Selbstständigkeit – Ihr Weg dorthin

Lea Interthal
Sich mit der eigenen Geschäftsidee selbstständig machen
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Selbstständigkeit | BuchhaltungsButler

Wollen Sie sich selbstständig machen, sollten Sie sich im besten Fall vorab mit Ihrer Geschäftsidee und den Anforderungen an eine Existenzgründung auseinandersetzen. Wie der Weg in die Selbstständigkeit aussieht, ist grundsätzlich immer individuell. Anhaltspunkte, wie Sie sich selbstständig machen können, wie Ihre Buchhaltung aussehen muss und welche Steuern zu entrichten sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was bedeutet Selbstständigkeit?

Die Selbstständigkeit definiert sich in der Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung. Selbstständige können die Art, den Umfang, die Zeit und den Ort ihrer Arbeit frei wählen. Darüber hinaus sind sie nicht weisungsgebunden. Menschen in einer abhängigen Beschäftigung können all das nicht. Sie sind an einen Arbeitsort gebunden, haben meistens feste Arbeitszeiten und Vorschriften über die Art und den Umfang ihrer Arbeit.

Arbeitnehmer stehen in einem Angestelltenverhältnis und haben üblicherweise einen Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag regelt wichtige Punkte wie die Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und Kündigungsvereinbarungen. Das Einkommen des Arbeitnehmers ist gesichert und wird monatlich ausbezahlt. Selbstständige müssen sich selbst um ihre Aufträge und somit um ihr Einkommen kümmern. Dieses kann erfahrungsgemäß großen Schwankungen unterliegen.

Wenn Sie sich selbstständig machen, sollten Sie auf jeden Fall eine Scheinselbstständigkeit vermeiden. Ein Scheinselbstständiger tritt nach außen hin als Selbstständiger auf, befindet sich aber in einer abhängigen Beschäftigung. Scheinselbstständigkeit kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. 

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Unterschied zwischen gewerbetreibend und freiberuflich

Zu den Selbstständigen gehören neben den Gewerbetreibenden auch Freiberufler. Als Freiberufler gelten unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater oder Tierärzte. Die Unterscheidung der Selbstständigen ist für die Steuer von Bedeutung. Selbstständige der freien Berufe erfahren im Rahmen des Steuerrechts einige Erleichterungen. Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert die freien Berufe im § 18 EStG.

Das bedeutet Selbstständigkeit

Ob Sie freiberuflich tätig sind, hängt von der Charakterisierung Ihrer Tätigkeit ab. Das Finanzamt orientiert sich an den Angaben, die Sie in der steuerlichen Erfassung an dieses übermitteln. Sollte die Einordnung nicht eindeutig sein, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, ob Sie gewerbetreibend oder freiberuflich tätig sind.

Welche Steuern zahlt ein Selbstständiger?

Als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler müssen Sie die Steuern im Blick haben, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Welche Steuern das genau sind, hängt von der Rechtsform der Unternehmung ab. Unabhängig von der Rechtsform muss ein Unternehmen Lohnsteuer abführen, wenn es ein oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt.

Steuern für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler

Einzelunternehmer, die Gesellschafter einer Personengesellschaft und Freiberufler zahlen im Normalfall Einkommensteuer und Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Freiberufler zahlen Gewerbesteuer jedoch nur, wenn sie ein Gewerbe angemeldet haben.

Einkommensteuer und Kirchensteuer Der Gewinn abzüglich aller Sonderausgaben und abzugsfähiger Betriebsausgaben wird mit der Einkommensteuer besteuert
Beispiele für Ausgaben:
  • Ausgaben für Personal, Waren und Dienstleistungen
  • Spenden
  • Krankenversicherung und private Altersvorsorge

Zu beachten sind Freibeträge für Selbstständige, Alleinerziehende, Kinderfreibeträge usw. Diese werden ebenfalls vom Gewinn abgezogen und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Der Steuersatz der Einkommensteuer variiert je nach Höhe des Verdienstes. Mindestens liegt er bei 14% (bezogen auf den Grundfreibetrag übersteigenden Betrag), der Spitzensteuersatz bei 45%.
Kirchensteuer wird fällig, wenn eine Mitgliedschaft bei der katholischen oder evangelischen Kirche vorliegt. Der Prozentsatz liegt zwischen 5% und 9%.

Gewerbesteuer

Wurde ein Gewerbe angemeldet, wird Gewerbesteuer ab einem Jahresgewinn von 24.500€ fällig. Grundsätzlich fallen zwischen 7% und knapp 30% Gewerbesteuer an.

  • Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 0,035 x Gewerbesteuerhebesatz

Wichtig zu wissen: Einzelunternehmer und die Gesellschafter der Personengesellschaften können die Gewerbesteuer der Einkommensteuer gegenrechnen und einen Freibetrag von 24.500€ abziehen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige müssen auf ihren Umsatz Umsatzsteuer bezahlen. Der Regelsatz liegt bei 19%, der ermäßigte Steuersatz bei 7%. Besteht die Steuerpflicht, können Unternehmen Vorsteuer geltend machen und diese mit der Umsatzsteuer verrechnen.

Die Umsatzsteuer muss rechtzeitig ans Finanzamt gezahlt werden. Nutzt ein Unternehmen die Kleinunternehmerregelung, fällt keine Umsatzsteuer an. Es gibt darüber hinaus auch Berufe bzw. Leistungen (bspw. Heilpraktiker), die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Steuern für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer entrichten. 

Körperschaftsteuer
+
Solidaritätszuschlag

Mit der Körperschaftsteuer wird der Gewinn einer Körperschaft versteuert. Der Steuersatz liegt bei 15% und wird auf den Gewinn des Unternehmens angewendet. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% angewandt. Freibeträge können nicht abgezogen werden.

  • Körperschaftsteuer = Gewinn x 0,15
  • Solidaritätszuschlag = Körperschaftsteuer x 0,055
Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer einer Körperschaft wird wie die Steuer eines Einzelunternehmens berechnet. Körperschaften dürfen jedoch keinen Freibetrag in Anspruch nehmen.
Umsatzsteuer Es gelten dieselben Regelungen wie für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer wird erst dann fällig, wenn eine Körperschaft Dividenden oder Gewinne ausschüttet. Auf diese Kapitalerträge werden dann 25% Steuern + Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer (KiSt) fällig.

  • Kapitalertragsteuer = Gewinn x 0,25

Einfache Buchhaltung für Selbstständige

Als selbstständiges Unternehmer müssen Sie dem Finanzamt jährlich eine Gewinnermittlung zusenden. Kleine Unternehmen und Freiberufler können ihren Jahresgewinn mit der einfachen Buchführung errechnen, größere Unternehmen, exkl. Freiberufler (ab 600.000€ Umsatz oder 60.000€ Gewinn), dagegen müssen den Gewinn mit einer ordnungsgemäßen, doppelten Buchführung ermitteln.

Bei der einfachen Buchführung wird das Jahresergebnis mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechnet. Die Ausgaben werden den Einnahmen gegenübergestellt und die Differenz bildet den Jahresgewinn oder -verlust. Das Ergebnis wird in der Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben.

Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind oder einen jährlichen Umsatz von 600.000€ bzw. Gewinn von 60.000€ erwirtschaften, müssen zur Gewinnermittlung eine Bilanz erstellen. Darüber hinaus müssen sie ihre Erträge und Aufwendungen in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) darstellen.

So funktioniert die Buchhaltung für Selbstständige

Versicherungen für Selbstständige

Versicherungen sind für Selbstständige je nach Tätigkeit und Branche unumgänglich. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Versicherungen für die Privatperson, also den Selbstständigen selbst, und für das gegründete Unternehmen. 

Beispiele für wichtige private Versicherungen sind:

  • Krankenversicherung – eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Selbstständige können zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenkasse wählen.
  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Gewerbliche Risiken können unter anderem mit folgenden Versicherungen abgesichert werden:

  • Betriebshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Versicherung des Geschäftsinhalts

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie sich mit einem Versicherungsberater zusammensetzen. Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, können andere Versicherungen und Mitgliedschaften notwendig sein. Jedoch sollten Sie persönliche und betriebliche Risiken bei der Versicherungswahl gleichermaßen berücksichtigen.

Schritte in die Selbstständigkeit

Wie Sie Ihren Weg in die Selbstständigkeit gehen, ist individuell und von eigenen Erfahrungen geprägt. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können:

  1. Entwicklung einer Geschäftsidee – diese Idee löst im besten Fall ein konkretes Problem und Menschen sind bereit, Geld dafür auszugeben.
  2. Entwicklung des Geschäftsmodells – ein Geschäftsmodell enthält Aussagen über die Geschäftsstruktur, das Ertragsmodell, den Unternehmergeist etc.
  3. Erstellung eines Businessplans –  Investoren entscheiden oftmals anhand eines Businessplans darüber, ob sie das Vorhaben unterstützen. Darüber hinaus wird so die Machbarkeit des Geschäftsmodells und der Idee überprüft.
  4. Finanzierung – Sie müssen sich überlegen, wie das Unternehmen finanziert werden soll: durch eigene Ersparnisse oder externe Kapitalgeber wie Banken?
  5. Anmeldung des Gewerbes – es erfolgt die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet je nach Bundesland zwischen 10€ und 65€, die Eintragung (wenn erforderlich) ins Handelsregister durchschnittlich 150€. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt kostet nichts.
  6. Kundenakquise – die Suche nach Kunden fängt spätestens nach der Anmeldung des Gewerbes an.

