USt-ID der Schweiz – das müssen Sie wissen

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USt-ID der Schweiz | BuchhaltungsButler

Ähnlich wie die EU-Länder vergibt auch die Schweiz Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Die USt-ID eines schweizer Unternehmens basiert allerdings auf der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Worauf Sie achten müssen und wie Sie die USt-ID überprüfen können, erfahren Sie in diesem Artikel. 

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Definition: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID, erhält jedes Unternehmen, welches innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen im EU-Land tätigt. Der Besitz einer solchen Steuernummer ist unter anderem eine Voraussetzung dafür, dass diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht werden können. Dies gilt nur bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.

In der Schweiz besitzen Unternehmen ebenfalls eine Umsatzsteuernummer, wenn sie international agieren. Die Umsatzsteuernummer in der Schweiz wird überwiegend als Mehrwertsteuernummer bezeichnet. Diese Mehrwertsteuernummer ergibt sich aus der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und dem Zusatz “MWST”, welche leicht mit der USt-ID verwechselt werden kann. Während die USt-ID nur bei international tätigen Unternehmen benötigt wird, erhält jedes Unternehmen in der Schweiz eine UID nach der Gründung.

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Unterschied zwischen der europäischen USt-ID und UID (Schweiz)

Eröffnen Sie ein Unternehmen in der Schweiz, erhalten Sie eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Diese ist landesweit einheitlich aufgebaut und ähnelt der europäischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Die UID vereinfacht die Kommunikation und Identifizierung zwischen den Ämtern bzw. Behörden und den Unternehmen. Die Unternehmens-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel “CHE” und einer 9-stelligen Nummer zusammen:

  • CHE-123.456.789 oder
  • CHE123456789

Ähnlich wie in Deutschland sind Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass jedes in der Schweiz ansässige Unternehmen, das pro Jahr mindestens 100.000 Franken Umsatz erzielt, die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer besitzt. Darunter fallen auch die Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen in der Schweiz tätigen und einen weltweiten Umsatz im Wert von 100.000 Franken erzielen, aber ihren Geschäftssitz woanders haben. Diese Unternehmen können bereits ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig werden und müssen sich in diesem Fall beim Schweizer Finanzamt registrieren.

So prüfen Sie die USt ID der Schweiz

Es gibt Ergänzungen, die der Unternehmens-Identifikationsnummer hinten angestellt werden, die allerdings nicht Teil dieser werden. Sie dienen lediglich als Hinweis darauf, ob das Unternehmen in das Handelsregister (HR) eingetragen ist und/ oder mehrwertsteuerpflichtig ist:

  • Das Unternehmen ist ins Handelsregister eingetragen: CHE123456789 HR
  • Das Unternehmen ist mehrwertsteuerpflichtig: CHE123456789 MWST
  • Beides trifft zu: CHE123456789 HR MWST

Sollten sich die Ergänzungen ändern, bleibt die Identifikationsnummer weiterhin bestehen. Da in der Schweiz mehrere Sprachen gesprochen werden, können die Zusätze auch in Italienisch (IVA) und Französisch (TVA) angegeben werden.

Reverse-Charge-Verfahren Schweiz

Im normalen Tagesgeschäft muss grundsätzlich der Verkäufer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bei grenzüberschreitendem Handel (Europa) kann die Steuerlast unter gewissen Voraussetzungen auf den Kunden übertragen werden. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch Reverse-Charge-Verfahren genannt. 

Das Reverse-Charge-Verfahren wird in den europäischen Staaten angewandt, ebenso in der Schweiz. Auch in weiteren Drittländern (USA, China, etc.) kann eine Art Reverse-Charge angewendet werden – die entsprechenden Regularien sind allerdings individuell zu erarbeiten. Das Verfahren der Schweiz baut auf anderen Richtlinien auf und es kann somit zu Abweichungen kommen:

Beispiel 1: Sie erbringen eine Beratungsdienstleistung an ein Unternehmen in der Schweiz. Ihr weltweiter steuerpflichtiger Umsatz übersteigt 100.000 CHF nicht. Somit können Sie das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. In diesem Fall geht die Steuerlast auf den Leistungsempfänger über. Das Schweizer Unternehmen muss die Bezugssteuer an das Finanzamt abführen. Als leistendes Unternehmen müssen Sie hierfür eine mehrwertsteuerrecht-konforme Rechnung stellen. In der Rechnung weisen Sie den Nettobetrag (Bsp.: 12.000€) der Leistung ohne die Schweizer Mehrwertsteuer aus. Zu beachten ist, dass der Leistungsempfänger auf die Dienstleistung noch die sogenannte Bezugsteuer zu entrichten hat. 

