Steuerfreibetrag – Das gilt für Selbstständige

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Steuerfreibetrag für Selbstständige | BuchhaltungsButler

Was ist ein Steuerfreibetrag und gilt dieser nur für Selbstständige oder für alle? Im Folgenden schildern wir Ihnen alle wichtigen Fakten zum Steuerfreibetrag und erklären, warum man sich gerade im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Thema Steuerfreibetrag befassen sollte.

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Definition – Steuerfreibetrag

Steuerfreibeträge sorgen dafür, dass sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen vermindert. Das bedeutet: Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, zahlen Sie für dieses Einkommen keine Steuern. Der Betrag bis zu dieser Grenze ist der Steuerfreibetrag. Alles über dem Freibetrag müssen Sie beim Finanzamt versteuern.

Von Ihrem Einkommen werden also zunächst die Freibeträge abgezogen. Für das, was übrig bleibt, müssen Sie Steuern bezahlen. Zu den Steuerfreibeträgen zählen beispielsweise:

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibeträge
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Umsatzsteuerfreibetrag

Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerzahler in Deutschland. Der Freibetrag für Veräußerungsgewinne zum Beispiel gilt nur für Unternehmer. Wenn Sie sich unsicher sind, was für Sie gilt, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Das dürfen Sie steuerfrei verdienen

Die Entlastung durch den steuerlichen Freibetrag ist nicht nur für Selbstständige relevant. Die gesetzliche Verankerung dafür befindet sich in §32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz. Steuerzahler, also sowohl Selbstständige als auch Angestellte, können für das Steuerjahr 2021 folgende Grundfreibeträge ansetzen:

  • Alleinstehende: 9.744€
  • Gemeinsam veranlagte Ehepaare: 19.448€

Diese Beträge werden alle zwei Jahre überprüft. Bei steigenden Lebenshaltungskosten wird der Freibetrag erhöht. Der Grundfreibetrag betrug bei der Gründung der BRD inflationsbereinigt 1960 Euro und wurde seitdem regelmäßig angepasst.

Der Grundfreibetrag ist an das sogenannte sächliche Existenzminimum gekoppelt, also an den Betrag, den Menschen im Minimum zum Leben brauchen. Deshalb zahlen Sie auf Einnahmen, die sich unter dieser Freigrenze befinden, keine Steuern.

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Diese Freibeträge gelten für Selbständige

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie hinsichtlich der Grundfreibeträge deutlich mehr bedenken als gewöhnliche Arbeitnehmer. Das hat auch einen einfachen Grund: Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Kommunikation und das Abrechnen mit dem Finanzamt. Der Arbeitnehmer führt einen Teil des Gehalts direkt an das Finanzamt ab.

Selbstständige müssen sich darum selbst kümmern. Sie gehen als Selbstständiger dabei wie folgt vor:

Sie zahlen eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt. Bei der Steuererklärung findet eine Verrechnung mit den tatsächlich zu zahlenden Steuern statt. Für Sie gibt es dann 2 Optionen: Nachzahlung oder Steuererstattung.

Ohne Steuerberater ist es allerdings schwierig zu verstehen, wo das Finanzamt den Steuerfreibetrag in der Berechnung angesetzt hat. Dieser wird vom Finanzamt nämlich nicht einfach abgezogen, sondern das Finanzamt setzt insgesamt 5 Steuersätze an, die sich verändern und progressiv ansteigen. 

Unten sehen Sie in diesem Zusammenhang die Grenzsteuersätze für das Jahr 2021:

Einkommen Steuersatz
Bis 9.744€ 0% (Freibetrag)
9.748€ bis 57.051€ 14% – 42%
57.052€ bis 270.500€ 42%
Ab 270.500€ 45%

Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten wird jeweils der doppelte Wert zugrunde gelegt. Wenn Sie verheiratet und gemeinsam veranlagt sind, erhöht sich der Grundfreibetrag also auf 19.448€.

Der Solidaritätszuschlag ist für ca. 90% der Steuerzahler im Jahr 2021 entfallen. Nur Spitzenverdiener zahlen weiterhin den vollen Zuschlag in Höhe von 5,5% ihrer Einkommensteuer.

Fatih Cakar

Fatih Cakar

Steuerberater bei Trimborn Partner

Fatih Cakar ist seit 2014 bei Trimborn Partner tätig und hat sich dabei unter anderem auf die Bereiche Digitalisierung, StartUps sowie die Beratung internationaler Mandanten spezialisiert. Die Kanzlei erhielt in den vergangenen Jahren verschiedene Auszeichnungen, etwa von Datev oder auch dem Handelsblatt. Im März 2021 legte Herr Cakar erfolgreich sein Steuerberaterexamen ab.