Welche Voraussetzungen Sie für eine Selbstständigkeit mitbringen müssen, ist abhängig vom Geschäftsbereich des Unternehmens. Informieren Sie sich im Vorfeld ausreichend über die notwendigen Qualifikationen und Anforderungen an Ihr Vorhaben.

Vor- und Nachteile einer Selbstständigkeit

Bevor Sie sich dafür entscheiden, sich selbstständig zu machen, sollten Sie die Vor- und Nachteile einer Selbstständigkeit abwägen:

Vorteile

  • Freie Zeiteinteilung
  • Nicht weisungsgebunden
  • Finanzielle Unabhängigkeit
  • Hohe soziale Anerkennung
  • Erfüllung von persönlichen Zielen und Wünschen

Nachteile

  • Lange, unregelmäßige Arbeitszeiten
  • Gefahr der Scheinselbstständigkeit
  • Große Verantwortung
    → bei Selbstständigen, die nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Familie und Mitarbeiter verantwortlich sind
  • Hohes Risiko
    → kann je nach Branche, Geschäftsidee und eingesetztem Kapital variieren

Fazit: Selbstständig machen

Bevor Sie sich selbstständig machen, sollten Sie sich mit den Voraussetzungen und Anforderungen an eine Selbstständigkeit auseinandersetzen. Je nachdem, welche Rechtsform Sie wählen, fallen andere Steuern an. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler zahlen auf ihren erwirtschafteten Gewinn Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (seit 2021: Wegfall des Solis für rund 90% aller Einkommenszahler) und evtl. Kirchensteuer. Sofern ein Gewerbe angemeldet wurde, wird auch Gewerbesteuer fällig. Umsatzsteuer zahlt jeder Selbstständige, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist und die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt. Kapitalgesellschaften zahlen neben der Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer.

Welche Versicherungen Sie als Selbstständiger abschließen sollten, muss individuell mit einem Fachmann besprochen werden. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 600.000€ bzw. Gewinn von 60.000€ nicht überschreiten und nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können ihren Gewinn mit der einfachen Buchführung ermitteln. Darüber hinaus ist eine doppelte Buchführung Pflicht.

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FAQs

Was braucht man für eine Selbstständigkeit?

Je nach Branche und Tätigkeit sind unterschiedliche Nachweise und Voraussetzungen notwendig. Bei einigen Berufen sind Qualifikationen erforderlich, bei anderen Tätigkeiten wiederum nicht. Unabhängig der Tätigkeit sollten Sie Ihre Stärken und Schwächen kennen. Das kann den Start in die Selbstständigkeit erleichtern.

Was kostet es, sich selbstständig zu machen?

Die Kosten für den Start einer Selbstständigkeit variieren je nach Gründungsaufwand. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet je nach Bundesland zwischen 10€ und 65€, die Eintragung ins Handelsregister durchschnittlich 150€. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt kostet nichts. 

Wie viel Steuern zahlen Selbstständige?

Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zahlen je nach Gewinn zwischen 0% und 45% Einkommensteuer sowie auf den Steuerbetrag zusätzlich Solidaritätszuschlag. Dazu ggf. 5% – 9% Kirchensteuer. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt auf seine Umsätze 19% oder 7% Umsatzsteuer. Wer ein Gewerbe angemeldet hat und mindestens 24.500€ Gewinn macht, zahlt zudem Gewerbesteuer (min. 7%, i.d.R. mehr). Diese wird allerdings bei der Einkommensteuer angerechnet.

Was spricht gegen eine Selbstständigkeit?

Eine Selbstständigkeit bringt eine hohe Verantwortung für sich selbst, seine Familie und Mitarbeiter mit. Darüber hinaus müssen Sie sich als Selbstständiger um Ihre eigene Altersvorsorge kümmern. Auch lange und unregelmäßige Arbeitszeiten prägen das Bild der eigenen Selbstständigkeit.

Was spricht für eine Selbstständigkeit?

Für eine Selbstständigkeit sprechen neben der finanziellen Unabhängigkeit auch ein hohes Maß an eigener Verantwortung und eine flexible Zeitgestaltung. Darüber hinaus können Sie Ihren Arbeitsort und -umfang selbst bestimmen.

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