VAT-Nummer: Was Unternehmer über die internationale Steuernummer wissen müssen

Susanne Woda
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VAT-Nummer: Internationale Umsatzsteuernummer | BuchhaltungsButler

Für international tätige Unternehmer ist die VAT-Nummer unverzichtbar. Sie ist eine der wichtigsten steuerlichen Kennzeichnungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und hilft dabei, steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen. In diesem Beitrag erklären wir, was die VAT-Nummer ist, wie Sie sie beantragen und was für Unternehmen wichtig ist.

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Was ist die VAT-Nummer?

Die Abkürzung VAT steht für den englischen Begriff “Value Added Tax”, auf Deutsch: Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Die VAT-Nummer ist die internationale Bezeichnung für die Umsatzsteuernummer.

Umsatzsteuernummern werden in vielen Ländern verwendet. Sie dienen dazu, die einzelnen Steuerzahler im Umsatzsteuersystem eindeutig zu identifizieren und die gezahlten Steuern zuzuordnen. In Deutschland entspricht die VAT-Nummer der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID).

Beispiele für VAT-Nummern in verschiedenen Ländern:

Land Kurzbezeichnung der Mehrwertsteuernummer (VAT)
Deutschland USt.-ID
England und Irland VAT
Italien IVA
Spanien NIF
Frankreich TVA
Indien GSTIN
China Unified Social Identifier

In den USA gibt es keine bundesweite Umsatzsteuer und dementsprechend auch keine VAT-Nummern. Einige Bundesstaaten und Gemeinden erheben andere Arten von Verbrauchssteuern, die auch ausländische Leistungserbringer unter Umständen zahlen müssen.

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Umsatzsteuer-ID: Die VAT-Nummer in Deutschland

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die auf dem europäischen Binnenmarkt tätig sind, identifizieren sich steuerlich über die Umsatzsteuer-ID. Sie stellt die deutsche Variante der VAT-Nummer dar und wird für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU benötigt. Wenn Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen in EU-Mitgliedsstaaten verkaufen, brauchen sie zusätzlich zu ihrer Steuernummer eine Umsatzsteuer-ID. Für Geschäfte innerhalb Deutschlands ist eine USt.-ID nicht nötig, hier reicht die Steuernummer aus.

Eine Umsatzsteuer-ID kann jeder erhalten, auf den die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG zutrifft. Dies können nicht nur juristische Personen, sondern auch selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler sein. Privatpersonen, die nicht unternehmerisch tätig sind, haben keine Umsatzsteuer-ID.

Kleinunternehmer in Deutschland sind nach § 19 UStG bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze befreit. Für Geschäfte mit dem europäischen Ausland benötigen sie allerdings eine USt.-ID, auch wenn sie keine Umsatzsteuer berechnen.

Aufbau

Die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist elfstellig. Sie beginnt mit dem Länderkürzel DE für Deutschland. Diesem folgen neun Ziffern. Die ersten acht dienen der Identifizierung des Steuerzahlers, die letzte ist eine Prüfziffer.

Beispiel für eine deutsche Umsatzsteuer-ID:
DE 123 45 6789

Umsatzsteuer-IDs der EU-Länder lassen sich einfach erkennen: Sie beginnen mit einem zweistelligen Buchstabenkürzel für das Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Beantragung

Unternehmer beantragen die Umsatzsteuer-ID normalerweise bei Gründung, indem sie auf dem “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” des Finanzamts das dafür vorgesehene Feld ankreuzen.

Bestehende Unternehmen können eine USt.-ID entweder per Online-Formular oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis beantragen. Ein schriftlicher Antrag muss Name und Anschrift des Unternehmens, das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt sowie die betriebliche Steuernummer enthalten.

Die Vergabe erfolgt, nachdem das Unternehmen umsatzsteuerlich beim zuständigen Finanzamt erfasst ist. Das Bundeszentralamt für Steuern sendet die Nummer innerhalb von ein bis zwei Monaten per Post zu.

Wenn Sie den Brief zur Mitteilung Ihrer USt.-ID verlegt haben, können Sie sich diese über das obige Antragsformular neu zusenden lassen. Haben Sie die Nummer bei früheren Geschäften schon einmal benutzt, könnten Sie auch in alten Steuerunterlagen (alte Rechnungen und zusammenfassende Meldungen ans Finanzamt) fündig werden.