Gewerbesteuerfreibetrag

Sie sind kein Freiberufler, haben aber ein angemeldetes Gewerbe?

Dann müssen Sie auch Gewerbesteuern zahlen. Einzige Ausnahme: Sie bleiben unterhalb vom Freibetrag. Der Gewerbesteuerfreibetrag hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

Übersicht über Freibeträge:
Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500€
Freibetrag für Vereine und juristische Personen öffentlichen Rechts 5.000€
Freibetrag für Kapitalgesellschaften Kein Anspruch

Gibt es besondere Freibeträge für Freiberufler?

Wenn Sie gemäß §18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz als Freiberufler anerkannt sind, haben Sie einige wichtige Vorteile. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Ob jemand als Freiberufler anerkannt wird, entscheidet dabei das Gesetz gemäß §18 EStG.

Steuerfreibetrag für Veräußerungsgewinne

Sie wollen ein Unternehmen verkaufen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen, profitieren Sie auch hier von Steuerfreibeträgen: Der Inhaber des Unternehmens oder der Firma darf nicht jünger als 55 Jahre sein oder er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das Geschäft zu führen.

Folgende Steuerfreibetragsgrenzen sind möglich:

  • Bis 45.000€ sind Gewinne aus Unternehmensveräußerungen einkommensteuerfrei.
  • Ist der Gewinn aus dem Verkauf höher als 181.000€, entfällt der Freibetrag und schmilzt ab einem Gewinn von 136.000 sukzessive ab.

Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer

Für Sie als Unternehmer gibt es durchaus Freibeträge, die nur für Selbstständige zählen. Zum Beispiel der Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer.

Sie haben bei der steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung gewählt oder haben diese nachträglich beim Finanzamt beantragt? Dann müssen Sie für Leistungen und Lieferungen keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch an Umsatzgrenzen gekoppelt.

Meeting zum jährlichen Steuerfreibetrag

Es gilt bei einem Umsatz bis 22.000€ im vorangegangenen Jahr und 50.000€ Umsatz im laufenden Geschäftsjahr.

Selbstständiger Nebenerwerb – Übungsleiterfreibetrag

Wenn Sie eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben, gibt es die Möglichkeit, den sogenannten Übungsleiterfreibetrag zu nutzen. Dieser gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Diese Übungsleiterpauschale können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie z.B. Übungsleiter im Sportverein sind oder eine Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung ausüben. Pro Jahr sind 2.400€ steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerfreibetrag eintragen lassen

Wenn Sie einen Steuerberater für Ihre steuerlichen Angelegenheiten nutzen, kann dieser für Sie Freibeträge für gewisse Kosten, die Ihnen in jedem Fall entstehen (z.B. hohe Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) beim Finanzamt beantragen und so eine Einsparung im monatlichen Lohnsteuereinbehalt erzielen. Den Grundfreibetrag müssen Sie nicht beantragen.

Wenn Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten allerdings selbst regeln, müssen Sie wissen: Sie können einen Freibetrag jederzeit für das laufende Steuerjahr beantragen.

Sie müssen dafür das entsprechende Formular ausfüllen und es im Zuge Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Zum Beispiel über das Elster Portal

Fazit

Steuerfreibeträge können Sie in Deutschland zu jedem Zeitpunkt geltend machen. Ob Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer sind, spielt dabei keine Rolle. Einige Freibeträge betreffen nur Selbstständige, andere wiederum sind für alle nutzbar.

Grundsätzlich gilt: Neben dem Grundfreibetrag sind die anderen Freibeträge immer individuell nach Lebenssituation anwendbar. Ein Steuerberater kann Sie bei Ihrer aktuellen steuerlichen Situation unterstützen.

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FAQs

Wie viel darf man als Selbstständiger steuerfrei verdienen?

Als Selbständigem steht Ihnen ein Grundfreibetrag in Höhe von 9.744€ zu.

Was muss ich als Selbstständiger an Steuern zahlen?

Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (ausgenommen Kleinunternehmerregelung).

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer?

Der gesetzliche Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500€. Liegen Sie darunter, entfällt für Sie die Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der jährliche Steuerfreibetrag?

Steuerfreibetrag ist ein Sammelbegriff für alle Freibeträge. Dementsprechend ist der jährliche Steuerfreibetrag immer individuell. Pauschal steht nur der Grundfreibetrag in Höhe von 9.744€ fest. Sind Sie verheiratet und gemeinsam veranlagt sind, erhöht sich der Betrag auf 19.448€.

Wie kann ich einen Steuerfreibetrag eintragen lassen?

Der Eintrag erfolgt über entsprechende Formulare beim Finanzamt. Der Online-Zugang über Elster ist dabei der schnellste.

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