Personengesellschaft: Rechtsformen, Haftung und rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick
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Wissenswertes zu Personengesellschaften | BuchhaltungsButler
Personengesellschaften sind eine beliebte Wahl bei der Unternehmensgründung. Sie lassen sich einfach und ohne großen Kapitaleinsatz gründen, gewähren Unternehmern ein hohes Maß an Flexibilität und können steuerliche Vorteile bieten. Bei der Haftung gibt es jedoch Risiken, die Unternehmer kennen sollten. In diesem Beitrag helfen wir Ihnen, eine fundierte Entscheidung für die Wahl der Rechtsform zu treffen und beleuchten die verschiedenen Arten von Personengesellschaften, ihre Vor- und Nachteile sowie die Unterschiede zu Kapitalgesellschaften.
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Was ist eine Personengesellschaft?
Die Personengesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. Sie zeichnet sich durch das persönliche Engagement der Gesellschafter und ihre unmittelbare Haftung aus.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Personengesellschaften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 705 ff.) und im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 105 ff.) verankert.
Haftung
Zentrales Merkmal aller Personengesellschaften ist die unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass Gesellschafter nicht nur mit ihrem eingebrachten Kapital, sondern mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Jeder einzelne Gesellschafter steht unabhängig von seinem Gesellschaftsanteil für die gesamten Verbindlichkeiten des Unternehmens ein. Sollte das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haben Gläubiger das Recht, auf das Privatvermögen jedes beliebigen Gesellschafters zuzugreifen, um ihre Forderungen zu begleichen.
Kapitaleinlage
Bei Personengesellschaften gibt es keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich einer Mindestkapitaleinlage. Das bedeutet, dass Gesellschafter die Höhe ihrer Einlagen individuell vereinbaren können. Wichtig ist es, das Unternehmen mit ausreichend Kapital auszustatten, um der Geschäftstätigkeit nachgehen zu können und auch temporär bei ausbleibenden Einkünften nicht in Liquiditätsprobleme zu geraten.
Vertretung und Geschäftsführung
Bei Personengesellschaften übernehmen in der Regel alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung. Wer genau das Unternehmen gegenüber Dritten vertreten darf, ergibt sich unter anderem aus der Art der Personengesellschaft. Die genaue Verteilung der Rechte und Pflichten regelt der Gesellschaftsvertrag.
Zugriff der Gesellschafter aufs Vermögen
Gesellschafter von Personengesellschaften haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf das eingebrachte oder erwirtschaftete Vermögen zuzugreifen:
- Ausschüttungen: Sobald der Jahresabschluss nach Ende des Geschäftsjahres vorliegt, können die Gewinne gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschüttet werden. Gesellschafter können die Verteilung von Gewinnen und Verlusten nach ihren individuellen Vorstellungen regeln. Tun sie dies nicht, greifen abhängig von der Rechtsform die gesetzlichen Bestimmungen.
- Entnahmen: Gesellschafter haben das Recht, Geld oder Vermögenswerte aus der Gesellschaft zu entnehmen. Wichtig ist, diese vorab genau im Gesellschaftsvertrag zu regeln und buchhalterisch korrekt als Privatentnahme zu verbuchen. Außerdem sollten Entnahmen die Liquidität des Unternehmens nicht gefährden, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Typische Arten von Personengesellschaften
In Deutschland gibt es mehrere Arten von Personengesellschaften, die sich in ihrer Struktur, Organisation und Haftung unterscheiden. Wegen ihrer spezifischen Merkmale eignet sich jede Form für unterschiedliche unternehmerische Zwecke.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB)
Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft, die sich unkompliziert gründen und verwalten lässt. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital und die Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Da ein mündlicher Gesellschaftsvertrag ausreicht, kann eine GbR theoretisch ganz ohne formellen Aufwand entstehen. Es ist jedoch sinnvoll, die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit schriftlich festzuhalten. Weiteres Plus: Die doppelte Buchführung ist nicht vorgeschrieben. Die Gewinne werden über die einfache Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR) ermittelt.
GbRs eignen sich besonders für kleinere, weniger kapitalintensive Projekte. Auch Freiberufler schließen sich oft zu einer GbR zusammen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG, §§ 105 ff. HGB)
Die OHG ist eine klassische Rechtsform, bei der alle Gesellschafter persönlich haften. Es gibt kein Mindestkapital, Gründer müssen jedoch ein Gewerbe anmelden und die Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen. Zudem unterliegt die Gesellschaft der doppelten Buchführung.
OHGs eignen sich besonders für mittelständische Unternehmen mit mehreren Partnern und sind vor allem bei Handelsunternehmen beliebt.
