Gliederung
Soll- und Ist-Versteuerung: Fakten & Bsp. | BuchhaltungsButler
Wann muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? Wird sie mit der Erstellung einer Rechnung oder mit Zahlung des Kunden fällig? Bei der Soll- und Ist-Versteuerung entsteht die Meldepflicht der Umsatzsteuer und die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wir erklären Ihnen beide Verfahren mit Hilfe von Beispielen. Außerdem erfahren Sie, wann ein Wechsel des Verfahrens sinnvoll und möglich ist.
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Was ist die Soll-Versteuerung?
Grundsätzlich ist die Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Unternehmen vorgesehen. Bei diesem Verfahren wird die Umsatzsteuer fällig, wenn die Rechnungsstellung erfolgt ist. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden sämtliche Rechnungen berücksichtigt, die ein Unternehmen im Monat geschrieben hat. Ob die Zahlung bereits erfolgt ist, ist dabei nicht von Bedeutung. Die Soll-Versteuerung wird als “Steuer nach vereinbarten Entgelten” bezeichnet (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG).
Was ist die Ist-Versteuerung?
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann gemeldet und fällig, wenn die Zahlung durch den Kunden erfolgt ist. Gemäß § 20 UStG wird das Verfahren als “Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten” bezeichnet. Für die Anwendung der Ist-Versteuerung muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.
Wichtig: Die Ist-Versteuerung hat keinen Einfluss darauf, wann Sie die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen geltend machen dürfen. Diese ist auch bei Ist-Versteuerern immer zum Rechnungsdatum zu buchen.
Unterschied am Beispiel
Sie stellen eine Rechnung mit Datum 15.09.2023 über 500€ zzgl. 19% USt. (95€). Der Kunde zahlt am 12.10.2023.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat September müssen Sie bis zum 10.10.2023 vornehmen. Bei der Soll-Versteuerung ist auch die Rechnung vom 15.09.2023 zu berücksichtigen und der Steuerbetrag in Höhe von 95€ an das Finanzamt abzuführen.
Haben Sie die Ist-Versteuerung gewählt, wird die Rechnung erst bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Oktober, welche bis zum 10.11.2023 vorzunehmen ist, berücksichtigt. Der Geldeingang im Oktober ist maßgebend für die Entstehung der Verbindlichkeit in Höhe von 95€ gegenüber dem Finanzamt.
Mit einem Buchhaltungssystem wie BuchhaltungsButler wird die fällige Umsatzsteuer ganz automatisch zum Rechnungs- (Soll-) oder Zahlungsdatums (Ist-Besteuerung) berücksichtigt.
Antrag auf Ist-Versteuerung stellen
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen Antrag auf Ist-Versteuerung beim Finanzamt zu stellen. Eine Ist-Besteuerung ist möglich wenn:
- ein Unternehmen weniger als 600.000€ Umsatz erzielt.
- das Unternehmen nicht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet ist.
- der Unternehmer gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG freiberuflich tätig ist.
- der Unternehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die keine Bücher führt oder dazu verpflichtet ist.
Sind die Vorgaben erfüllt, darf ein Antrag vom Finanzamt nicht abgelehnt werden.
Mit einer Dauerfristverlängerung erhalten Unternehmen regelmäßig einen Monat mehr Zeit, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Sie ist daher als Alternative zur Ist-Versteuerung denkbar.
Beide Verfahren gleichzeitig – geht das?
Es ist durchaus möglich, dass ein Unternehmer sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einnahmen erzielt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Unternehmer zwei Gewinnermittlungen vornimmt. In diesem Fall erfolgt eine Ist-Besteuerung für die freiberuflichen Umsätze. Für die gewerblichen Einnahmen unter 600.000€ jährlich kann eine Soll- oder ein Ist-Versteuerung erfolgen.
Welche Besteuerungsart eignet sich für Existenzgründer?
Insbesondere zu Beginn der Unternehmenstätigkeit ist es sinnvoll, die Ist-Versteuerung zu beantragen. Andernfalls kann es leicht zu finanziellen Engpässen kommen. Stehen hohe Rechnungsbeträge aus oder werden mehrere Rechnungen erst spät bezahlt, muss das Unternehmen bei der Ist-Versteuerung nicht in Vorleistung treten. Auch bei einem kompletten Zahlungsausfall muss, anders als bei der Soll-Versteuerung, keine Umsatzsteuer zurückgefordert werden.
Fazit
Bei der Soll- und Ist-Versteuerung wird der Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Umsatzsteuer fällig wird. Bei der Soll-Versteuerung geschieht dies mit der Erstellung der Rechnung, während die Umsatzsteuer bei der Ist-Versteuerung erst mit Begleichen der Rechnung durch den Kunden fällig wird. Gesetzlich vorgesehen ist die Soll-Versteuerung für Unternehmen. Eine Ist-Versteuerung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Existenzgründern wird die Ist-Besteuerung empfohlen, da Liquiditätsengpässen bei dieser Methode vorgebeugt werden können.
FAQs
Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Soll-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer mit der Rechnungsstellung fällig, während sie bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Geldeingang zu zahlen ist.
Soll- und Ist-Besteuerung: Beispiele?
Wird eine Rechnung zum 15.09. gestellt und zum 12.10 gezahlt, so ist die Umsatzsteuer bei der Soll-Besteuerung bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt zu melden und zu zahlen. Bei der Ist-Besteuerung erst mit der Meldung für den Oktober bis zum 10. November.
Habe ich eine Soll- oder Ist-Versteuerung?
Gesetzlich vorgesehen ist die Soll-Versteuerung für Unternehmen. Eine Ist-Besteuerung muss beantragt werden.
Ist- und Soll-Versteuerung gleichzeitig möglich?
Erzielt ein Freiberufler zusätzlich gewerbliche Einnahmen, können eine Soll- und eine Ist-Versteuerung gleichzeitig erfolgen.
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