Steuerberatergebühren: Was kostet ein Steuerberater?

Susanne Woda
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Was kostet ein Steuerberater? | BuchhaltungsButler

Das Steuerrecht ist komplex und viele Unternehmen greifen auf die Unterstützung eines Experten zurück, um rechtssicher zu arbeiten und die gesetzlichen Vorgaben zu Steuern und Buchführung zu erfüllen. Wenn Sie die einfachen Tätigkeiten selbst erledigen, bezahlen Sie den Steuerberater nur für das, was Sie wirklich von ihm benötigen: steuerliche Expertise. Wie viel Steuerberater für ihre Leistungen verlangen dürfen und wie sich die Gebühren berechnen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Viele Tätigkeiten, verschiedene Gebühren: Was kostet ein Steuerberater?

Steuerberater können viele Aufgaben für Unternehmen übernehmen. Neben rein steuerlichen Aufgaben, wie die

übernehmen die Steuerexperten häufig auch betriebswirtschaftliche Aufgaben, wie die

  • Finanzbuchhaltung,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Rentabilitätsanalysen oder Liquiditätsplanung sowie die
  • komplexe betriebswirtschaftliche Beratung oder Unterstützung bei Investitions- und Finanzentscheidungen.

Wie hoch die Kosten im Einzelnen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeiten sowie der Größe des auftraggebenden Unternehmens. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen und dessen Wirtschaftstätigkeit, desto höher fallen die Gebühren für den Steuerberater aus. 

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Steuerberatervergütungsverordnung: Gebühren von Steuerberatern

Steuerberater können ihre Gebühren nicht willkürlich ansetzen, sondern rechnen die Leistungen nach ganz bestimmten Vorgaben ab. Welche Gebühren sie für einzelne Tätigkeiten berechnen dürfen und in welcher Höhe, ist genau in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Den in Rechnung gestellten Aufwand muss der Steuerberater dokumentieren und nachweisen können.

Insgesamt gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung zu berechnen: abhängig vom Wert der Dienstleistung, dem zeitlichen Umfang oder pauschal.

Steuerberater können auch von der StBVV abweichende Gebühren festlegen und niedrigere oder höhere Gebühren mit ihren Mandanten vereinbaren. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. In diesem Fall müssen sie allerdings bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers in Textform vorliegen.

Wertgebühren

Die meisten Tätigkeiten, wie die Buchführung und der Jahresabschluss, rechnen Steuerberater als Wertgebühren ab. Dafür setzen sie zuerst den sogenannten Gegenstandswert fest. Dieser richtet sich je nach Art der Tätigkeit nach unternehmensspezifischen Kennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder der Bilanzsumme.

Die Grundgebühr, die der Steuerberater für den festgestellten Gegenstandswert in Rechnung stellen kann, ergibt sich aus den Tabellen A bis D in der Anlage der Gebührenverordnung. Sie wird auch “volle Gebühr” genannt.

Beispiele:

  • Erklärung der Körperschaftsteuer, abhängig vom Einkommen vor Verlustabzug (volle Gebühr nach Tabelle A)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung, abhängig von der Summe der Entgelte (volle Gebühr nach Tabelle A)
  • Aufstellung des Jahresabschlusses, abhängig vom Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (volle Gebühr nach Tabelle B)

Rahmengebühren

In vielen Fällen gewährt die StBVV dem Steuerberater einen Rahmen, in dem er seine Gebühren abrechnen darf. Dann kann er einen Bruchteil oder ein Vielfaches der vollen Gebühr abrechnen. Dabei ist er je nach Tätigkeit an bestimmte Mindest- und Maximalbeträge gebunden. Ist eine solche Bandbreite angegeben, spricht man nicht von Wertgebühren, sondern von Rahmengebühren.

Der Satz, mit welchem der Steuerberater die volle Gebühr abrechnen darf, ist für jede Tätigkeit in der StBVV angegeben. Er kann zwischen 1/10 (0,1% der vollen Gebühr) und 40/10 (3-faches der vollen Gebühr) liegen. Ob die berechnete Gebühr im oberen oder unteren Bereich liegt, ist abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. Auch Haftungsrisiken darf der Steuerberater berücksichtigen.

In einigen Fällen wie der Lohnbuchführung ist der Rahmen auch in konkreten Eurobeträgen vorgegeben.

Rahmengebühren von Steuerberater

Beispiele:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abhängig von den Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben (5 bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle B)
  • Erstellung eines Vermögens- oder Finanzstatus, abhängig von der Summe der Vermögens- bzw. Finanzwerte (5/10 bis 15/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B)
  • Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Stammdaten, 5 bis 18€ pro Arbeitnehmer

Je besser Sie die Buchhaltung für Ihren Steuerberater vorbereiten, desto mehr Geld können Sie sparen. Für die Buchhaltung inkl. Kontieren kann der Steuerberater 1/10 bis 12/10 des Gegenstandswertes abrechnen. Führen Sie die Kontierung selbst im Unternehmen durch, darf er maximal 6/10 abrechnen. Noch geringere Sätze stellt der Steuerberater in Rechnung, wenn Sie die Belege gut sortiert einreichen.