Vorschlag für einen Buchungssatz der ausgehenden Rechnung:

Rechnung

s 1400; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.000€
h 8120; Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 1a UStG 12.000€

Beispiel 2: Sie erbringen eine Leistung im Wert von 12.000€ netto (12.290 CHF) an ein Unternehmen in der Schweiz und haben einen weltweiten Umsatz von über 100.000 CHF. In diesem Fall müssen Sie sich beim Schweizer Finanzamt registrieren und dort die Umsatzsteuer abführen. Der Leistungsort entspricht der Schweiz und die Umsatzsteuer wird somit nicht mehr in Deutschland steuerbar (§3a Abs. 2 UStG). Der Schweizer Mehrwertsteuersatz liegt bei 7,7%. Mehrwertsteuer: 12.000€ x 0,077 = 924€

Vorschlag für einen Buchungssatz der ausgehenden Rechnung:

Rechnung

s 1400; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.000€
h 8338; Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen 12.000€

Umsatzsteuer

s 8338; Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen 924€
h 1770; Umsatzsteuer 924€

In der Schweiz sind einige Dienstleistungen von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ausgeschlossen. So gehören zum Beispiel Reparatur- oder Montagedienstleistungen nicht zum Leistungsfeld. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Abfrage in der Schweiz

Als Unternehmer sollten Sie im Falle eines grenzüberschreitenden Handels die Umsatzsteuernummer des Geschäftspartners überprüfen.  Die USt-ID oder UID können Sie im Mehrwertsteuernummer-Verzeichnis der Schweiz überprüfen. Das Bundesamt für Statistik stellt hierfür das UID-Register zur Verfügung. Die Eintragung in dieses Register ist für Unternehmen kostenlos. Bei der Überprüfung eines Unternehmens erhalten Sie gewisse Informationen über dieses. Unter anderem welche Rechtsform es besitzt, wie die MWST- bzw. Unternehmens-Identifikationsnummer lautet und wo sich der Geschäftssitz befindet. 

Zur Veranschaulichung wird der internationale Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli als Beispiel herangezogen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Abfrage der Schweiz ergibt unter anderem folgende Kernmerkmale:

Kolleg:innen führen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Abfrage in der Schweiz durch
Begriff Zusammensetzung
UID CHE-116.284.418
MWST-Nummer CHE-116.284.418 MWST

Dieses Beispiel lässt erkennen, dass die USt-ID auf der Unternehmens-Identifikationsnummer aufbaut. Die Schweizerische UID wurde dem Unternehmen mit der Gründung automatisch zugeteilt und ermöglicht eine einfache Identifikation bei Behörden.

Wer braucht in der Schweiz eine USt-ID?

In der Schweiz benötigen die Unternehmen, die innergemeinschaftliche Leistungen erbringen bzw. erbringen möchten, eine Mehrwertsteuernummer. Für Unternehmen, die ausschließlich in der Schweiz tätig sind, ist eine solche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht erforderlich. 

Ein ähnliches Prinzip gilt auch in Deutschland: Unternehmen, die nur deutschlandweit tätig sind, brauchen eine sogenannte Steuernummer. Mit dieser Steuernummer können sie all ihre Geschäfte abwickeln. Sobald ein Unternehmen grenzüberschreitenden Handel betreibt, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt und ausgewiesen werden. Die USt-ID erhält man somit zusätzlich zur Steuernummer.

Fazit: USt-ID oder UID in der Schweiz?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird deutschlandweit regelmäßig mit USt-ID abgekürzt. Im EU-Ausland wird die einfachere Variante UID gewählt. Das kann unter Umständen zu Missverständnissen führen, da die Unternehmens-Identifikationsnummer der Schweiz ebenfalls mit UID abgekürzt wird. Trotz derselben Abkürzung haben beide Nummern keinen gemeinsamen Hintergrund. Das gilt bei Geschäften mit Unternehmen aus der Schweiz zu beachten.

Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird jedem Unternehmen in der Schweiz spätestens nach dem Eintrag ins Handels- oder MWST-Register zugewiesen. Die UID dient der Identifizierung bei Behörden. Die entsprechende Mehrwertsteuernummer der Schweiz kann in einem Verzeichnis überprüft und nachgeschlagen werden. Die Schweizer USt-ID baut auf der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) auf und erhält am Ende den Zusatz MWST (oder IVA, TVA). Unternehmen in der Schweiz, die auf nationaler Ebene agieren, erhalten und brauchen keine Mehrwertsteuernummer. Alle anderen Unternehmen benötigen eine solche Umsatzsteuernummer, um innergemeinschaftliche Lieferung und Leistungen umsatzsteuerfrei tätigen zu können.

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FAQs

Hat die Schweiz eine USt-ID?

Die Umsatzsteuernummer der Schweiz basiert auf der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).  Jedes Unternehmen, welches Geschäfte im Ausland tätigt, benötigt eine UID. Die Nummer baut auf der Unternehmens-Identifikationsnummer auf und erhält den Zusatz MWST. Beispiel für eine gültige MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST.

Wo finde ich die UID Schweiz?

Die Unternehmens-Identifikationsnummer besitzt jedes Unternehmen bzw. jede Institution in der Schweiz. Üblicherweise kann die UID auf der Homepage des jeweiligen Unternehmens gefunden werden. Ansonsten können Sie diese im UID-Register vom Bundesamt für Statistik (BFS) nachsehen.

Was ist UID BFS?

Die UID ist die Unternehmens-Identifikationsnummer in der Schweiz. Diese Nummer wird nach der Gründung bzw. spätestens nach der Eintragung ins Handels- oder MWST-Register vom Bundesamt für Statistik (BFS) vergeben. Die Nummer kann zur Identifikation bei Behörden genutzt werden.

Wendet die Schweiz das Reverse-Charge-Verfahren an?

Ja, die Schweiz wendet das Reverse-Charge-Verfahren an. Allerdings weicht dieses etwas von dem Verfahren in der EU ab. Grund dafür sind die unterschiedlichen Steuerrichtlinien. Einige Leistungen wie Reparatur- oder Montagedienstleistungen sind zudem gänzlich vom Reverse-Charge-Verfahren ausgeschlossen.

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