Unfallkosten absetzen – das müssen Sie beachten

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Unfallkosten absetzen – so geht’s | BuchhaltungsButler

Wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit haben, können Sie die entstandenen Unfallkosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und welche Kosten angesetzt werden dürfen, erfahren Sie hier.

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Unfallkosten als Werbungskosten absetzen

Unfallkosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt allerdings nur für (1) Kosten, die Sie selbst getragen haben und nicht erstattet werden und insofern der Unfall (2) auf dem Arbeitsweg passiert ist. Die entstandenen Unfallkosten müssen Sie darüber hinaus in dem Jahr geltend machen, in dem sie bezahlt wurden.

Im Steuergesetzbuch definiert der Gesetzgeber eine Entfernungspauschale für alle Aufwendungen für die Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§9 Abs. 2 S. 1 EStG). Diese Pauschale bezieht sich auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen. Beispiele für diese Aufwendungen sind: Inspektionen, Benzin, Reparaturen und Kfz-Versicherungen. Unfallkosten sind außergewöhnliche Aufwendungen und fallen daher nicht in den Abgeltungsbereich der Entfernungspauschale.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten eines Unfalls. In diesen Situationen sind Sie jedoch teilweise oder ganz für die Unfallkosten zuständig:

  • Sie sind (teilweise) Unfallverursacher und haben keine Versicherung, die für den Schaden haftet
  • Der Unfallverursacher hat keine entsprechende Versicherung und kann die Unfallkosten nicht begleichen

Die Definition des Arbeitsweges umfasst nicht nur den Weg hin und zurück von der Arbeitsstelle. Kleinere Umwege, wie die Fahrt zur Tankstelle oder das Abholen eines Kollegen zählen ebenfalls als Arbeitsweg. Weitere Fahrten, die im Begriff des Arbeitsweges eingeschlossen sind, sind folgende:

  • zu Vorstellungsgesprächen
  • zu Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen
  • zur Besorgung von Arbeitsmitteln
  • wegen eines Umzugs, der betrieblich bedingt ist

Beispiel für einen Unfall auf dem Arbeitsweg

Sie sind unterwegs zu Ihrer Arbeitsstelle und holen Ihren Kollegen auf dem Weg ab. Mit ihm bilden Sie eine Fahrgemeinschaft. Während der Fahrt stellen Sie fest, dass Sie unbedingt tanken müssen. Kurz vor der Tankstelle geraten Sie jedoch in einen Unfall, an dem Sie eine Mitschuld tragen, da Sie zu schnell gefahren sind. Der Schaden begrenzt sich auf eine kaputte Stoßstange. Allerdings ist das Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr fahrtüchtig. Ihre Versicherung übernimmt zwar die Kosten der Reparatur, fordert diese aber wieder bei Ihnen ein. Den Ersatzwagen und die Kosten für die Instandsetzung der Leitplanke müssen Sie von vornherein selbst bezahlen.

Unfallkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstehen, können Sie absetzen
  • Der Unfall passierte auf dem Weg zur Arbeit: selbst das Abholen des Kolleges und der kleine Umweg zur Tankstelle sind im Begriff des Arbeitsweges mit eingeschlossen
    → Merkmal ist erfüllt
  • Sie müssen die Kosten tragen: Der Ersatzwagen und die Instandsetzung wird direkt von Ihnen beglichen, die Reparatur nachträglich über die Versicherung
    → Merkmal ist erfüllt
  • Beide Voraussetzungen sind erfüllt, sodass die Unfallkosten in der Steuererklärung abgesetzt werden dürfen
    → Unfallkosten: Reparatur des Fahrzeugs, Kosten für Ersatzwagen und Instandsetzung Leitplanke

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Was zählt zu den Unfallkosten?

Sofern die zwei Kriterien erfüllt sind, können die Unfallkosten als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Es dürfen alle Kosten abgesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen bzw. entstanden sind und nicht von Dritten übernommen werden. Unfallkosten zum Absetzen sind unter anderem:

  • die Reparaturkosten selbst
    → z.B.: Instandsetzung der Karosserie
  • die Verschrottung des Autos im Falle eines Totalschadens
  • die Kosten für den Abschleppdienst
  • alle Unfallnebenkosten
    →  Fahrt zur Werkstatt, zum Anwalt, Kosten für Schriftverkehr etc.
  • die Kosten für einen Mietwagen
  • Aufwendungen zur Beseitigung von Gesundheitsschäden
    → solche Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall auf dem Arbeitsweg entstehen, können in vollem Umfang als Werbungskosten abgesetzt werden. Beispiele: Kosten für Ärzte, Apotheken oder Massagen

Zu beachten ist, dass Fahrten in der Mittagspause zum Erledigen von privaten Besorgungen oder zum Mittagessen nicht dazu zählen. Generell können keine Unfallkosten angesetzt werden, die im Rahmen von privaten Fahrten oder Probefahrten entstehen. Es gibt keine Höchstgrenze für die Unfallkosten. Das heißt, es können alle Kosten, unabhängig von der Höhe, als Werbungskosten abgezogen werden – sofern die zwei Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollten Sie eine berufliche Unfallversicherung haben, können Sie diese ebenfalls in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Eine private Unfallversicherung wird als Vorsorgeleistung angesetzt. Haben Sie eine Versicherung für beide Bereiche, müssen die Kosten verhältnismäßig als Werbungskosten bzw. Vorsorgeleistung angegeben werden. Hier gibt es allerdings einen jährlichen Höchstbetrag pro Arbeitnehmer (1.900,00€) bzw. Selbstständige, Pensionäre oder Beamte (2.800,00€).

