ursprünglichen Anschaffungskosten dazu und behandelt sie auch als solche. Das heißt, die Abschreibung der nachträglichen Anschaffungskosten wird ebenfalls anteilig gemäß dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögensgegenstand erworben wurde, berechnet.
Liegt zwischen der Anschaffung und den nachträglichen Aufwendungen ein Jahreswechsel, spielt der Zeitpunkt ihres Zugangs für die Abschreibung keine Rolle. Das heißt: Auch wenn nachträgliche Anschaffungskosten erst im Dezember entstehen, schreibt man sie über das komplette Jahr ab.
Die Abschreibung nachträglicher Anschaffungskosten muss auch erfolgen, wenn der Vermögensgegenstand bereits komplett abgeschrieben ist.
Bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Immobilien erfolgt der Ausweis der nachträglichen Anschaffungskosten getrennt von den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei beweglichen Gütern rechnet man sie einfach dem letzten Buchwert hinzu.
Abschreibungshöhe bei nachträglichen Anschaffungskosten neu berechnen
Nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen den Buchwert eines Vermögensgegenstandes und damit auch die AfA-Grundlage. Dann ist eine Neuberechnung der Abschreibung notwendig.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft am 1. November 2020 einen Firmenwagen für 18.000€ netto. Am 12. Februar des Folgejahres rüstet es eine Anhängerkupplung nach. Neben dem Kaufpreis von netto 500€ berechnet die Werkstatt netto 200€ für den Anbau.
Der jährliche Abschreibungsbetrag für den Firmenwagen beträgt bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren 3.000€. Da der Wagen erst im November erworben wurde, schreibt das Unternehmen im ersten Jahr 500€ ab. Der Restbuchwert des Fahrzeugs beträgt zum 01.01.2021 noch 17.500€. Durch die nachträglichen Anschaffungskosten erhöht sich die AfA-Grundlage um 700€ auf 18.200€. Für 2021 berechnet sich die Abschreibung aus dem neuen Buchwert und der verbleibenden Nutzungsdauer von 5 Jahren und 10 Monaten (70 Monate).
Anschaffungskosten 2020 | 18.000€ |
– Abschreibung 2020 (18.000€ / 6 Jahre / 12 * 2 Monate) | 500€ |
+ nachträgliche Anschaffungskosten 2021 | 700€ |
= neuer Buchwert 2021 | 18.200€ |
= Jahres-Abschreibung 2021 (18.200€ / 70 Monate x 12 Monate)) | 3.120€ |
Fazit: Auch nachträgliche Anschaffungskosten müssen aktiviert und abgeschrieben werden
Kosten, die nachträglich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen anfallen oder deren wirtschaftlichen Wert erhöhen, gehören zu den Anschaffungskosten. Sie sind in der Bilanz zu aktivieren und erhöhen den Buchwert des Wirtschaftsgutes. Über die planmäßige Abschreibung fließen die nachträglichen Anschaffungskosten dann über die Restlaufzeit verteilt erfolgswirksam in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Unternehmens ein.
FAQs
Was zählt zu den nachträglichen Anschaffungskosten?
Dazu zählen alle Aufwendungen, die in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Vermögensgegenstands stehen oder seinen wirtschaftlichen Nutzen erhöhen. Solche Aufwendungen sind, auch wenn sie erst längere Zeit nach dem eigentlichen Kauf anfallen, als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren.
Wann sind nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren?
Nachträgliche Anschaffungskosten sind zu aktivieren, wenn sie in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsgutes stehen und dessen Nutzungswert erhöhen. Sie fließen zum Zeitpunkt ihres Entstehens in die Bilanz ein und werden nicht auf den Kaufzeitpunkt zurückgerechnet.
Wie werden nachträgliche Anschaffungskosten abgeschrieben?
Die Abschreibung erfolgt in voller Höhe planmäßig über die verbleibende Nutzungsdauer. Im ersten Jahr des Kaufs schreibt man sie wie die eigentlichen Anschaffungskosten anteilig ab. Fallen sie erst in den Folgejahren an, erfolgt die Abschreibung mit dem Jahressatz unabhängig vom Zugangszeitpunkt.
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