Zeitgebühren

Bestimmte Leistungen dürfen Steuerberater auch nach Zeitaufwand berechnen, und zwar wenn

  • dies in der StBVV explizit so vorgesehen ist oder
  • die Schätzung des Gegenstandswerts nicht ohne Weiteres möglich ist.

Dann stellen sie den erforderlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung eines Sachverhalts mit 30 bis 75€ pro angefangene halbe Stunde Rechnung.

Beispiele:

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einrichtung der Buchführung
  • Sonstige Hilfeleistungen bei der Buchführung oder Lohnbuchführung

Pauschalvergütung

Alternativ zu den bisher genannten Gebühren ist für viele Leistungen auch eine Pauschalvergütung zulässig. Die Vereinbarung muss jedoch in Textform und für mindestens ein Jahr getroffen werden. Typischerweise vereinbaren Steuerberater eine pauschale Vergütung etwa für die Buchhaltung oder Beratungstätigkeiten.

Nicht zulässig ist die Pauschalvergütung für

  • die Anfertigung nicht mindestens jährlich wiederkehrender Steuererklärungen,
  • die Ausarbeitung von schriftlichen Gutachten,
  • bestimmte Einzeltätigkeiten gem. §23 StBVV,
  • die Teilnahme an Prüfungen und
  • die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungsvollstreckungsverfahren sowie gerichtlichen und anderen Verfahren.

Steuerberatung: Besondere Regelungen für das Erstgespräch

Wie viel ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand. Für mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Steuerberater unabhängig von anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten erteilen, können sie 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A berechnen.

Für Erstberatungen gelten jedoch besondere Regeln: Hierfür dürfen Steuerberater höchstens 190€ verlangen. Dieser Betrag ist zudem auf mögliche Gebühren, die der Steuerberater nach einer Auftragserteilung in diesem Zusammenhang in Rechnung stellt, anzurechnen.

Ersatz von Auslagen und Aufwendungen

Über die Gebühren für ihre Tätigkeiten hinaus können Steuerberater auch Entgelte, die für die Bearbeitung von Sachverhalten entstehen, in Rechnung stellen. Zum Beispiel für

  • Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
  • Abschriften und Fotokopien,
  • Reisekosten oder 
  • die Abwesenheit bei Geschäftsreisen.

Auch die Höhe dieser Gebühren sind in der StBVV ausführlich festgelegt.

Fazit: Was kostet ein Steuerberater?

Die Gebührensätze, die Steuerberater für ihre Leistungen ansetzen, sind in der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) genau geregelt. Wie teuer eine Steuerberatung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen, desto höher sind die Kosten. In vielen Fällen werden die Gebühren je nach Aufwand in bestimmten Bandbreiten berechnet. Diesen Spielraum können Unternehmer nutzen, um die Kosten zu reduzieren: Je ausführlicher und genauer ihre Vorarbeit ist, desto geringer fallen die Gebühren beim Steuerberater aus.

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FAQs

Wie viel kostet ein Steuerberater für die Steuererklärung?

Die Gebühren, die ein Steuerberater für seine Leistungen berechnen darf, sind in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Danach kann er einzelne Tätigkeiten nach ihrem Gegenstandswert und ggf. unter Berücksichtigung des damit verbundenen Arbeitsaufwandes oder nach Zeitaufwand abrechnen. Auch eine pauschale Vergütung ist in vielen Fällen zulässig. Die Kosten für Steuererklärungen richten sich in der Regel nach der steuerlichen Bemessungsgrundlage wie Gewinn, Umsatz oder Gewerbeertrag.

Wie viel darf ein Steuerberater kosten?

Steuerberater dürfen ihre Leistungen nicht willkürlich abrechnen, sondern müssen sich nach festen gesetzlichen Vorgaben richten. Die konkreten Gebührensätze sind in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. In der Regel richten sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert, also beispielsweise der Bilanzsumme bei der Erstellung des Jahresabschlusses. In vielen Fällen dürfen die Gebühren innerhalb bestimmter Bandbreiten berechnet werden. Ausschlaggebend für die Höhe sind Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit oder auch das Haftungsrisiko.

Was kostet 1 Stunde Beratung beim Steuerberater?

Wie teuer ein Beratungsgespräch beim Steuerberater ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Gebühren sind in der Steuerberatungsvergütungsverordnung festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert der Beratung und dem Beratungsaufwand. Für Erstgespräche gilt eine Sonderregelung: Steuerberater dürfen dafür höchstens 190€ veranschlagen. Diesen Betrag müssen sie auf spätere Gebühren für daraus resultierende Tätigkeiten anrechnen.

Wie berechnet sich die Steuerberatergebühr?

Viele Leistungen von Steuerberatern richten sich nach dem Gegenstandswert. Die jeweilige Gebühr ist in verschiedenen Tabellen in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Der Steuerberater kann entweder die volle Gebühr berechnen oder innerhalb vorgegebener Bandbreiten einen Teil oder ein Mehrfaches davon. In bestimmten Fällen ist auch eine Berechnung nach Zeitaufwand oder eine pauschale Vergütung möglich.

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