Wo die USt.-ID anzugeben ist

Die Steuernummer ist eine Pflichtangabe auf Rechnungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU. Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine Rechnung an ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat schreibt, gibt es statt seiner Steuernummer die Umsatzsteuer-ID an. Dies gilt auch, wenn einzelne Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Darüber hinaus müssen Unternehmen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz (TMG) die Umsatzsteuer-ID im Impressum ihrer Webseite angeben.

Umsatzsteuer-IDs prüfen

Auf die Rechnung für Geschäfte innerhalb der EU gehört auch die Umsatzsteuer-ID des jeweiligen Geschäftspartners. Diese können Sie direkt erfragen. Sie findet sich auch auf dem offiziellen Briefpapier von Unternehmen, Rechnungen oder im Impressum des Internetauftritts.

Unternehmen sind zudem verpflichtet zu prüfen, ob die Umsatzsteuer-ID Ihres Geschäftspartners korrekt ist und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung steuerlich registriert ist. Die Umsatzsteuer-IDs für inländische und ausländische Unternehmen können Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern online bestätigen lassen. Mehrfachanfragen sind über eine Schnittstelle möglich.

Nicht verwechseln: Unterschiedliche Steuernummern in Deutschland

Es gibt verschiedene Steuernummern, um Steuerzahler bei den verschiedenen Steuerarten und -verfahren in Deutschland eindeutig zu identifizieren. Für Einzelunternehmer, die mit verschiedenen persönlichen und betrieblichen Steuernummern jonglieren müssen, ist die Verwechslungsgefahr besonders hoch.

Steuernummer: Dient der Identifizierung aller Steuerpflichtigen in Deutschland. Natürliche Personen erhalten eine persönliche Steuernummer ab erster Steuererklärung. Unternehmen erhalten die betriebliche Steuernummer bei der Gründung.

Steuer-Identifikationsnummer: Dient der Identifizierung privater Steuerzahler in Deutschland. Sie wird ab Geburt vergeben und soll die persönliche Steuernummer in Zukunft ersetzen.

Umsatzsteuer-ID: Dient der Identifizierung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind (innereuropäische Geschäfte).

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Dient der Identifizierung wirtschaftlich tätiger Unternehmen für Steuerzwecke in Deutschland. Sie soll ab Ende 2024 stufenweise vergeben werden.

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Fazit: VAT-Nummern sind die steuerliche Grundlage für internationale Geschäfte

Die VAT-Nummer ist ein wichtiger Bestandteil des internationalen Geschäftsverkehrs. Sie erleichtert den grenzüberschreitenden Warenverkehr und vereinfacht steuerliche Prozesse im Ausland. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland entspricht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der VAT-Nummer. Sie kann unkompliziert beim Finanzamt beantragt werden. Bei Geschäften zwischen EU-Mitgliedsländern müssen Unternehmen ihre eigene und die VAT-Nummer des Geschäftspartners auf der Rechnung angeben. Unternehmer, die international tätig sind, sollten sich rechtzeitig mit ihren Verpflichtungen beschäftigen, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQs

Was ist die VAT Nummer in Deutschland?

Die VAT-Nummer ist eine internationale Bezeichnung für die Umsatzsteuernummer. In Deutschland entspricht sie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Diese benötigen sie zusätzlich zu ihrer Steuernummer, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen ins europäische Ausland verkaufen. Für Geschäfte innerhalb Deutschlands ist eine USt.-ID nicht nötig, hier reicht die Steuernummer aus.

Wo finde ich die VAT Nummer?

Ihre eigene VAT-Nummer (USt.-ID) finden Sie in einem Schreiben, das Sie vom Finanzamt erhalten haben. Sie können die erneute Zusendung beantragen, wenn Sie diese verlegt haben. Die VAT-Nummer anderer Unternehmen können Sie auf Rechnungen oder im Impressum ihrer Internetseite finden. Dort ist sie verpflichtend anzugeben.

Welche VAT Nummer auf Rechnung?

Auf Rechnungen für Geschäfte mit dem europäischen Ausland müssen Unternehmen verpflichtend ihre eigene und die Umsatzsteuer-ID (VAT-Nummer) des Geschäftspartners angeben. Für Geschäfte innerhalb Deutschlands ist keine USt.-ID nötig, hier reicht die Angabe der betrieblichen Steuernummer.

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