Kommanditgesellschaft (KG, §§ 161 ff. HGB)
Bei einer KG gibt es hinsichtlich der Haftung verschiedene Arten von Gesellschaftern. Man unterscheidet zwischen persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) und Gesellschaftern mit beschränkter Haftung (Kommanditisten). Die Gesellschaft ist im Handelsregister eintragungspflichtig und unterliegt der Buchführungspflicht mit Bilanz und GuV.
Die Gesellschaftsform eignet sich besonders für Unternehmen, die Investoren aufnehmen wollen, diesen aber nicht die volle Entscheidungsgewalt überlassen möchten.
Reine KGs sind in der deutschen Wirtschaftswelt selten. Unternehmer wählen stattdessen oft die Sonderform der haftungsbeschränkten GmbH & Co. KG.
Steuern
Personengesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, da sie anders als Kapitalgesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Der Gewinn wird unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet und im Rahmen deren Einkommensteuererklärung mit deren persönlichen Steuersatz versteuert. Auch Verluste werden steuerlich direkt den Gesellschaftern zugerechnet.
Neben der Einkommensteuer sind für Personengesellschaften noch Gewerbe- und Umsatzsteuer relevant. Sie sind umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht unter die Grenzen der Kleinunternehmerregelung fällt. Bei der Gewerbesteuer gilt ein jährlicher Freibetrag von aktuell 24.500€ (Stand 2024). Freiberufler und vermögensverwaltende Personengesellschaften sind sogar ganz von der Gewerbesteuer befreit.
Vor- und Nachteile von Personengesellschaften
Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie stark mit den Gesellschaftern verknüpft sind. Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich mit ihrem Privatvermögen, haben aber auch die direkte Entscheidungsgewalt über das Unternehmen und Zugriff auf das Unternehmensvermögen.
Vorteile im Überblick:
- Flexibilität: Personengesellschaften bieten große Freiheiten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und bei der Entscheidungsfindung.
- Einfache Gründung: Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung einer Personengesellschaft. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Gründung zudem einfacher und kostengünstiger.
- Gewinnverwendung: Unternehmer haben einfachen Zugriff auf die Gewinne des Unternehmens.
- Steuerliche Vorteile: Gewinne und Verluste werden steuerlich direkt den Gesellschaftern zugerechnet, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.
Mögliche Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Das wirtschaftliche Risiko für die Gesellschafter ist relativ hoch, da sie unbeschränkt und gemeinschaftlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften (Ausnahme Kommanditist einer KG).
- Erschwerte Kapitalbeschaffung: Externe Investoren bevorzugen oft Kapitalgesellschaften, was die Beschaffung von Investitionskapital für Personengesellschaften erschweren kann.
Was ist besser – Personen- oder Kapitalgesellschaft?
Die wesentlichen Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegen in der Haftung und der Struktur. Während Gesellschafter von Personengesellschaften persönlich haften, beschränkt sich die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen. Kapitalgesellschaften können zudem als eigenständige juristische Personen unabhängig von ihren Gesellschaftern existieren.
Welche der beiden Unternehmensformen besser passt, hängt stark von den individuellen Anforderungen ab. Personengesellschaften eignen sich für kleinere Unternehmen, deren Inhaber Wert auf Flexibilität legen und stark mit dem Unternehmen verbunden sein möchten. Für Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz oder Haftungsrisiken kann die Kapitalgesellschaft mit einer klaren Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen die bessere Wahl sein.
Fazit: Personengesellschaften sind eine flexible, aber risikoreiche Rechtsform
Personengesellschaften bieten Unternehmern viele Vorteile, wenn es um Flexibilität, Entscheidungsfindung und Zusammenarbeit geht. Sie sollten jedoch die Risiken aus der persönlichen Haftung sorgfältig abwägen, denn Gesellschafter haften in der Regel persönlich mit ihrem Privatvermögen. Für die Wahl der richtigen Rechtsform ist es wichtig, bereits bei der Gründung die langfristigen Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQs
Wer gehört zu den Personengesellschaften?
Zu den Personengesellschaften gehören unter anderem die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie zeichnen sich dadurch aus, dass mindestens ein Gesellschafter persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Eine Sonderform stellt die GmbH & Co. KG dar, die zu den Personengesellschaften zählt, durch ihre besondere Struktur jedoch in der Haftung begrenzt ist.
Was ist der Unterschied zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft?
Der Hauptunterschied liegt in der Haftung. Während bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG oder KG) mindestens ein Gesellschafter persönlich mit seinem Privatvermögen haftet, ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Was ist keine Personengesellschaft?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (UG) und die Aktiengesellschaft (AG) sind keine Personengesellschaften. Sie zählen zu den Kapitalgesellschaften, die als eigenständige juristische Personen gelten. Anders als bei der Personengesellschaft, bei der Gesellschafter persönlich haften, ist ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
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