Exkurs: Werbungskosten Definition

Werbungskosten sind definitionsgemäß alle Aufwendungen bzw. Ausgaben, die der Sicherung, dem Erhalt oder der Erwerbung von Einnahmen dienen. Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen, dürfen in ihrer Steuererklärung Kosten ansetzen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Darüber hinaus können alle Personen, die Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte erzielen, Werbungskosten geltend machen.

Der Gesetzgeber räumt jedem Arbeitnehmer eine jährliche Werbungskostenpauschale von 1.230€ (ab 01.01.2023) ein. Dieser Betrag wird ohne Nachweis vom Finanzamt berücksichtigt. Sind darüber hinaus weitere Kosten entstanden, müssen diese zusammengefasst und angegeben werden.

Unfallkosten eines Unternehmers absetzen

Ist ein Unternehmer in einen Unfall verwickelt, werden die Unfallkosten als Betriebsausgaben betrachtet. Diese Unfallkosten sind in voller Höhe abzugsfähig, sofern es sich um eine betriebliche Fahrt handelt:

  • Geschäftsreisen
  • Fahrt zwischen Wohnung und Unternehmen
  • Fahrt aufgrund doppelter Haushaltsführung

Unfallkosten, die auf einer Privatfahrt entstanden sind, dürfen das Betriebsvermögen nicht mindern. In diesem Fall sind die Kosten erfolgsneutral zu behandeln. Das heißt, der Verlust durch die Kosten wird als Privatentnahme ausgewiesen. Sollte das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten haben, wird der Restbuchwert des Kfzs über eine Privatentnahme ausgebucht. Die Entnahme unterliegt der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.

Beispiel: Ein Unternehmer hatte einen Unfall mit seinem Firmenwagen, auf dem Weg zu einem Abendessen mit seiner Frau. Das Auto ist danach ein Totalschaden und muss entsorgt werden. Aufgrund der Privatfahrt muss der Restbuchwert (3.500,00€ brutto) des Autos aus dem Unternehmen ausgebucht werden. Da bei der Anschaffung des PKWs ein Vorsteuerabzug erfolgte, muss die Umsatzsteuer aus dem Wert herausgerechnet werden: 3.500€ – (3.500,00€ / 1,19) = 3.500€ – 2.942€ = 558€. Der Buchungssatz der Privatentnahme sieht wie folgt aus:

Unfallkosten eines Unternehmers absetzen

Privatentnahme

s 1800; Privatentnahme 3.500,00€*
h 8910; Entnahme für Zwecke auß. des Unternehmens 19% USt. 3.500,00€*

So setzen Sie Unfallkosten von der Steuer ab

Nach einem Unfall sollten alle Belege und Unterlagen aufbewahrt werden, die damit in Verbindung stehen. Das Finanzamt kann auf Nachfrage Nachweise verlangen, die dann nachgereicht werden müssen. Relevante Dokumente sind insbesondere die dazugehörigen Rechnungen bzw. Quittungen, ein Unfall- bzw. Schadensgutachten, Fotos, der Unfallbericht der Polizei und die Bestätigung des Arbeitgebers über den Anlass der Fahrt. 

Die Kosten werden am Ende des Jahres zusammengerechnet und in der Steuererklärung in der “Anlage N” unter “Sonstiges” eingetragen, sofern sie als Werbungskosten eingestuft werden. In besonderen Fällen können Unfallkosten auch als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Beispiel: Sie fahren ein gehbehindertes Familienmitglied zu seiner Arbeit oder einem Arzttermin und haben einen Unfall. In diesem Fall können die entstandenen Unfallkosten als außergewöhnliche Belastung behandelt werden.

Fazit: Unfallkosten in der Steuererklärung absetzen

Im Falle eines Unfalls auf dem Arbeitsweg können Sie die Unfallkosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich geregelt:

  • die Unfallkosten wurden (teilweise) selbst getragen
  • der Unfall erfolgte auf dem Arbeitsweg

Nachweise, die den Schaden, die Schadenshöhe und andere relevante Dinge festhalten, sollten vom Steuerpflichtigen aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann auf Wunsch die Nachreichung der Dokumente verlangen. Die Kosten können als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen senken.

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FAQs

Welche Unfallkosten sind steuerlich absetzbar?

Im Grunde sind alle Kosten absetzbar, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein: Die Kosten wurden selbst getragen und der Unfall passierte auf dem Arbeitsweg. Erst dann können Unfallkosten als Werbungskosten angesetzt werden.

Kann man die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten einer Unfallversicherung können in der Steuererklärung angesetzt werden. Eine berufliche Unfallversicherung wird als Werbungskosten ausgewiesen, eine private hingegen als Vorsorgeleistung. 

Was zählt zu Unfallkosten?

Zu den Unfallkosten zählen unter anderem die Reparaturkosten, entstandene Unfallnebenkosten wie die Fahrten zur Werkstatt oder einem Anwalt und die Kosten für einen Abschleppdienst. Darüber hinaus können die Kosten einer Verschrottung bei Totalschaden und den Ausfall der Arbeitszeit angesetzt werden.

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